Staatsanwaltschaft
Bewerbungen zur Staatsanwaltschaft sind an die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg zu richten. Die konkrete Anschrift lautet:
An den
Generalstaatsanwalt
des Landes Brandenburg
Steinstraße 61
14776 Brandenburg an der Havel
Dem Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein ausgefüllter Fragebogen (siehe unter Download)
- ein maschinenschriftlicher tabellarischer Lebenslauf
- ein handgeschriebener Lebenslauf
- ein aktuelles Lichtbild
- Ablichtung des Reifezeugnisses
- Ablichtungen der Zeugnisse des ersten und zweiten Staatsexamens
- Ablichtungen der Stations- und Arbeitsgemeinschaftszeugnisse
- ggf. Ablichtung der Urkunde über die Verleihung akademischer Grade
- ggf. weitere Zeugnisse etwaiger bisheriger Arbeitgeber
- ggf. Bescheinigung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung
- Erklärung Ihres Einverständnisses zur Beiziehung und Einsichtnahme in Ihre Personalakten (unter Angabe des Aktenzeichens und der aktenführenden Behörde)
- Erklärung Ihres Einverständnisses zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte durch die Mitglieder des Richterwahlausschusses und des Gesamtstaatsanwaltsrates
Als Einstellungsvoraussetzung wird zwar zunächst auf ein Prädikat im 2. Staatsexamen abgestellt. Aber auch ohne Prädikatsexamen kann man bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn man über fundierte und anwendungssichere Rechtskenntnisse verfügt, die durch entsprechende Examensergebnisse belegt sind, oder man sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnet. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Stationsnoten. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.
Ein wichtiger Unterschied ist hier die Mitwirkung der Gremien: Statt des Präsidialrats redet bei den Staatsanwälten der Gesamtstaatsanwaltsrat ein Wörtchen mit (§ 92 Abs. 2 BbgRiG). Im Probedienst bei der Staatsanwaltschaft bleibst du meistens an einem der vier Standorte (Cottbus, Frankfurt/Oder, Neuruppin oder Potsdam), kannst aber ebenfalls für ein Jahr an ein Gericht wechseln, um die andere Seite kennenzulernen. Auch in der Ausbildung gibt es Nuancen: Während Richter vor allem Verhandlungskompetenz brauchen, steht bei Staatsanwälten die Führungskompetenz stärker im Fokus der Beurteilung (§ 7 Abs. 3 BbgRiStABeurtV). Egal ob Gericht oder Staatsanwaltschaft: Am Ende landet jeder Personalvorschlag zur finalen Absegnung beim Richterwahlausschuss.
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