{"id":6551,"date":"2012-10-11T12:40:14","date_gmt":"2012-10-11T10:40:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=6551"},"modified":"2012-11-06T13:43:07","modified_gmt":"2012-11-06T12:43:07","slug":"examenstermin-oktober-2012","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/klausuren-examen\/examenstermin-oktober-2012\/","title":{"rendered":"Examenstermin Oktober 2012"},"content":{"rendered":"<p>Und hier die Zusammenfassung der Sachverhalte aus dem Oktober 2012, so wie sie im Forum bei Juraexamen.com diskutiert wurden:<\/p>\n<p><strong>Z1-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Kl. macht Mietvertrag mit Bekl. zu 3). Dieser l\u00e4sst auch seinen Sohn (Bekl. zu 1) und seinen Bruder (Bekl. zu 2) mit einziehen.<\/p>\n<p>Von Dez. 2011 bis Febr. 2011 wird keine Miete bezahlt. Als der Kl. irgendwann im Okt. 11 erf\u00e4hrt, dass auch B1 und B2 mit in der Wohnung wohnen, k\u00fcndigt er mit Schreiben vom 26.10.2011 fristgerecht bis 31.01.2012. <!--more--><br \/>\nBeklagten bleiben in Wohnung. Am 05.02.12 geht Kl. zu Beklagten und regt sich \u00fcber ausstehende Zahlungen und die nicht befolgte K\u00fcndigung auf. Bekl. 1 und 2 wusste bis dahin von beidem nix.<br \/>\nKl. spricht nun fristlose K\u00fcndigung aus und setzt R\u00e4umungsfrist bis Ende Febr. Beklagten ziehen am 19.02.2012 aus und lassen Einbauk\u00fcche zur\u00fcck, holen die dann aber doch am 26.03.2012 ab.<br \/>\nKl. findet bereits im Febr. Nachmieter, der aber aufgrund der eigenen K\u00fcndigungsfrist erst zum 01.07.2012 einzieht.<br \/>\nAm 06.02.12 beauftragt Kl\u00e4ger seinen RA eine R\u00e4umungsklage vorzubereiten.<br \/>\nGegen den B3 gab es schon einen VB bzgl. der Mieten Dez 11 bis Febr. 12.<\/p>\n<p>Kl\u00e4ger beantragt,<br \/>\n1. Nutzungsentsch\u00e4digung von B1 und B2 f\u00fcr Februar, SE f\u00fcr die Miete M\u00e4rz bis Juni und SE f\u00fcr die RA-Kosten f\u00fcr die nicht mehr notwendige R\u00e4umungsklage nebst Zinsen (den genauen Monsterantrag spar ich mir jetzt, Zinsen f\u00fcr die Mieten waren immer einzeln geltend gemacht).<br \/>\n2. Herausgabe der K\u00fcche als Vermieterpfand (ewig lange Beschreibung und Bezeichnung der K\u00fcche) nebst K\u00fchlschrank, Sp\u00fcle und Herd.<\/p>\n<p>In der m\u00fcndlichen Verhandlung bringt der Kl\u00e4ger einen Zeugen mit, der best\u00e4tigen soll, dass der B3 Eigent\u00fcmer der K\u00fcche sei.<\/p>\n<p>Zeuge sagt, dass er mit B2 und B3 zusammen zum M\u00f6belhaus gefahren sei und die sich w\u00e4hrend der ganzen Fahrt gestritten h\u00e4tte wegen der Bezahlung und was man sich leisten k\u00f6nne. Vor der Kasse habe wohl der B2 seine Geldb\u00f6rse in der Hand gehabt, genau k\u00f6nne er sich aber nicht mehr erinnern. Wer bezahlt hat, hat er auch nicht gesehen, weil er sich einen HotDog gekauft hat und mit dem R\u00fccken zur Kassen stand.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte Anzeige erstatten wegen Pfandkehr. Es war dann ein Auszug der Ermittlungsakte beigef\u00fcgt. Da stand dann nur, dass der B2 die K\u00fcche gekauft und bezahlt habe. Quittung wurde mit abgegeben. Polizei hatte dann in der neuen Wohnung der Beklagten die K\u00fcche inspiziert. Diese entsprach gr\u00f6\u00dftenteils den Angaben auf der Quittung.<\/p>\n<p>Beklagten meinen, der Kl h\u00e4tte schon vorher Nachmieter finden k\u00f6nnen und die R\u00e4umungsklage w\u00e4re unn\u00f6tig gewesen, weil sie ja vor dem 29.02.2012 tats\u00e4chlich ausgezogen seien.