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Fachgerichtsbarkeiten sowie Staatsanwaltschaft

Ein wichtiger Punkt vorab: In Sachsen bewirbst du dich zentral beim Staatsministerium der Justiz für den gesamten höheren Justizdienst. Es gibt keine getrennten Bewerbungsverfahren für die Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- oder Finanzgerichtsbarkeit. Im Bewerbungsgespräch kannst du aber natürlich deine Wünsche und fachlichen Präferenzen äußern. Die Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichte) sind vollwertige Einsatzgebiete, in denen du sowohl in der Probezeit tätig sein als auch auf Lebenszeit ernannt werden kannst.

Eine Besonderheit ist das sogenannte „Staatsanwaltsmodell“. Wenn du merkst, dass die Strafverfolgung genau dein Ding ist, kannst du die Probezeit auf eigenen Wunsch vollständig bei der Staatsanwaltschaft ableisten. Der Deal dabei: Die Probezeit verkürzt sich auf regelmäßige drei Jahre, dafür schließt sich die Lebenszeiternennung bei genau dieser Staatsanwaltschaft an, und du verpflichtest dich, dort mindestens fünf Jahre zu bleiben. Ein Wechsel ins Richteramt ist in dieser Zeit dann ausgeschlossen.

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