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Die Ausbildung

Herzlichen Glückwunsch, du bist drin! Aber als „Richter auf Probe“ bist du erst einmal drei Jahre lang in der Testphase. Der Probedienst ist in Brandenburg klar strukturiert: Meistens startest du für die ersten sechs Monate an einem der vier Landgerichte (Cottbus, Frankfurt/Oder, Neuruppin oder Potsdam). Dort wirst du nicht direkt ins kalte Wasser geworfen, sondern bekommst ein reduziertes Arbeitspensum, damit du in Ruhe lernen kannst, wie man Urteile schreibt und Verhandlungen leitet. Erfahrene Assessorenbeauftragte und Mentoren stehen dir dabei als rettende Anker zur Seite. Danach geht es für mehrere Monate an ein Amtsgericht im selben Bezirk.

Ein Laufbahnwechsel ist zwar nicht fest eingeplant, aber es gibt die coole Option, für ein Jahr zur Staatsanwaltschaft „reinzuschnuppern“. Während der Probezeit wirst du regelmäßig, in der Regel mindestens dreimal, dienstlich beurteilt (§ 3 Abs. 1 BbgRiStABeurtV). Man checkt deine Rechtskenntnisse, deine Verhandlungskompetenz und deine Belastbarkeit. Wenn du nach dreieinhalb Jahren im Probedienst (oder zwei Jahren als Richter kraft Auftrags) bewiesen hast, dass du es draufhast, entscheidet der Richterwahlausschuss über deine endgültige Übernahme ins Richterverhältnis auf Lebenszeit (§ 23 Abs. 1 BbgRiG). Auch nach der Probezeit hört das Lernen nicht auf: Es gibt ein riesiges Angebot an Fortbildungen, um fachlich immer up to date zu bleiben.

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