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Das Auswahlverfahren

In Sachsen geht es im Vergleich zu manch anderem Bundesland recht flott und unbürokratisch zu. Das Verfahren zeichnet sich durch zeitnahe Einladungen und schnelle Entscheidungen aus. Man setzt auf das klassische Vorstellungsgespräch im Ministerium. An diesem Gespräch nimmt in der Regel das Personalreferat des SMJus teil. Da in Sachsen kein Richterwahlausschuss zwischengeschaltet ist, kann das Ministerium oft direkt im Gespräch oder sehr kurz danach eine Zusage geben.

Inhaltlich geht es im Gespräch weniger darum, dich noch einmal fachlich auf Herz und Nieren zu prüfen (das haben die Examina schon erledigt), sondern einen persönlichen Eindruck von dir zu gewinnen. Man will wissen, was dich motiviert: Warum willst du ausgerechnet in die Justiz? Passt deine Persönlichkeit zum Richterberuf?. Zudem dient das Gespräch dem Informationsaustausch. Du erfährst aus erster Hand, wie deine Probezeit ablaufen wird und welche Entwicklungsmöglichkeiten du hast. Es ist also keine Einbahnstraße, sondern eine Chance für beide Seiten zu sehen, ob die Chemie stimmt. Wenn du besonders glänzt oder bereit bist, in eine „Bedarfsregion“ zu gehen, kann es sogar sein, dass man dir schon im Gespräch eine konkrete Zusage für eine bestimmte Region oder Fachgerichtsbarkeit gibt – ansonsten erfolgt die Einstellungszusage allgemein für die sächsische Justiz.

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