{"id":8733,"date":"2014-02-07T11:42:14","date_gmt":"2014-02-07T10:42:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=8733"},"modified":"2014-02-07T11:42:14","modified_gmt":"2014-02-07T10:42:14","slug":"examenstermin-januar-2014","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/klausuren-examen\/examenstermin-januar-2014\/","title":{"rendered":"Examenstermin Januar 2014"},"content":{"rendered":"<p>Die Themen und Sachverhalte der Klausuren, die im Januar 2014 geschrieben wurden, findest Du im Forum \u201cZur letzten Instanz\u201d:<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.forum-zur-letzten-instanz.de\/showthread.php?tid=95\">http:\/\/www.forum-zur-letzten-instanz.de\/showthread.php?tid=95<\/a><\/p>\n<p><span style=\"line-height: 1.5em;\">Und auch hier findest Du eine Zusammenfassung der Klausuren:<\/span><\/p>\n<p>ZI:<br \/>\nUrteilsklausur<br \/>\nEs ging um Abtretung eines Notarhonorars und Aufrechnung dieses Honorars mit Einkommenssteuererstattungsanspr\u00fcche.<!--more--><\/p>\n<p>AW:<br \/>\nArbeitsrecht &#8211;&gt; K\u00fcndigungsschutzklage \/ Urteil, Krankheitsk\u00fcndigung eines Au\u00dfendienstmitarbeiters wegen Langzeiterkrankung (Epilepsie aufgrund von Motorradunfall dadurch Verlust der Fahrerlaubnis), lediglich Versetzung in den Innendienst nach Kassel m\u00f6glich, was Umzug bedeutet h\u00e4tte)<\/p>\n<p>Z II:<br \/>\nZwangsvollstreckungsrecht: Urteilsklausur &#8211;&gt; Vollstreckung aus notarieller Urkunde, Problem war die Wirksamkeit der Urkunde, da Kl\u00e4ger von Person vertreten wurde, die er dazu nicht ausdr\u00fccklich bevollm\u00e4chtigt hat (jedoch \u00f6fters f\u00fcr ihn aufgetreten ist) + keine Vorlage einer schriftl. Vollmacht beim Notar, Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen; Fazit \u00a7 767 ZPO (analog)<\/p>\n<p>Z IV:<br \/>\nAnwaltsklausur, Thema: Partnerschaftsvermittlung Mandant war Betreiber einer Partnerschaftsvermittlung f\u00fcr einsame Landwirte. Gegner war einsamer Bauer, der auf der Suche nach dem Gl\u00fcck war. Dazu meldete er sich beim Mandant an, zahlte das Honorar f\u00fcr ein Jahr in bar, bekam einen Laptop um die Kontakte abzurufen, die ihm der Mandant durch die Erstellung eines Pers\u00f6nlichkeitsprofils und die Einstellung des Profils auf diversen Plattformen vermittelte. Nach einem halben Jahr entschied sich der Gegner zum Eintritt ins Kloster inkl.<br \/>\nZ\u00f6libat, sodass er keinen Bedarf mehr nach einer Frau hatte. Er k\u00fcndigte beim Mandanten, schickte den Laptop unversehrt zur\u00fcck (unentgeltliche<br \/>\n\u00dcberlassung) und verlangte sein Geld zur\u00fcck. Der Mandant ignorierte die telefonische Aufforderung. Der Gegner beantragte einen Mahnbescheid, daraufhin Vollstreckungsbescheid (inkl. Zustellungsproblemen, da Bekl.<br \/>\nmittlerweile die Vermittlung aufgegeben hat + Umzug, Nachbarin fand Brief mit Mahnbescheid, Weiterleitung \u00fcber ehemaligen Vermieter u.s.w.).<br \/>\nErfolgsaussichten einer m\u00f6glichen Klage waren zu pr\u00fcfen + Antr\u00e4ge formulieren<\/p>\n<p>S 1<br \/>\nAnklageklausur<br \/>\nBeschuldigter zu 1) fuhr mit PkW seines Sohnes durch FFM, dabei fuhr er in das Geb\u00e4ude einer Fabrik. Sachschaden entstand.<br \/>\nBeschuldigter war herzkrank, daher Entzug der Fahrerlaubnis.