{"id":7112,"date":"2013-02-06T07:26:03","date_gmt":"2013-02-06T06:26:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=7112"},"modified":"2014-10-16T14:56:11","modified_gmt":"2014-10-16T12:56:11","slug":"wohin-zum-rechtsreferendariat-teil-1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/vor-dem-referendariat\/wohin-zum-rechtsreferendariat-teil-1\/","title":{"rendered":"Wohin zum Rechtsreferendariat &#8211; Teil 1"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-7117\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2013\/01\/schild2.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/>Nach dem ersten Examen ist vor dem Referendariat. Dies ist zwar keine Weisheit von<em>\u00a0Sepp Herberger<\/em>, aber dennoch wahr.<\/p>\n<p>Kaum hat man das Staatsexamen mit der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung abgeschlossen \u2013 und nat\u00fcrlich gefeiert \u2013, muss man sich Gedanken dazu machen, in welchem Bundesland bzw. bei welchem\u00a0Oberlandesgericht man sich f\u00fcr das Referendariat bewirbt.<!--more--><\/p>\n<p>Wir erhalten von gerade fertig gewordenen Juristen, die ins Referendariat starten m\u00f6chten, h\u00e4ufig per E-Mail Fragen, die im Zusammenhang mit der Wahl des \u201erichtigen\u201c Ausbildungsgerichts stehen. Dieser Beitrag soll in zwei Teilen auf die m\u00f6glichen Kriterien eingehen, die bei der Entscheidung, wohin es zum Referendariat gehen soll, von Bedeutung sind.<\/p>\n<p><strong>Grunds\u00e4tzlich gilt: Freie Wahl des Bundeslandes<\/strong><\/p>\n<p>In regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden werden wir tats\u00e4chlich danach gefragt, ob man sich f\u00fcr das Referendariat in allen Bundesl\u00e4ndern bewerben kann oder ob man an das Land gebunden ist, in dem man das erste Staatsexamen abgelegt hat. Die Antwort darauf ist eindeutig: Man ist keinesfalls an ein bestimmtes Bundesland oder speziellen OLG-Bezirk gebunden. Hat man das erste Examen beispielsweise beim Justizpr\u00fcfungsamt Hamm in NRW bestanden, ist eine Bewerbung um einen Referendarplatz auch in Hamburg, Hessen oder Bayern m\u00f6glich. Gesetzliche Voraussetzung f\u00fcr eine Bewerbung um einen Referendariatsplatz ist nach den Juristenausbildungsgesetzen der L\u00e4nder allein das erfolgreiche Bestehen der ersten Staatspr\u00fcfung (vgl. zB\u00a0<a href=\"http:\/\/www.lexsoft.de\/cgi-bin\/lexsoft\/niedersachsen_recht.cgi?chosenIndex=Dummy_nv_6&amp;xid=173094,8\">\u00a7 5 Abs. 1<\/a>\u00a0des Nieders\u00e4chsischen JAG); wo man die Pr\u00fcfungen abgelegt hat, ist grunds\u00e4tzlich unerheblich.<\/p>\n<p><strong>Berlin und das OLG K\u00f6ln als Ausnahmen<\/strong><\/p>\n<p>Wir Juristen wissen allerdings: Keine Regel ohne Ausnahme! So sind auch bei der grunds\u00e4tzlich geltenden freien Bundeslandwahl zwei Besonderheiten zu beachten, die Berlin und das OLG K\u00f6ln betreffen.