{"id":823,"date":"2009-06-16T08:12:14","date_gmt":"2009-06-16T06:12:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=823"},"modified":"2009-07-12T23:15:03","modified_gmt":"2009-07-12T21:15:03","slug":"berlinbrandenburg-moeglicherweise-unzulaessiger-inhalt-im-examen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/examen\/berlinbrandenburg-moeglicherweise-unzulaessiger-inhalt-im-examen\/","title":{"rendered":"Berlin\/Brandenburg: M\u00f6glicherweise unzul\u00e4ssiger Inhalt im Examen"},"content":{"rendered":"<p>Der Personalrat Berlin hat am 11.06. auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass er sich mit der <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/klausuren-examen\/examenstermin-juni-1-strafrechtsklausur\/\" target=\"_self\">S1-Klausur aus dem Examensdurchgang Juni<\/a> befassen will, die in Berlin und Brandenburg geschrieben wurde. Neben einer Aufgabe 1, in der die Kandidaten eine Anklage zu fertigen hatten, gab es noch eine <strong>2. Zusatzaufgabe<\/strong> mit folgendem Inhalt:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Man solle davon ausgehen, dass der Beschuldigte vor dem Amtsgericht &#8211; Strafrichter &#8211; angeklagt wird und ihm, nachdem sein Wahlverteidiger das Mandat niedergelegt hat, ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (voraussichtliche Straferwartung &gt; 1 Jahr). Nach Anklageerhebung und vor der Hauptverhandlung erh\u00e4lt der bisherige Wahlverteidiger erneut ein Mandat vom Angeklagten und bittet daraufhin unter Vollmachtsvorlage um Akteneinsicht beim Amtsgericht. Es erfolgt jedoch keinerlei Reaktion und die Hauptverhandlung findet ohne ihn, aber mit dem Pflichtverteidiger, statt. Der Mandant wundert sich zwar kurz, dass der Wahlverteidiger in der Hauptverhandlung nicht aufkreuzt, unternimmt aber nichts weiter. Kann der Angeklagte aufgrund dieser Geschehnisse erfolgreich (Sprung-)Revision einlegen?&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Laut Personalrat war aber Revisionsrecht bislang <strong>kein Pr\u00fcfungsgebiet<\/strong> im 2. Examen in Berlin und Brandenburg. M\u00f6glicherweise h\u00e4tte diese Zusatzaufgabe also \u00fcberhaupt\u00a0nicht gestellt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<blockquote><p>Da bisher davon auszugehen war, Revisionsrecht sei nicht Pr\u00fcfungsstoff, l\u00e4uft diesbez\u00fcglich eine Anfrage beim GJPA. Wir informieren euch, sobald wir konkrete Informationen bekommen haben.<\/p><\/blockquote>\n<p>Wie <a href=\"http:\/\/petronella.blogdns.org\/goto\/1931_revision\/\" target=\"_blank\">petronella<\/a> in ihrem Blog richtig anmerkt, stellt sich die Frage, ob mit dem Hinweis des GPA zum Revisionsrecht tats\u00e4chlich gemeint ist,\u00a0dass gar keine Aufgaben, also auch keine Zusatzaufgaben,\u00a0aus dem Revisionsrecht gestellt werden, oder ob der Hinweis so gemeint ist, dass lediglich keine reinen Revisionsklausuren &#8211; so wie zum Beispiel\u00a0in NRW &#8211;\u00a0zu Klausuraufgaben im 2. Examen gemacht\u00a0werden.<\/p>\n<p>Sollte sich die Aufgabenstellung tats\u00e4chlich als unzul\u00e4ssig heraus stellen,\u00a0ist fraglich, welche <strong>Konsequenzen<\/strong> das hat. Im schlimmsten Fall wird das GPA die Klausur wiederholen lassen. Am besten d\u00fcrfte es aber sein, die Aufgabe grunds\u00e4tzlich aus der Bewertung auszunehmen und nur dann zugunsten des Bearbeiters zu werten, wenn es sich auf die Gesamtwertung der Klausur positiv auswirkt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Personalrat Berlin hat am 11.06. auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass er sich mit der S1-Klausur aus dem Examensdurchgang Juni befassen will, die in Berlin und Brandenburg geschrieben wurde. Neben einer Aufgabe 1, in der die Kandidaten eine Anklage zu fertigen hatten, gab es noch eine 2. Zusatzaufgabe mit folgendem Inhalt:<\/p>\n<p>&#8222;Man solle davon ausgehen, dass der Beschuldigte vor dem Amtsgericht &#8211; Strafrichter &#8211; angeklagt wird und ihm, nachdem sein Wahlverteidiger das Mandat niedergelegt hat, ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (voraussichtliche Straferwartung > 1 Jahr). 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