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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Niedersachsen / Zivilrechtsstation

Es könnte nicht besser laufen

von

! Warnung ! Der nachfolgende Beitrag wird in seinem Mitteilungsgehalt wohl einmalig sein, da ich wirklich NUR positives zu berichten habe. Die Überanzahl an positiven Meldungen könnte bei dem ein oder anderen Leser zu einem Mitgefühl der Freude führen!

Lesern mit aktuell schlechter Laune, die sich diese nicht „vermiesen“ lassen wollen, wird daher vom Lesen dieses Beitrages dringend abgeraten! 😉

Verwaltungsstation

Der aufmerksame Leser mag bemerkt haben, dass ich in meinem letzten Beitrag zwar über die weiteren Stationen, wie die Staatsanwalts- und Anwaltsstation, berichtet habe, aber die Verwaltungsstation mit keiner Silbe erwähnt wurde.

Dies allerdings bewusst, denn ich hatte die Verwaltungsstation zwar zu 99% schon abgeklärt, brauchte aber noch das fehlende 1%, nämlich die Bestätigung von einem anderen Mitarbeiter der Behörde, um sicherzugehen, dass ich den Platz auch wirklich fest habe und das organisatorisch auch alles wirklich hinhaut. Da man über ungelegte Eier ja noch nicht reden soll, wollte ich auch erst 100% wissen, dass es wirklich klappt, bevor ich es hier schon poste (oder ansonsten halt mitgeteilt hätte, dass es nicht klappt, aber zumindest wollte ich konkret wissen, was Sache ist)…und – die freudige Nachricht – es klappt. 🙂 Für die Verwaltungsstation brauche ich somit nicht weitersuchen und werde sie bei einer Stadtverwaltung absolvieren.

Anwaltsstation

In meinem letzten Beitrag habe ich ja von dem Vorstellungsgespräch bei der Anwaltskanzlei berichtet, was meines Erachtens sehr gut verlief. Dieses Gefühl hat sich dann auch in einer telefonischen Zusage bestätigt und darüber freue ich mich natürlich riesig. Die Anwaltsstation ist somit auch unter Dach und Fach. Für die Wahlstation lasse ich mir jetzt aber noch Zeit. Anfang nächsten Jahres werde ich mir erste Gedanken machen wo (Kanzlei/Unternehmen…) und in welchem Rechtsgebiet ich die Wahlstation gerne absolvieren möchte, ggf. auch im Ausland. Ich möchte erst einmal abwarten, wie ich mit dem Lernen und den weiteren Stationen klarkomme und auch etwas Kontakt mit dem StrafR und ÖffR bekommen, bevor ich entscheide was für die Wahlstation (von der ja dann thematisch auch der Aktenvortrag abhängt) am meisten Sinn macht. Rein gedanklich kann ich mir – zum jetzigen Zeitpunkt – aber sehr gut vorstellen, für die Wahlstation zu einer zivilrechtlichen Kanzlei ins Ausland zu gehen. Aber alles zu seiner Zeit. Wer meinen Blog weiterhin verfolgt, wird dann auch erfahren wo es mich letztlich zu gegebener Zeit hinverschlägt. 😉

Ein wirklich gut gemeinter Tipp am Rande: Es ist wirklich nur zu empfehlen sich frühzeitig um die weiteren Stationen (also Verwaltungs- und Anwaltsstation) zu kümmern. Der Bewerbungsaufwand ist ja doch relativ gering und es ist sehr viel stressfreier als wenn man zu spät dran ist, überall nur noch Absagen erhält weil keine Plätze mehr frei sind oder sie einen nicht wollen und man dann auch zeitlich unter Druck gerät noch was zu finden was einem auch zusagt. Dies ist natürlich auch immer abhängig davon, wo man sein Referendariat macht und die Stationen ableisten will. Es versteht sich von selbst, dass in größeren Städten natürlich mehr Möglichkeiten vorhanden sind als im 200-Seelen-Dorf, andererseits natürlich aber auch der Anspruch an die Referendare, je größer die Kanzlei/Behörde ist, steigen kann. Grundsätzlich empfiehlt sich erst einmal ein Anruf ob die Behörde/Kanzlei Referendare überhaupt ausbildet und in dem entsprechenden Zeitraum noch ein Platz frei ist, ggf. erhält man dann direkt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, die Bitte um Übersendung von Bewerbungsunterlagen oder – bei Behörden nicht unüblich wenn es zeitlich passt und sich noch kein Referendar gemeldet hat – direkt die Zusage. Grundsätzlich gilt: der frühe Vogel fängt den Wurm, d.h. gerade bei beliebten Behörden/Kanzleien hat man natürlich die besten Karten wenn man sich auch frühzeitig drum kümmert und da der Aufwand wirklich nicht sonderlich riesig ist, kann ich daher wirklich nur empfehlen sich zu früh als zu spät darum zu kümmern (wobei es ein „zu früh“ eigentlich gar nicht gibt). Am besten also direkt in den ersten beiden Monaten nach Referendariatsbeginn die weiteren Stationen schon abklären. Es zahlt sich am Ende wirklich aus und man sollte es daher nicht auf die lange Bank schieben, denn die Zeit vergeht wirklich schnell.