<\/p>\n<p>Berlin vergibt zun\u00e4chst einen Teil der zur Verf\u00fcgung stehenden Pl\u00e4tze nach Leistung, und zwar an Referendare, die das erste Examen mit mehr als 10 Punkten bestanden haben. Bei der Vergabe der \u00fcbrigen Pl\u00e4tze geht es dann nach der jeweiligen Wartezeit der Bewerber, wobei nach dem Ort der ersten Pr\u00fcfung differenziert wird: 80 % dieser Pl\u00e4tze sind f\u00fcr Bewerber reserviert, die ihr erstes Examen in Berlin abgelegt haben; nur 20 % der Pl\u00e4tze gehen an Bewerber, die die erste Pr\u00fcfung au\u00dferhalb von Berlin abgelegt haben. Grunds\u00e4tzlich bleibt es also zwar f\u00fcr alle m\u00f6glich, sich in der Hauptstadt um einen Referendarplatz zu bewerben. Im Rahmen der sogenannten Warteliste werden aber die \u201eLandeskinder\u201c durch die Verteilung der Pl\u00e4tze deutlich bevorzugt, was sich in den Wartezeiten ausdr\u00fcckt: Bewerber mit einem Berliner ersten Examen m\u00fcssen derzeit ca.\u00a04 Monate auf einen freien Referendarplatz warten, f\u00fcr ausw\u00e4rtige Bewerber betr\u00e4gt die Wartezeit dagegen 16 Monate!<\/p>\n<p>Eine klassische \u201eLandeskinder-Regelung\u201c besteht dagegen f\u00fcr den OLG-Bezirk K\u00f6ln. Die Referendarabteilung weist darauf hin, dass grunds\u00e4tzlich nur Bewerbungen ber\u00fccksichtigt werden, die einen \u201edauerhaften Bezug zum OLG-Bezirk\u201c aufweisen. Ein solcher Bezug besteht dann, wenn der Bewerber seit mindestens 2 Jahren im Bezirk seinen Wohnsitz hat, er im OLG-Bezirk aufgewachsen ist oder aber bereits vor dem Referendariat eine T\u00e4tigkeit an der juristischen Fakult\u00e4t in Bonn oder K\u00f6ln ausge\u00fcbt hat und diese T\u00e4tigkeit auch w\u00e4hrend des Vorbereitungsdienstes weiter aus\u00fcben m\u00f6chte. Ein Bewerber, der beispielsweise ein hessisches erstes Examen hat und keinen Bezug zum OLG-Bezirk K\u00f6ln vorweisen kann, wird also faktisch keine Chance auf einen Referendarplatz in K\u00f6ln haben.<\/p>\n<p><strong>Neues Landesrecht als Argument gegen einen Bundeslandwechsel<\/strong><\/p>\n<p>Entscheidet man sich daf\u00fcr, das Referendariat in einem anderen Bundesland als das Studium zu machen, muss man sich nat\u00fcrlich im Klaren sein, dass man sich in der Regel in ein neues Verwaltungsrecht einarbeiten muss. Dies ist durchaus zeitintensiv. Zwar sind die Strukturen der L\u00e4nder im Kommunal-, Bau- sowie Polizei- und Ordnungsrecht oftmals \u00e4hnlich. Dennoch muss man den Umgang mit den neuen Normen erst lernen.<\/p>\n<p>Zum Teil weisen die Referendarvertretungen auf Veranstaltungen an der Uni hin, die das Landesrecht \u201ef\u00fcr Zugezogene\u201c kompakt vermitteln. Derzeit angek\u00fcndigt ist beispielsweise eine <a href=\"http:\/\/www.stationsradar.de\/details-veranstaltungen.php?id=8\">Veranstaltung f\u00fcr Referendare an der Universit\u00e4t M\u00fcnster<\/a>. Teilweise haben auch die Repetitorien Skripte speziell zum Landesrecht im Angebot, mit denen man sich vorbereiten kann. Wer sich diesen zus\u00e4tzlichen Zeitaufwand ersparen m\u00f6chte, sollte entweder einen Bundeslandwechsel vermeiden oder aber nach Bremen, Hamburg oder Schleswig-Holstein wechseln. Denn dies sind die einzigen L\u00e4nder, in denen im 2. Examen in den Verwaltungsrechtsklausuren keine Landesgesetze zugelassen sind, man also die landesrechtlichen Spezialvorschriften nicht kennen muss.