{"id":9576,"date":"2014-10-20T11:45:51","date_gmt":"2014-10-20T09:45:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=9576"},"modified":"2014-10-20T11:48:30","modified_gmt":"2014-10-20T09:48:30","slug":"arbeitsalltag-in-der-wahlstation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wahlstation\/arbeitsalltag-in-der-wahlstation\/","title":{"rendered":"Arbeitsalltag in der Wahlstation"},"content":{"rendered":"<p><strong><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-7481\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2013\/03\/MP900405396-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"160\" \/><\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtsgrundlage der Beratung durch Verb\u00e4nde<\/strong><\/p>\n<p>Zwar ist es richtig, dass Rechtsberatung grunds\u00e4tzlich ausgebildeten Juristen vorbehalten ist, allerdings d\u00fcrfen auch Berufs- und Wirtschaftsverb\u00e4nde bei entsprechender personeller, sachlicher und finanzieller Ausstattung und Eignung ihre Mitglieder und angeschlossenen Organisationen in rechtlichen Angelegenheiten beraten. Das ergibt sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).<!--more--><\/p>\n<p>Nach\u00a0\u00a7 7 RDG in Verbindung mit der Satzung des Verbandes muss eine Mitgliederberatung im Zusammenhang mit den eigentlichen satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufgaben der Vereinigung stehen und darf diese nicht \u00fcberlagern. Eine umfassende allgemeine Rechtsberatung der Mitglieder ist deshalb unzul\u00e4ssig. Die angebotenen Rechtsdienstleistungen m\u00fcssen also eine dem Satzungszweck\u00a0dienende Funktion haben und d\u00fcrfen daher nur Mittel sein, um den Gesamtzweck der Vereinigung zu erreichen. Abh\u00e4ngig vom Satzungszweck und dem Charakter der Vereinigung kann die Erlaubnis, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, aber durchaus in verschiedene Rechtsbereiche hineinreichen. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch folgendes <a title=\"BGH Urteil\" href=\"http:\/\/openjur.de\/u\/258134.html\">BGH Urteil <\/a>mit weiteren Ausf\u00fchrungen und Nachweisen.<\/p>\n<p><strong>Rahmenbedingungen der Arbeit im Verband, dem ich zugewiesen wurde<\/strong><\/p>\n<p>Der Verband, bei dem ich meine Wahlstation ableiste, hat in seiner Satzung definiert, dass er kompetenter Ansprechpartner zur Interessenvertretung seiner Mitglieder in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, sowie in sozial- und bildungspolitischen Fragen ist.<\/p>\n<p>Die an meinem Standort arbeitenden Personen sind aber allesamt Volljuristen, die auch als Rechtsanw\u00e4lte zugelassen sind. Daneben gibt es noch einen Diplom-Ingenieur f\u00fcr branchenspezifische Fachfragen.<\/p>\n<p><em>Arbeitszeiten<\/em><\/p>\n<p>Insgesamt ist es mit regelm\u00e4\u00dfig elf Besch\u00e4ftigten ein kleiner Standort mit ganz netter Atmosph\u00e4re. Jeder hat sein eigenes B\u00fcro, die T\u00fcren sind aber meistens offen, sodass auch ein Austausch m\u00f6glich ist. Die Arbeitszeiten sind zun\u00e4chst eher weniger juristenfreundlich &#8211; mich zumindest hat es sehr erstaunt, dass der Arbeitstag morgens zur fixen Zeit um 8 Uhr beginnt und bis 17 Uhr geht. Sowohl aus dem Studium, als auch den bisherigen Stationen war ich einen Arbeitsbeginn fr\u00fchestens um 9 Uhr (wenn nicht noch sp\u00e4ter) gewohnt. Diese Arbeitszeit erkl\u00e4rt sich aber durch die Branche der Mitgliedsunternehmen. Da deren Arbeitszeiten h\u00e4ufig noch fr\u00fcher beginnen, muss sp\u00e4testens ab 8 Uhr auch das Verbandstelefon besetzt sein, am Abend dagegen ist kaum noch mit Anfragen zu rechnen, sodass es insbesondere jetzt zur herbstlichen Zeit sehr nett und angenehm ist, noch im hellen den Arbeitstag zu beenden. Freitags endet der Tag \u00fcblicherweise sogar schon um 16 Uhr. Allerdings sind dies zwar grunds\u00e4tzlich fixe Zeiten (gleitende Arbeitszeiten gibt es nicht), allerdings