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Allgemeines zur Richtereinstellung in Sachsen

Wer in Sachsen Richter oder Staatsanwalt werden möchte, landet unweigerlich beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz (SMJus). Das Ministerium ist quasi die „Zentrale“ und zuständig für die Einstellungen in den höheren Justizdienst (Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2) für alle Gerichtsbarkeiten sowie die Staatsanwaltschaften des Freistaates. Die sächsische Justiz hat ein klares Ziel: Sie will nicht nur die frischgebackenen Absolventen direkt nach dem Referendariat gewinnen, sondern hat auch ein großes Herz für „alte Hasen“. Volljuristen mit mehrjähriger Berufserfahrung sind ausdrücklich willkommen, um die Altersstruktur in der Justiz ordentlich durchzumischen.

Der Job ist natürlich nichts für schwache Nerven, aber dafür extrem sinnstiftend. Als Richter trägst du die Verantwortung für Recht und Gerechtigkeit, entscheidest unabhängig und prägst das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Man sucht hier Menschen, die komplexe Sachverhalte nicht nur rechtlich durchdringen, sondern auch das „Ganze“ im Blick behalten. Dabei bietet Sachsen ein Gesamtpaket an, das sich sehen lassen kann: Eine Besoldung, die im Ländervergleich im oberen Bereich spielt (aktuell Platz 3 beim Jahresbruttoendgrundgehalt in R 1), eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ein modernes Gesundheitsmanagement. Kurz gesagt: Man will, dass du dich nicht nur fachlich, sondern auch persönlich wohlfühlst, während du im Namen des Volkes Urteile fällst. Die gesetzliche Basis für das alles findet sich unter anderem im Sächsischen Richtergesetz (SächsRiG) und dem Deutschen Richtergesetz (DRiG).

In Sachsen sind ganzjährig Bewerbungen als Richter auf Probe möglich; Fristen für eine Bewerbung gibt es nicht.

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