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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Niedersachsen / Zivilrechtsstation

Einführungslehrgang: vorbei. Die erste Akte: in den Startlöchern.

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Der 3-wöchige Einführungslehrgang in der ersten Pflichtstation ist geschafft. Die zweite und dritte Woche waren ähnlich und aus Bloggersicht nicht spektakulär-erwähnenswert (kleine Fälle besprochen, Hausaufgaben aufgekriegt etc), weshalb ich letzte Woche auch nicht geschrieben habe.

Das Referendariat macht zwar nach wie vor Spaß, ich bin aber froh, dass der Einführungslehrgang vorbei ist. Es kam die letzten (bzw. aus Referendariatssicht: die ersten) 3 Wochen eine Menge an neuem prozessualem Stoff auf einen zu und bisher hatte man nichtmal groß die Gelegenheit das richtig sacken zu lassen und auch mal (vertieft) nachzulesen (zumindest nicht, wenn man 3 (oder 4) Tage AG hat, nebenbei auch noch jobbt und auch 1-2 Tage dann einmal nichts juristisches sehen oder hören will (sondern vielleicht sogar sein Sozialleben etwas pflegen möchte 😉 ). Ich hatte das Gefühl die letzten Tage einfach nur noch irgendwie mitgezogen zu werden, war auch leicht genervt muss ich zugeben und bin sehr dankbar, dass ich nun – hoffentlich – etwas mehr Zeit haben werde um die ganzen neuen Dinge erstmal richtig zu ordnen und mir dann auch mal in Ruhe anzugucken und einzuprägen (gerade was den Relations-/Urteils-Aufbau im Detail angeht). Unterlagen gab es auch immer genügend vom AG-Leiter, aber wie gesagt: überflogen habe ich es zwar, aber es wirklich mal in Ruhe anzugucken und die Normen auch im Gesetz nachzulesen habe ich bisher nicht geschafft. Aber da der Einführungslehrgang nun vorbei ist, haben wir ja künftig nur noch einmal pro Woche AG. Ich denke/hoffe, dass es somit auch etwas entspannter wird und man gezielter Dinge nacharbeiten kann.

Mit der Ruhe zur Nacharbeit wird es aber, zumindest in den nächsten Tagen, erstmal noch nichts: Wir haben nämlich am letzten Tag des Einführungslehrgangs die Proberelationshausarbeit ausgeteilt bekommen. Diese Hausarbeit (es ist eine Musterakte bestehend aus Klage, Klageerwiderung, Schriftsätzen etc) besteht aus 11 Seiten (ich glaube es ist eigentlich eine ganz normale Klausur wie man sie im vom Umfang im 2. Examen dann auch findet, nur dass wir sie jetzt mit deutlich längerer Bearbeitungszeit als Hausarbeit lösen). Wir haben eine Woche Zeit sie relationsmäßig zu bearbeiten. Sie wird (wie so alles was man in der AG sagt oder schreibt 😉 ) dann auch benotet.

A propos benotet: Wir haben in der AG ja öfters kleinere Hausaufgaben aufbekommen, wovon zwei Hausaufgaben sogar plötzlich eingesammelt wurden (was uns alle etwas geschockt/überrascht hat…wir dachten wir besprechen das wieder gemeinsam). Das ganze gab es mittlerweile auch zurück: Die meisten (mich eingeschlossen) haben ein befriedigend (eine schlechtere Note wurde aber auch meines Wissens nicht erteilt). Soweit also die erste Note, die ich im Referendariat erhalten habe. Mit der Proberelationshausarbeit versuche ich das jetzt zu toppen…ob es mir gelingt steht allerdings auf einem anderen Blatt. 😉