Ich kenne z.B. einige Referendare, die schon einen oder zwei Durchgänge früher mit dem Referendariat angefangen haben als ich und sich erst sehr spät um die Plätze gekümmert haben und dann bei bevorzugten Stellen kein Platz mehr frei war und sie zudem irgendwann zeitlich auch in Bedrängnis geraten sind, denn es gibt Fristen, bis zu denen man die weiteren Stationen dem OLG melden soll. Für die Verwaltungsstation wird man andernfalls sogar zugewiesen wenn man diese Frist nicht einhält. Ich selbst habe damit ja keine Erfahrung gemacht bzw. auch logischerweise nicht machen können, aber nach Auskunft einiger älterer Referendare ist wohl dringend davon abzuraten sich für die Verwaltungsstation zuweisen zu lassen, da man wohl – ich kann hier nur wiedergeben was ich bisher gehört habe – in die entlegensten Ecken zu den „langweiligsten“ Behörden geschickt wird. Würde insoweit sogar Sinn machen, denn die beliebten Stellen werden von den Referendaren ja sowieso von selbst gesucht und werden dann belegt sein, so dass das OLG die Referendare die sich nicht selbst eine Behörde gesucht haben dann eben dort hinschicken wo noch was frei ist…was dann auch weiter außerhalb sein kann. Dieses Problem stellt sich mir ja aber glücklicherweise nicht. Die Fristen (bis zum 20.7 muss ich die Verwaltungsstation beim OLG melden und bis zum 20.9 soll ich mitteilen, wo ich die Anwaltsstation absolvieren werde) werde ich locker einhalten können. Die Mitteilung an das OLG soll mit einer Einverständniserklärung der auszubildenden Behörde/Kanzlei zurückgesandt werden, was ich demnächst auch machen werde. Für die Verwaltungsstation heißt es in dem Schreiben zwar, dass trotz erfolgter Einverständniserklärung kein Anspruch auf eine Ausbildung bei einer bestimmten Ausbildungsstelle besteht, ich habe bisher allerdings noch nicht gehört, dass jemand eine Behörde mit deren Einverständniserklärung beim OLG angegeben hat und das OLG dem Referendar die Ausbildung bei der Behörde dann versagt und woanders zugewiesen hätte.

Arbeitsgemeinschaft: Ergebnis der zweiten Klausur und Aktenvortrag

Die zweite Klausur gab es mittlerweile auch zurück und ich habe diesmal tatsächlich ein „gut“ geschafft…habe mich natürlich total drüber gefreut und konnte es erst gar nicht glauben. 🙂 Die dritte und letzte Klausur schreiben wir Ende des Monats. Da die Prüfungsordnung vorschreibt, dass eine Klausur eine Relation sein muss und wir bisher in den ersten beiden Klausuren Urteile geschrieben haben, wird die dritte Klausur nach meiner Rechnung eine Relation sein (Mathematik kann manchmal so einfach sein 😀 ). Ich fand die Proberelationshausarbeit damals schon nicht so toll und bin mittlerweile ein Fan von Urteilen geworden, aber diese letzte Klausur werde ich nun auch noch hinkriegen. Bei meinem Ausbilder verfasse ich Urteile oder Voten, letztere kommen einer Relation ja aber schon relativ nah vom Aufbau.

Den Aktenvortrag in der AG habe ich mittlerweile auch gehalten und er lief ganz passabel. Zufälligerweise behandelte die „Vortragsakte“ vom Thema her (also rein materiell-rechtlich) einen Bereich, den ich vor nicht allzu langer Zeit thematisch auch mal in einer Akte von meinem Ausbilder bearbeitet hatte. Inhaltlich handelte es sich natürlich um völlig verschiedene Sachverhalte, aber so ging mir immerhin die materiell-rechtliche Prüfung recht flott von der Hand, weil ich mich noch sehr gut daran erinnern konnte was für Anspruchsgrundlagen und Paragraphen überhaupt bei derartigen Konstellationen in Betracht kommen können, wer die Beweislast trägt etc. Ich hatte mich damals bei der Aktenbearbeitung intensiv damit auseinandergesetzt und das kam mir wirklich zugute. Mit dem Schönfelder oder Palandt musste ich mich in der Stunde Vorbereitungszeit – zumindest wegen solcher Fragen – daher kaum befassen und nicht lange rumsuchen. 🙂

Wie ihr also seht: ein durch und durch positiver Beitrag. Aber das muss ja auch mal sein und es werden sicher auch wieder dunkle Wolken aufziehen…da ich gerade nach draußen gucke sehe ich: am Himmel ist es sogar schon soweit…dann sei mir zumindest dieser vollkommene Sonnenscheinmoment im Referendariat gegönnt. 😉

Emily*

Der Artikel wurde am 8. Juni 2012 von veröffentlicht. Emily war Referendarin in Niedersachsen. Sie macht zur Zeit einen LL.M. in Südafrika und berichtet hierüber in den RefNews.