
Einstellungstermine & Ausbildungsgerichte
In Niedersachsen herrscht bei den Terminen zum Glück klare Kante: Es wird viermal im Jahr eingestellt, sodass du nie ewig auf die nächste Chance warten musst. Die magischen Daten sind der 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember eines jeden Jahres.
Verantwortlich für deine Einstellung sind die drei Oberlandesgerichte (OLG) in Niedersachsen: Celle, Braunschweig und Oldenburg. Wenn du angenommen wirst, wirst du einer sogenannten Stammdienststelle zugewiesen. Das ist in der Regel ein Landgericht (LG) innerhalb des Bezirks deines OLGs. Hier ist die komplette Liste der möglichen Stammdienststellen, die du in deinem Antrag als Wunsch angeben kannst:
OLG Braunschweig
Landgerichte Braunschweig und Göttingen.


OLG Celle
Landgerichte Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden.






OLG Oldenburg
Landgerichte Aurich, Oldenburg und Osnabrück.



Du kannst zwar im Bewerbungsformular angeben, wo du am liebsten hinmöchtest, aber einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Gericht hast du absolut nicht. Die OLGs versuchen zwar, soziale Belange zu berücksichtigen, aber am Ende entscheidet die Kapazität der Gerichte vor Ort. Wenn in Hannover alles voll ist, schickt man dich eben nach Verden oder Stade, auch wenn du lieber in der Landeshauptstadt geblieben wärst. Deshalb ist es ein guter Tipp, immer auch alternative Ausbildungsorte im Antrag anzugeben. In den ersten beiden Stationen (Zivil- und Strafstation) hast du sowieso kaum Mitspracherecht, da die Zuweisung hier von Amts wegen erfolgt. Erst ab der Verwaltungsstation darfst du dir deine Ausbildungsstelle (im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten) selbst suchen. Die Stammdienststelle bleibt während der gesamten zwei Jahre dein administrativer Ankerpunkt, auch wenn du für einzelne Stationen (wie die Anwalts- oder Wahlstation) woanders hinfährst.
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