<br \/>\nKurz nach dem Unfall kamen die 2 S\u00f6hne zur Unfallstelle, ein Sohn forderte ihn zum Verlassen der Unfallstelle auf, Besch zu 1) ging. Die Unfallstelle wurde durch S\u00f6hne gereinigt, Auto abtransportiert, keine Benachrichtigung des Firmeninhabers. Allerdings schriftliche Benachrichtigung eines Beraters der Gesch\u00e4digten durch Sohn am Folgetag.<br \/>\nSchaden war noch nicht reguliert.<br \/>\nEin Sohn leugnete gegen\u00fcber Polizei die Fahrt des Vaters und beschuldigte sich selbst.<\/p>\n<p>Einer der S\u00f6hne wurde dann in einen weiteren Fall verwickelt, der nichts mit dem Ausgangsgeschehen zu tun hatte.<br \/>\nDer Besch. war Lok-F\u00fchrer. Ein kleiner Junge (unter 14) warf eine Parf\u00fcmflasche bei Ankunft des Zuges im Frankfurter S\u00fcdbahnhof in das ge\u00f6ffnete Fenster des Lok-F\u00fchrers, weil ihn seine kleine Schwester dazu aufgefordert hat. Es kam zu keinen Sch\u00e4den o. Verletzungen. Daraufhin begab sich der Besch. nach drau\u00dfen und schlug den Jungen ins Genick. Er nahm ihn mit in den Zug und fuhr entgegen dessen Willen mit dem Jungen zum Hbf weiter, um ihn dort (nach R\u00fccksprache mit dem Fahrdienstleiter) der Bundespolizei zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>S 2<br \/>\nRevision<\/p>\n<p>materiellrechtlich: Abgrenzung Beihilfe zum Diebstahl und Beg\u00fcnstigung und &#8222;Gen-Kartoffel-Fall&#8220; (Besch. streute auf einem f\u00fcr die Bepflanzung mit genetisch manipulierten Kartoffeln seine normalen Kartoffeln aus, um ein &#8222;Zeichen zu setzen&#8220;, Aussaat der Gen-Kartoffeln wurde verz\u00f6gert.<br \/>\nBeh\u00f6rdliche Erlaubnis f\u00fcr Testfeld lag vor, jedoch keine Umz\u00e4unung des Gel\u00e4ndes bzw. Beschilderung erfolgt, was Nebenbest. in der Erlaubnis war.)<\/p>\n<p>&amp; viele Verfahrensfehler!<\/p>\n<p>Sachverhalt \u00d6 I<\/p>\n<p>Die Klausur war in ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz eingekleidet und behandelte eine Zwangsgeldfestsetzung.<\/p>\n<p>Der Antragssteller begehrte eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf einem nicht in seinem Eigentum stehenden Geb\u00e4ude. Er beabsichtigte die Installation eines Systems \u201eM\u201c, die Beh\u00f6rde genehmigte nach vorheriger Absprache nur das System \u201eH\u201c. Dies wurde damit begr\u00fcndet, dass das System \u201eM\u201c nicht standsicher genug sei. Zu dieser Ansicht ist die Beh\u00f6rde im Rahmen von verschiedenen Tests und Sicherheitspr\u00fcfungen gekommen, die sie als \u201eAuflage\u201c der Baugenehmigung beigef\u00fcgt hat (BauGen war nicht abgedruckt).<br \/>\nDer A-Steller begann mit der Installation und stelle fest, dass die Modifikation des Modells \u201eH\u201c viel besser sei und baute statt dem genehmigten Modell \u201eM\u201c, das modifizierte Modell \u201eH\u201c ein.<\/p>\n<p>Es fand im Rahmen der Bauarbeiten ein Ortstermin statt, die Beh\u00f6rde (Magistrat der Stadt Gie\u00dfen) stellte fest, dass alles ok sei.<br \/>\nUnmittelbar nach Fertigstellung der Anlage erlie\u00df der Mag. der Stadt Gie\u00dfen eine Beseitigungsverf\u00fcgung. Es wurde die Beseitigung der installierten Anlage angeordnet inkl. Frist, Zwangsgeldandrohung iHv 5.000 falls nicht fristgerecht beseitigt werde und die AsV. Begr\u00fcndet wurde dies mit mangelnder Standfestigkeit, v.a. bei Schneefall.