Einstellungsvoraussetzungen
Um im Brandenburger Justizdienst durchzustarten, musst du ein paar harte Fakten im Lebenslauf stehen haben. Zunächst einmal ist die deutsche Staatsangehörigkeit zwingend erforderlich. Auch beim Alter gibt es eine Grenze: Du solltest zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 46 Jahre sein. Der wohl wichtigste Knackpunkt sind jedoch die Noten in den Staatsexamina. Aktuell liegt die offizielle Messlatte für die ordentliche Gerichtsbarkeit bei mindestens 8 Punkten (befriedigend) in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Neben den Noten wird von dir erwartet, dass du flexibel bist: Du musst bereit sein, während deines Probedienstes an verschiedenen Standorten innerhalb des dir zugewiesenen Bezirks zu arbeiten. Wer also nur an seinem Heimatort kleben will, hat es schwer. Zudem wird vor der ersten Berufung eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt, um sicherzugehen, dass du fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehst (§ 3a BbgLBG). Zusammenfassend lässt sich sagen: Du brauchst Biss, gute Noten, den richtigen Pass und musst jünger als 47 sein, um eine Chance auf die Robe zu haben.
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