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Das Auswahlverfahren

Hast du die Hürde der schriftlichen Bewerbung genommen und deine Unterlagen haben überzeugt, wirst du zum Auswahlgespräch eingeladen. Dieses Gespräch ist das Herzstück des Verfahrens und dauert in der Regel etwa eine Stunde. Bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit führt meist der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts höchstpersönlich das Zepter. Wer genau am Tisch sitzt, hängt von der Stelle ab, aber oft sind auch Mitglieder des Richterwahlausschusses oder die richterliche Gleichstellungsbeauftragte beteiligt, die ein Auge auf die Chancengleichheit werfen (§ 9a BbgRiG). Inhaltlich geht es nicht nur darum, ob du das Gesetz auswendig kennst, sondern vor allem um deine persönliche und fachliche Eignung (§ 22 Abs. 1 BbgRiG). Man will sehen, wie du unter Druck reagierst und ob du das Zeug zum Entscheider hast. Nach dem Gespräch gibt der Richterwahlausschuss sein Votum ab – und hier wird es demokratisch: Gewählt ist man nur, wenn man eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erhält (§ 22 Abs. 1 BbgRiG). Parallel dazu läuft die obligatorische Verfassungsschutzprüfung. Wenn alle Daumen nach oben gehen, entscheidet schließlich die Justizministerin oder der Minister im Einvernehmen mit dem Ausschuss über deine Einstellung. Du bekommst dann eine schriftliche Nachricht und die Vorfreude auf die Ernennungsurkunde kann beginnen. Es ist also ein mehrstufiger Prozess, der sicherstellen soll, dass nur charakterfeste Juristen auf die Richterbank dürfen.

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