{"id":8986,"date":"2014-04-14T08:32:40","date_gmt":"2014-04-14T06:32:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=8986"},"modified":"2014-04-13T11:36:58","modified_gmt":"2014-04-13T09:36:58","slug":"falls-des-monats-rechtsreferendare-wirksamkeit-klausel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/zivilrechtsstation\/falls-des-monats-rechtsreferendare-wirksamkeit-klausel\/","title":{"rendered":"Falls des Monats f\u00fcr Rechtsreferendare &#8211; Wirksamkeit einer Versand- und Gefahr\u00fcbergangsklausel im M\u00f6belversand"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/protokolle-assessorexamen.de\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-8748\" alt=\"\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2014\/02\/rechtsprechung-150x150.png\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a>Auf der Seite von &#8222;Protokolle Assessorexamen&#8220; gibt es neben den\u00a0<a href=\"http:\/\/www.protokolle-assessorexamen.de\/\">Pr\u00fcferprotokollen f\u00fcr das 2. Juristische Examen<\/a>\u00a0auch viele Hinweise zu aktueller Rechtsprechung, die Gegenstand der Klausuren oder der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung werden k\u00f6nnten. Insbesondere werden <a href=\"http:\/\/www.protokolle-assessorexamen.de\/rechtsprechung.php\">examensrelevante Entscheidungen f\u00fcr Rechtsreferendare<\/a>\u00a0im &#8222;Fall des Monats&#8220; detailliert aufbereitet. Wir stellen Euch hier den Fall des Monats aus dem M\u00e4rz 2014 vor:<!--more--><\/p>\n<p><b>Materielles Zivilrecht:<\/b> Wirksamkeit einer Versand- und Gefahr\u00fcbergangsklausel im M\u00f6belversand \u2013 BGH, Urteil vom 06. 11. 2013<\/p>\n<p><b style=\"line-height: 1.5em;\">Der Sachverhalt:<\/b><\/p>\n<p>Die Beklagte betreibt als M\u00f6belh\u00e4ndlerin auch einen Online-Shop. In den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Beklagten f\u00fcr den Online-Shop (im Folgenden: AGB Online-Shop) ist unter anderem geregelt:<\/p>\n<p><i>&#8222;\u00a7 4 Versand; Gefahr\u00fcbergang; Versicherung<\/i><\/p>\n<p><i>(1) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind f\u00fcr vom Transportunternehmen verursachte Verz\u00f6gerungen nicht verantwortlich.&#8220;<\/i><\/p>\n<p>Auf der Website des Online-Shops (Stand: 4. Oktober 2011) hei\u00dft es unter &#8222;M\u00f6bel online kaufen &#8211; H\u00e4ufig gestellte Fragen&#8220; unter anderem:<\/p>\n<p><i>&#8222;Ist eine Montage der bestellten Ware m\u00f6glich? Gerne k\u00f6nnen Sie die Montage Ihrer M\u00f6bel hinzu buchen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit unserem Kundenservice auf (&#8230;).&#8220;<\/i><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger h\u00e4lt mehrere Klauseln der AGB Online-Shop &#8211; unter anderem die Regelung in deren \u00a7 4 Abs. 1 &#8211; f\u00fcr unwirksam und nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung dieser Klausel gegen\u00fcber Verbrauchern in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage &#8211; unter Zur\u00fcckweisung des Rechtsmittels im \u00dcbrigen &#8211; hinsichtlich \u00a7 4 Abs. 1 AGB Online-Shop abgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt der Kl\u00e4ger die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.<\/p>\n<p><b style=\"line-height: 1.5em;\">Die Entscheidung des BGH (etwas gek\u00fcrzt):<\/b><\/p>\n<p><span style=\"line-height: 1.5em;\">Die Revision hat Erfolg. \u00dcber das Rechtsmittel ist antragsgem\u00e4\u00df durch Vers\u00e4umnisurteil zu entscheiden, da die Beklagte in der m\u00fcndlichen Revisionsverhandlung trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer Ladung nicht anwaltlich vertreten war. Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der S\u00e4umnis der Beklagten, sondern auf einer Sachpr\u00fcfung.