Bei meinem Ausbilder (also nicht AG-Leiter, sondern dem Richter dem ich am Arbeitsplatz zugewiesen bin) habe ich letztens nach der AG auch kurz vorbeigeschaut (nachdem ich mich zuvor telefonisch bei ihm gemeldet habe und wir einen Termin ausgemacht haben) und er war supernett. Er hat mir einige Kollegen vorgestellt, einige grundlegende Dinge erklärt, wie er sich den Ablauf insgesamt so vorstellt etc. Er hat schon öfter Referendare ausgebildet und möchte auch, dass ich während der Ausbildung einige Aktenvorträge vor ihm oder der Kammer übe (kann ja nicht schaden 🙂 ) und er will versuchen, mir möglichst Akten zu geben, die thematisch auch eine gewisse Examensrelevanz haben (ist mir auch sehr Recht). Was den Aufwand/Anwesenheit angeht, so werde ich im Schnitt eine Akte pro Woche bearbeiten (was wohl auch der „Normalfall“ zu sein scheint), am Sitzungstag hingehen und noch einen weiteren Tag, um neue Akten zu abzuholen, bearbeitete Unterlagen abzugeben, Dinge zu besprechen etc. Idealerweise lässt sich das direkt mit dem AG-Tag verknüpfen wenn ich eh schon bei Gericht bin. Soweit jedenfalls erstmal der grobe Plan. Mal gucken wie der Plan sich dann in die Tat umsetzen lässt. Wenn die Proberelationshausarbeit nächste Woche abgegeben wird, werde ich mir direkt im Anschluss die ersten 1-2 Akten abholen und mich dann mal an „das wahre Leben“ setzen und versuchen ein brauchbares Votum anzufertigen.

Per Post habe ich letztens auch ein Schreiben erhalten, in dem mir die Höhe der Unterhaltsbeihilfe mitgeteilt wurde. Demnach bekomme ich 881,51 Euro/monatlich überwiesen…allerdings erst ab Ende nächsten Monats. Nach Aussagen einiger Bekannter klappt es scheinbar so gut wie nie, dass direkt im ersten Monat schon der volle Betrag überwiesen wird. Irgendwie scheint das zeitlich mit der Bearbeitung nicht zu klappen, dass die Zahlungen dann auch noch direkt im ersten Monat vollständig rausgehen (liegt wohl mit an der Tatsache, dass die Unterlagen erst bei Dienstantritt am Monatsanfang abgegeben werden und zeitlich klappt das dann wohl irgendwie nicht mehr). Das ist natürlich etwas blöd, wenn man mit dem Geld geplant hat (z.B. wegen Miete). Im ersten Monat bekommt man dann allerdings (hoffe ich jedenfalls 😀 ) einen Abschlag ausgezahlt (warum es dann allerdings möglich ist, dass ein Abschlag im ersten Monat gezahlt wird aber direkt die ganze Summe nicht funktioniert, verstehe ich allerdings immer noch nicht, aber gut… 😉 ). Der offene Restbetrag wird dann zusammen mit der Unterhaltsbeihilfe des kommenden Monats zum nächsten Monatsende in eins mit ausgezahlt.

Ich wünsche euch, die ihr das Wochenende wohl in der Sonne verbringen werdet, viel Spaß und angenehmes Eis schlecken, während ich mich die nächsten Tage beim Nebenjob aufhalten werde und die Hausarbeit schreiben muss (immerhin fällt sowas wie Literaturverzeichnis, Fußnoten etc komplett weg…das macht es (zumindest in dem Aspekt) angenehmer als die Hausarbeiten die man im Studium geschrieben hat 😉 ).

Emily*

PS: Bei dem guten Wetter denkt man ja sofort an Urlaub (ich momentan zumindest…wie war das noch in einigen vorigen Beiträgen mit der Motivation?!? 😉 ). Wie schon in einem anderen Bericht erwähnt, hat das Bundesarbeitsgericht am 20.03.12 entschieden, dass § 21 des TvÖD, der eine altersmäßige Staffelung der Urlaubsansprüche vorsieht, gegen das Altersdiskriminierungsverbot verstößt. Allen Referendaren (egal welchen Alters) stehen somit wohl demnächst 30 Tage Urlaub/Jahr zu. 🙂

Der Artikel wurde am 24. März 2012 von veröffentlicht. Emily war Referendarin in Niedersachsen. Sie macht zur Zeit einen LL.M. in Südafrika und berichtet hierüber in den RefNews.