<br \/>\nDaraufhin legte der A-Steller WS ein und stellte einen Antrag nach \u00a7 80 V VwG0. Im Er\u00f6rterungstermin vorm VG schlossen die Beteiligten einen Vergleich mit folgendem Inhalt:<\/p>\n<p>\u201eBeseitigung der Tr\u00e4gersysteme der installierten Anlage \u201eH\u201c bis zum XX.XX. und Einbau der Tr\u00e4gersysteme des in der Baugenehmigung festgelegten Modells \u201eM\u201c. Bei fristgem\u00e4\u00dfer Erf\u00fcllung keine Vollstreckung der Beseitigungsverf\u00fcgung.\u201c<br \/>\n\u201eAnordnung regelm\u00e4\u00dfiger Kontrollg\u00e4nge auf dem Dach des Geb\u00e4udes durch Bauherrn.\u201c<\/p>\n<p>Der A-Steller nahm daraufhin seinen WS und seinen Antrag auf Eilrechtsschutz gegen die Untersagungsverf\u00fcgung zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Der A-Steller beauftragte in der Zwischenzeit einen Gutachter. Dieser stellte fest, dass das eingebaute Tr\u00e4gersystem \u201eH\u201c stabil ist und der vereinbarte Einbau des Tr\u00e4gersystems \u201eM\u201c nicht mit der Statik des Dachs zu vereinbaren ist.<\/p>\n<p>Der A-Steller f\u00fchrte die im Vergleich vereinbarten \u00c4nderungen nicht durch.<\/p>\n<p>Die A-Gegnerin setzte daraufhin ein Zwangsgeld gem\u00e4\u00df der zuvor ergangenen Beseitigungsverf\u00fcgung fest und versah diese mit einer AsV . Dagegen legte der A-Steller WS ein und stellte einen Antrag auf Wiederherstellung der aW, der vom Bearbeiter zu pr\u00fcfen war.<\/p>\n<p>Sachverhalt \u00d6 II<\/p>\n<p>Es handelte sich um eine Anwaltsklausur, der ein Enteignungsverfahren nach BauGB zugrunde lag.<\/p>\n<p>Die Mandantin ist Eigent\u00fcmerin eines Grundst\u00fccks in der Stadt Wetzlar, welches an einer stark befahrenen Landstra\u00dfe (Ortsdurchfahrt) liegt. Auf dem Grundst\u00fcck befindet sich ein Haus, das zum einen an private Mieter und an einen Optiker vermietet ist. Die Mandantin wohnt auch dort. Die Landstra\u00dfe ist als Unfallschwerpunkt bekannt, was sich aus Polizeiberichten \u00fcber den Zeitraum von drei Jahren ergibt.<\/p>\n<p>Die Stadt Wetzlar erlie\u00df daraufhin einen B-Plan, der die Umgestaltung der stark befahrenen Landstra\u00dfe regelte. Der B-Plan sah verschiedene Entflechtungsma\u00dfnahmen zur Beruhigung des Verkehrs vor. Unter anderem die Errichtung von Kreisverkehren. Ein Kreisverkehr sollte in H\u00f6he des Grundst\u00fccks der Mandantin errichtet werden. Dazu w\u00fcrden ca. 45 m\u00b2 ihres Grundst\u00fccks gebraucht werden, um die Errichtung durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Die Bedarfsfl\u00e4che war unbebaut.<\/p>\n<p>Neben der Inanspruchnahme der Bedarfsfl\u00e4che w\u00fcrde auch die Verlegung der Grundst\u00fcckszufahrt erforderlich sein. Das k\u00fcnftige Erschlie\u00dfen soll \u00fcber den Parkplatz des benachbarten Supermarktes erfolgen, dessen Betreiber bereits einen verbindlichen Vorvertrag \u00fcber den Erwerb der Fl\u00e4che mit der Stadt Wetzlar abgeschlossen hat. Dies w\u00fcrde eine Erschlie\u00dfung ohne die Inanspruchnahme von Fremdeigentum erm\u00f6glichen.<br \/>\nDie Stadt Wetzlar bot der Mandantin mehrfach einen freih\u00e4ndigen Verkauf an, der sich an den Preisen der Bodenrichtwertkarte orientierte. Die Mandantin lehnte alle Angebote ab und bestand auf ihr Eigentum am Grundst\u00fcck.