<\/span><\/p>\n<p>Die Regelung in \u00a7 4 Abs. 1 AGB Online-Shop, nach der die Beklagte nur die rechtzeitige, ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen schuldet und f\u00fcr vom Transportunternehmen verursachte Verz\u00f6gerungen nicht verantwortlich ist, h\u00e4lt der Inhaltskontrolle nach <b>\u00a7\u00a7\u00a0307\u00a0ff. BGB<\/b> nicht stand. \u00a7 4 Abs. 1 AGB Online-Shop bezieht sich auch auf Kaufvertr\u00e4ge, in denen sich die Beklagte zur Montage der M\u00f6bel beim Kunden verpflichtet. Die Regelung benachteiligt den Kunden eines solchen Vertrages unangemessen, weil sie ohne sachlichen Grund von der gesetzlichen Regelung \u00fcber den Leistungsort <b>(\u00a7 269\u00a0Abs. 1 BGB<\/b>) abweicht und dadurch den Gefahr\u00fcbergang (<b>\u00a7\u00a0446\u00a0BGB<\/b>) zum Nachteil des Kunden ver\u00e4ndert. Hinzu kommt, dass die Klausel die Haftung der Beklagten f\u00fcr ein Verschulden des Transportunternehmens entgegen <b>\u00a7\u00a7\u00a0278,\u00a0280\u00a0Abs. 1 BGB<\/b> ausschlie\u00dft; insoweit verst\u00f6\u00dft die Regelung auch gegen das Klauselverbot des <b>\u00a7\u00a0309\u00a0Nr. 7 Buchst. b BGB<\/b>.<\/p>\n<p><b style=\"line-height: 1.5em;\">1. Abweichung der Klausel von der gesetzlichen Regelung und somit Inhaltskontrolle<\/b><\/p>\n<p>Die Klausel ist nicht, wie das Berufungsgericht gemeint hat, gem\u00e4\u00df <b>\u00a7\u00a0307\u00a0Abs. 3 Satz 1 BGB<\/b> der Inhaltskontrolle entzogen.<\/p>\n<p><b style=\"line-height: 1.5em;\">a) Versandhandel: Grunds\u00e4tzlich Schickschuld<\/b><\/p>\n<p>Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Verk\u00e4ufer bei Gesch\u00e4ften im Versandhandel in der Regel keine Bringschuld, sondern nur eine Schickschuld \u00fcbernimmt. Nach der Rechtsprechung des Senats begr\u00fcndet der Umstand, dass es im Versandhandel typischerweise Aufgabe des Verk\u00e4ufers ist, die Versendung der Kaufsache &#8211; auf eigene oder fremde Kosten &#8211; zu veranlassen, f\u00fcr sich allein nicht die Annahme, der Empfangsort solle auch Leistungsort (Erf\u00fcllungsort) f\u00fcr die Lieferpflicht des Verk\u00e4ufers sein (arg. <b>\u00a7\u00a0269\u00a0Abs. 3 BGB<\/b>).<\/p>\n<p>Aus <b>\u00a7 447 BGB<\/b> ergibt sich nichts anderes. Da der nach <b>\u00a7 269 BGB<\/b> zu bestimmende Leistungsort von <b>\u00a7 447 Abs. 1 BGB<\/b> nicht ber\u00fchrt wird, hat auch die Regelung des <b>\u00a7 474 Abs. 2<\/b> <b>BGB<\/b>, nach der die Anwendung des <b>\u00a7 447 Abs. 1 BGB<\/b> auf den Verbrauchsg\u00fcterkauf &#8211; zwingend (<b>\u00a7 475 Abs. 1 BGB<\/b>) &#8211; ausgeschlossen ist, keine Auswirkungen auf den Leistungsort.<\/p>\n<p><b style=\"line-height: 1.5em;\">b) Hier aber: Leistungsort beim K\u00e4ufer der M\u00f6bel, somit Bringschuld<\/b><\/p>\n<p>Die Vermutung, dass im Zweifel auch im Versandhandel der Sitz des Verk\u00e4ufers Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Verk\u00e4uferpflichten ist, greift aber nur ein, wenn ein (anderer) Ort f\u00fcr die Leistung weder von den Beteiligten bestimmt noch aus den Umst\u00e4nden, insbesondere aus der Natur des Schuldverh\u00e4ltnisses, zu entnehmen ist (<b>\u00a7\u00a0269\u00a0Abs. 1 BGB<\/b>). Letzteres ist hier der Fall.<\/p>\n<p>Das Berufungsgericht hat, wie die Revision mit Recht beanstandet, verkannt, dass sich die Regelung in \u00a7 4 Abs. 1 AGB Online-Shop auch auf Kaufvertr\u00e4ge bezieht, in denen sich die Beklagte zur Montage der vom Kunden online bestellten M\u00f6bel verpflichtet. Aus der Natur eines solchen Vertrages ergibt sich, dass Leistungsort im Sinne des <b>\u00a7\u00a0269\u00a0Abs. 1 BGB<\/b> der Ort ist, an dem die Beklagte die gekauften M\u00f6bel aufzubauen hat. Es handelt sich hierbei &#8211; abweichend vom Regelfall des Versandhandels &#8211; nicht um eine Schickschuld, sondern um eine Bringschuld der Beklagten.<\/p>\n<p><b>c) Verkaufsbedingungen gelten auch beim Zubuchen der Montage<\/b><\/p>\n<p>Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts steht dieser Auslegung nicht entgegen, dass die Montage der im Online-Shop verkauften M\u00f6bel gesondert hinzu gebucht werden muss.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 1 AGB Online-Shop sind die Verkaufsbedingungen der Beklagten nicht nur f\u00fcr alle Kaufvertr\u00e4ge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen \u00fcber den Online-Shop ma\u00dfgebend (Absatz 1), sondern auch f\u00fcr alle zwischen dem Verk\u00e4ufer und der Beklagten &#8222;im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen&#8220; (Absatz 2). Um eine im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffene Vereinbarung handelt es sich auch bei der Zusatzvereinbarung \u00fcber die von der Beklagten auf der Website ihres Online-Shops angebotene Montage der bestellten M\u00f6bel beim Kunden.