muss das auf den zweiten Blick schnell revidiert werden, weil viele Termine und Angebote f\u00fcr die Mitglieder nachmittags bei den Unternehmen vor Ort stattfinden, sodass es unter Ber\u00fccksichtigung\u00a0der Fahrtwegen h\u00e4ufig auch sp\u00e4ter wird. Immerhin hat jeder der Anw\u00e4lte und auch der Dipl. Ing. einen Dienstwagen. Die Mittagspause wird allerdings meistens im Auto verbracht &#8211; essen ist ausdr\u00fccklich w\u00e4hrend der Fahrt erlaubt, auch wenn die Wagen dann relativ h\u00e4ufig eine Innenreinigung ben\u00f6tigen. Dadurch, dass der Bezirk aber recht gro\u00df ist und es viele weite Wege gibt, ist an Tagen mit Ausw\u00e4rtsterminen f\u00fcr eine echte Mittagspause keine Zeit&#8230;.<\/p>\n<p>Um ehrlich zu sein, muss ich aber nicht t\u00e4glich und umfassend von Dienstbeginn bis Dienstschluss vor Ort sein. Aufgrund der aktuellen Personalstruktur ist n\u00e4mlich keines der B\u00fcros frei, sodass ich nur einen Computer-Arbeitsplatz nutzen kann, wenn einer der Kollegen z.B. Ausw\u00e4rtstermine hat. Ansonsten gibt es nur einen freien Tisch in der Bibliothek, sodass ich h\u00e4ufiger auch Aufgaben von zu Hause bearbeite und im Wesentlichen nur zu besonderen Terminen (Arbeitskreise, Gerichtstermine, Seminare, sonstige Veranstaltungen und eben zur Vor- und Nachbesprechung zu erledigender (Schreibtisch-)Aufgaben vor Ort bin. Ein richtiger Trott kann sich aber nicht einstellen, weil aufgrund der diversen Termine jede Woche anders aussieht und damit die Wochentage, an denen ich dort bin, jede Woche anders liegen&#8230;<\/p>\n<p><em>Bezahlung?<\/em><\/p>\n<p>Eine zus\u00e4tzliche Bezahlung zur Unterhaltsbeihilfe des Landes gibt es nicht. Die Arbeit ist spannend, erm\u00f6glicht einen Blick \u00fcber den Tellerrand hinaus und zeigt nicht klassisch juristische T\u00e4tigkeitsfelder &#8211; das muss als Honorierung des Arbeitseinsatzes gen\u00fcgen! \ud83d\ude09 Mir war das vorher bewusst und es st\u00f6rt mich nicht, ich hatte mich aber deshalb bereits im Bewerbungsgespr\u00e4ch dahin gehend ge\u00e4u\u00dfert, dass ich nur 2-3 Tage die Woche, je nachdem, was an Terminen ansteht, vor Ort sein w\u00fcrde und nicht jeden Tag die Strecke fahren m\u00f6chte, zumal der Einsatzort nicht direkt vor meiner Haust\u00fcr liegt. Allerdings habe ich jetzt im Gespr\u00e4ch mit Kollegen geh\u00f6rt, dass das \u00c4quivalent meines Verbandes im benachbarten Bundesland f\u00fcr Stationsreferendare immerhin Fahrtkosten pauschal erstattet und kostenloses Mittagessen spendiert. So gesehen habe ich wohl etwas schlecht verhandelt&#8230; \ud83d\ude09<\/p>\n<p>Ansonsten habe ich neben den 2-3 Tagen Verbandst\u00e4tigkeit logischerweise noch an einem Tag Arbeitsrechts-AG und gehe au\u00dferdem weiterhin einen Tag die Woche in der Kanzlei meiner Anwaltsstation arbeiten. Zum Gl\u00fcck sind sie in meinem Fachbereich der Kanzlei so flexibel, dass ich jede Woche frei entscheiden kann, an welchem Tag ich zum Arbeiten kommen m\u00f6chte, damit es nicht mit den Terminen f\u00fcr die Verbandsarbeit kollidiert&#8230; Damit ist die Woche immer ziemlich gut ausgef\u00fcllt, aber die unterschiedlichen Perspektiven des Arbeitsrechts, die ich dadurch im direkten Kontrast erlebe, erg\u00e4nzen sich prima und zeigen mir immer mehr, dass ich mir juristische T\u00e4tigkeit in diesem Fachgebiet auch f\u00fcr mein sp\u00e4teres &#8222;echtes&#8220; Berufsleben vorstellen kann!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtsgrundlage der Beratung durch Verb\u00e4nde Zwar ist es richtig, dass Rechtsberatung grunds\u00e4tzlich ausgebildeten Juristen vorbehalten ist, allerdings d\u00fcrfen auch Berufs- und Wirtschaftsverb\u00e4nde bei entsprechender personeller, sachlicher und finanzieller Ausstattung und Eignung ihre Mitglieder und angeschlossenen Organisationen in rechtlichen Angelegenheiten beraten. 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