<\/p>\n<p><strong>Das Warten auf einen Referendarplatz als zeitlicher Aspekt<\/strong><\/p>\n<p>Ist also eine Bewerbung grunds\u00e4tzlich in allen L\u00e4ndern m\u00f6glich, muss man bei der Entscheidung, wo man das Referendariat machen m\u00f6chte, auf jeden Fall die voraussichtlichen Wartezeiten ber\u00fccksichtigen. Wer ein Examen unter 10 Punkten hat, aber m\u00f6glichst schnell Referendar werden m\u00f6chte, braucht sich \u2013 wie oben dargestellt \u2013 nicht in Berlin bewerben. Wer dagegen in Betracht zieht, nach dem Studium zun\u00e4chst einen LL.M. zu machen oder zu promovieren, kann dagegen auch l\u00e4ngere Wartezeiten in Kauf nehmen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren die Bewerberzahlen r\u00fcckl\u00e4ufig sind. Dies hat sich positiv auf die Wartezeiten ausgewirkt: In einigen L\u00e4ndern bestehen keine bzw. nur geringe Wartezeiten, so zum Beispiel in Bayern, Baden-W\u00fcrttemberg, Hessen und den ostdeutschen L\u00e4ndern. Im Vergleich zu fr\u00fcher eher \u00fcberschaubare Wartezeiten existieren derzeit auch in NRW. Dort muss man je nach OLG-Bezirk zwischen 3 und 5 Monate \u00fcberbr\u00fccken. Lange auf einen Referendarplatz warten muss man dagegen in den Stadtstaaten. So ist zum Beispiel in Hamburg die Wartezeit in der letzten Zeit (wieder) deutlich gestiegen. Je nachdem wie das Ergebnis im ersten Examen ausgefallen ist, m\u00fcssen Bewerber dort eine Wartezeit von knapp 2 Jahren einrechnen.<\/p>\n<div><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-7180\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Wartezeiten.png\" alt=\"Wartezeiten\" width=\"500\" \/><\/div>\n<p><em>[Quelle:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/rechtsreferendariat\/wartezeiten\/\">Infoseiten zum Rechtsreferendariat \u2013 juristenkoffer.de<\/a>]<\/em><\/p>\n<p>Da die Wartezeiten von Einstellungstermin zu Einstellungstermin schwanken, ist zu empfehlen, sich unmittelbar vor einer Bewerbung mit der jeweiligen Referendarabteilung telefonisch in Verbindung zu setzen und die aktuelle Wartezeit zu erfragen. Die Mitarbeiter in den Referendarabteilungen helfen bei solchen Fragen gerne weiter.<\/p>\n<p><strong>Weitere Kriterien<\/strong><\/p>\n<p>Da Organisation und Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes L\u00e4ndersache sind, bestehen in vielen weiteren Bereichen erhebliche Unterschiede. Auch wenn nicht alle Aspekte bei der Wahl des Ausbildungsgerichts eine Rolle spielen (sollten), sollte man sich dieser Unterschiede vor einer Bewerbung zumindest bewusst sein. Daher gehen wir in dem\u00a0in ca. einer Woche\u00a0erscheinen <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/vor-dem-referendariat\/wohin-zum-rechtsreferendariat-teil-2\/\">2. Teil unseres Beitrages<\/a> auf weitere Kriterien der Entscheidung ein, insbesondere auf die H\u00f6he der Verg\u00fctung der Referendare und die inhaltlichen Anforderungen im 2. Staatsexamen.<\/p>\n<p><em>[Info: Bei dem Artikel handelt es sich um eine aktualisierte Fassung eines Gastbeitrages, den wir auf unserer Partnerseite <a href=\"http:\/\/www.juraexamen.info\">www.juraexamen.info<\/a> ver\u00f6ffentlicht hatten]<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach dem ersten Examen ist vor dem Referendariat. Dies ist zwar keine Weisheit von\u00a0Sepp Herberger, aber dennoch wahr. 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