<\/p>\n<p><span style=\"line-height: 1.5em;\">Schon aus \u00a7 1 Abs. 2 AGB Online-Shop ergibt sich deshalb f\u00fcr einen durchschnittlichen Vertragspartner der Beklagten, dass die Verkaufsbedingungen &#8211; damit auch \u00a7 4 Abs. 1 AGB Online-Shop &#8211; auch f\u00fcr Kaufvertr\u00e4ge gelten, mit denen sich die Beklagte nicht nur zur Lieferung, sondern auch zur Montage der M\u00f6bel beim Kunden verpflichtet. Dass die entsprechende Zusatzvereinbarung einer telefonischen oder anderweitigen Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice der Beklagten bedarf, \u00e4ndert daran nichts.<\/span><\/p>\n<p>Vielmehr verweist die Beklagte auf der Website des Online-Shops am Ende der Seite &#8222;M\u00f6bel online kaufen &#8211; H\u00e4ufig gestellte Fragen&#8220; auf ihre Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr den Online-Shop. Auch dieser Hinweis legt das Verst\u00e4ndnis nahe, dass sich \u00a7 4 Abs. 1 AGB Online-Shop auch auf Kaufvertr\u00e4ge mit hinzu gebuchter Montageverpflichtung der Beklagten bezieht.<\/p>\n<p>Bei einem M\u00f6belkaufvertrag mit der Verpflichtung des Verk\u00e4ufers zur Montage der bestellten M\u00f6bel beim Kunden liegt, wie auch das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, nach der Natur des Schuldverh\u00e4ltnisses eine Bringschuld vor. Denn bei solchen Vertr\u00e4gen, bei denen Lieferung und Montage der Kaufsache untrennbar miteinander verbunden sind, kann die Montage der gekauften M\u00f6bel als vertraglich geschuldete Leistung des Verk\u00e4ufers nur beim Kunden erbracht und auch nur dort festgestellt werden, ob die Kaufsache vertragsgem\u00e4\u00df geliefert und aufgebaut wurde.<\/p>\n<p><b style=\"line-height: 1.5em;\">2. Versto\u00df gegen \u00a7\u00a0307\u00a0Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB<\/b><\/p>\n<p>Da sich \u00a7 4 Abs. 1 AGB Online-Shop, wie ausgef\u00fchrt, auch auf Kaufvertr\u00e4ge bezieht, die eine Bringschuld der Beklagten zum Gegenstand haben, weicht die Klausel, nach der die Beklagte nur die rechtzeitige, ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen schuldet, zum Nachteil des Kunden vom Leistungsort des <b>\u00a7 269 BGB<\/b> und der Regelung des <b>\u00a7 446 BGB<\/b> ab, nach der die Gefahr nicht schon mit der \u00dcbergabe an das Transportunternehmen, sondern erst mit der \u00dcbergabe an den K\u00e4ufer auf diesen \u00fcbergeht.<\/p>\n<p>Darin liegt eine im Sinne des <b>\u00a7 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB<\/b> unangemessene Benachteiligung des Kunden, weil ein sachlicher Grund f\u00fcr die Abweichung nicht gegeben ist.<\/p>\n<p><b style=\"line-height: 1.5em;\">3. Versto\u00df gegen \u00a7 309\u00a0Nr. 7 Buchst. b BGB<\/b><\/p>\n<p>Soweit die Klausel dar\u00fcber hinaus bestimmt, dass die Beklagte f\u00fcr vom Transportunternehmen verursachte Verz\u00f6gerungen nicht verantwortlich ist, schlie\u00dft sie bei vereinbarter Bringschuld entgegen <b>\u00a7\u00a7 278, 280 Abs. 1 BGB<\/b> &#8211; ebenfalls in sachlich nicht gerechtfertigter Weise &#8211; die Verantwortung der Beklagten f\u00fcr den Transport der Kaufsache aus; auch insoweit ist \u00a7 4 Abs. 1 AGB Online-Shop wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners der Beklagten unwirksam (<b>\u00a7 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB<\/b>).<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus verst\u00f6\u00dft der Haftungsausschluss gegen das Klauselverbot des <b>\u00a7 309 Nr. 7 Buchst. b BGB<\/b>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&gt;&gt; Den aktuellen Fall des Monats f\u00fcr Rechtsreferendare aus dem Monat April 2014 sowie Rechtsprechungs\u00fcbersichten zum Zivil-, Straf- und \u00d6-Recht kannst Du nun kostenlos auf\u00a0<a href=\"http:\/\/www.protokolle-assessorexamen.de\/\">www.protokolle-assessorexamen.de<\/a>\u00a0lesen!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf der Seite von &#8222;Protokolle Assessorexamen&#8220; gibt es neben den\u00a0Pr\u00fcferprotokollen f\u00fcr das 2. 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