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Ablauf und Inhalt des Referendariats

Dein Referendariat dauert insgesamt 24 Monate und ist ein duales System aus praktischer Arbeit und theoretischem Unterricht. Es ist in fünf Stationen gegliedert:

  1. Zivilstation (4 Monate): Los geht’s mit einem vierwöchigen Einführungslehrgang. Danach arbeitest du drei Monate bei einem Zivilrichter am Amts- oder Landgericht. Du lernst, wie man Urteile schreibt, Voten erstellt und darfst (mit etwas Glück) sogar mal eine Verhandlung leiten.
  2. Strafstation (3,5 Monate): Nach zwei Wochen Theorie geht es für drei Monate zur Staatsanwaltschaft. Hier ist Action angesagt: Du schreibst nicht nur Anklageschriften, sondern vertrittst die Anklage auch selbst in der Sitzung vor dem Strafrichter.
  3. Verwaltungsstation (3,5 Monate): Wieder zwei Wochen Einführung, dann drei Monate in einer Behörde deiner Wahl (z.B. Stadtverwaltung, Ministerium). Wichtig: Ein Einsatz am Verwaltungsgericht zählt hier nicht als Behörde.
  4. Rechtsanwaltsstation (9 Monate): Das ist das Herzstück. Du verbringst neun Monate bei einem Anwalt. Begleitend gibt es AGs für Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht aus anwaltlicher Sicht. In der Mitte dieser Station schreibst du auch dein schriftliches Examen (im 20. Ausbildungsmonat).
  5. Wahlstation (4 Monate): Hier kannst du dich spezialisieren. Ob beim Notar, im Unternehmen oder sogar im Ausland – fast alles ist möglich, solange eine juristische Betreuung gewährleistet ist.

Während des gesamten Referendariats hast du eine Präsenzpflicht in den Arbeitsgemeinschaften (AGs), die in der Regel einmal pro Woche stattfinden. Unentschuldigtes Fehlen kann teuer werden und führt zu Kürzungen der Bezüge. Über jede Station und jede AG bekommst du ein Zeugnis mit Note und Punktzahl, das in deine Personalakte wandert. Diese Zeugnisse sind zwar nicht direkt prüfungsrelevant, aber wichtig für spätere Bewerbungen im Staatsdienst.

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