<\/p>\n<p>Daraufhin leitete die Stadt Wetzlar ein Enteignungsverfahren vor dem RP Gie\u00dfen ein. Das RP Gie\u00dfen setzte einen Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung an, dessen Ladung die Mandantin mitbrachte.<br \/>\nVorschl\u00e4ge der Mandantin, anstatt eines Kreisverkehrs eine LZA zu errichten scheiden wegen des dadurch zu erwartenden R\u00fcckstaus aus. Auch eine Umgehungsstra\u00dfe ist wegen naturschutzrechtlichen Belangen nicht m\u00f6glich. Der Verzicht auf die Errichtung an sich kommt nicht in Frage, da nur durch den Kreisverkehr eine wirksame Entflechtung m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Die Stadt Wetzlar beantragt im Verfahren vor RP Gie\u00dfen,<br \/>\nEnteignung der Bedarfsfl\u00e4che zugunsten der A-Stellerin<br \/>\nVorzeitige Besitzeinweisung zum xx.xx.<\/p>\n<p>Der Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung resultierte daraus, dass die Umbauma\u00dfnahmen iHv 70% durch die Inanspruchnahme von F\u00f6rdermitteln erfolgen werden. Die F\u00f6rdermittel m\u00fcssen bis zu einem best. Datum in Anspruch genommen werden, da sie sonst verfallen. Auch sind Verz\u00f6gerungen wegen der Vogelbrutzeit nicht m\u00f6glich. Die Bauarbeiten an der Stra\u00dfe haben bereits begonnen und die Ausschreibungen f\u00fcr das Teilst\u00fcck in H\u00f6he des Anwesens der Mandantin sind erfolgt.<\/p>\n<p>Die Mandantin m\u00f6chte wissen, ob die gegen sie eingeleiteten Ma\u00dfnahmen rechtm\u00e4\u00dfig sind. Einen Angriff des B-Plans strebt sie nicht an (zu zeitaufw\u00e4ndig + kaum Infos im SV bzw. Bearbeitervermerk unterstellte form. Rmk und Beachtung Entwicklungsgebot etc.). Hilfsweise war sie auch einigungsbereit.<br \/>\nDie notwendigen Schrifts\u00e4tze waren zu entwerfen.<br \/>\nDie Ladung zur m\u00fcndlichen Verhandlung vorm RP Gie\u00dfen war abgedruckt inkl. aller Argumente der Stadt Wetzlar.<\/p>\n<p>Hinweis: Der SV nannte die einschl\u00e4gigen Vorschriften des BauGB + Abdruck von Kartenmaterial<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Themen und Sachverhalte der Klausuren, die im Januar 2014 geschrieben wurden, findest Du im Forum \u201cZur letzten Instanz\u201d: http:\/\/www.forum-zur-letzten-instanz.de\/showthread.php?tid=95 Und auch hier findest Du eine Zusammenfassung der Klausuren: ZI: Urteilsklausur Es ging um Abtretung eines Notarhonorars und Aufrechnung dieses Honorars mit Einkommenssteuererstattungsanspr\u00fcche.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[69],"tags":[],"class_list":["post-8733","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-klausuren-examen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8733","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8733"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8733\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8734,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8733\/revisions\/8734"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8733"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8733"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8733"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}