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Z2-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Der Mandant kommt und m\u00f6chte Beratung gegen eine Klage in der eine Werkstatt (e.K.) ihn auf Zahlung von Werklohn verklagt. Er hatte einen Verkehrsunfall mit Alleinschuld. Das Fahrzeug wurde danach zum Kl\u00e4ger geschleppt. Die Reparatur sollte nach Ma\u00dfgabe eines Gutachtens eines von der Vollkasko zu bestellenden Sachverst\u00e4ndigen erfolgen. Ein entsprechender Auftrag wurde erteilt. Der Sachverst\u00e4ndige kam aber nun zu dem Ergebnis, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden an dem Fahrzeug vorlag. Der Kl\u00e4ger reparierte trotzdem einen kleinen Teil des Schadens, da er ein anderes Gutachten (datiert auf den 21. bzw 12) zugrundelegte. Er will jetzt Werklohn. Der Beklagte will Hrsg des KFZ nebst Schl\u00fcsseln und Fahrzeugschein, da er das Fahrzeug abmelden will. Die Abmeldung war ihm bisher nicht m\u00f6glich, sodass er noch 600 euro versicherungspr\u00e4mie (100 pro monat) zahlen musste und erst zum Ende M\u00e4rz 2013 k\u00fcndigen kann, es sei denn er meldet vorher ab (was aber aus den o.g. Gr\u00fcnden nicht geht). Die Versicherungspr\u00e4mien will er vom Kl\u00e4ger zur\u00fcckhaben.<\/p>\n<p>Vorprozessual hat der Mdt durch andere Anw\u00e4ltin Hrsg verlangt, allerdings ohne Fristsetzung. Kl\u00e4ger hat Hrsg verweigert und sich auf PfandR berufen.<\/p>\n<p>Die Frist zur Verteidigungsanzeige im schriftl Vorverf. ist abgelaufen, weil seine Lebensgef\u00e4hrtin, die f\u00fcr die Post zust\u00e4ndig ist die Klage nicht angenommen hat (20.09). Der Mdt. hat erst am 05.10 die Klage &#8222;aus dem Briefkasten gefischt&#8220; (o-Ton).<\/p>\n<p>Nachfrage bei Gesch\u00e4ftsstelle des AG, ob schon Vu erlassen wurde, verlief ergebnislos wegen Dienstschluss um 1530.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Z3-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Parteien haben bereits Streits vor den Gerichten gef\u00fchrt. Der jetzige Beklagte klagte damals gegen den jetzigen Kl\u00e4ger auf Zahlung von 1781,55\u20ac nebst Nebenkosten und bekam 580\u20ac vom AG zugesprochen.<br \/>\nKl\u00e4ger zahlt 580,-\u20ac<\/p>\n<p>Daraufhin legte der Beklagte Berufung ein, welche mit einem Vergleich endete.<\/p>\n<p>Dieser lautete: Der Beklagte zahlt an den Kl\u00e4ger 1200,-\u20ac auf den jetzt noch stretigegenst\u00e4ndlichen Betrag (oder so \u00e4hnlich).<\/p>\n<p>Als Streitwert wurden 1221,55\u20ac festgesetzt<\/p>\n<p>Kl\u00e4ger zahlte 620,-\u20ac<\/p>\n<p>Der Vergleich wurde vorgespielt und genehmigt, dies wurde aber nicht protokolliert. Der Beklagtenvertreter hat schon Antrag auf Protokollberichtigung eingereicht.<\/p>\n<p>Der Beklagte bekam deshalb keine Klausel.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist nun der Ansicht, der Vergleich habe die 580\u20ac schon mit beinhalten sollen und habe mit Zahlung von 580,-\u20ac + 620,-\u20ac = 1200,-\u20ac alles erf\u00fcllt.<br \/>\nDer Beklagte ist der Ansicht, der Vergleich betraf zus\u00e4tzlich zu den gezahlten 580,-\u20ac noch 1200,-\u20ac, so dass sich die Endforderung auf 1780,-\u20ac belief. Zudem soll des RSI nicht gegeben sein und der Antra gzu 2 (Feststellungsantrag) sei unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem beruft sich der Kl\u00e4ger (neben der Erf\u00fcllung nach \u00a7 362) sich noch auf die anf\u00e4ngliche Unwirksamkeit des Vergleichs.<\/p>\n<p>Der Beklagte erhebt noch Widerklage und will Zahlung von 700,-\u20ac, wegen einer Operation, die im Juni 2008 war. Der Kl\u00e4ger ist der Ansicht, der Anspruch sei mangels Rechnung nicht f\u00e4llig und beruft sich auf die Einrede der Verj\u00e4hrung.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Z4-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Der beklagte kommt und will die Verteidigungsaussichten gegen eine Klage auf Schadensersatz (bzw freistellung von eben diesem) und Unterlassung wegen Tierhaltung in der Wohnung gepr\u00fcft haben.<\/p>\n<p>Er hat in einem Haus eine Wohnung und ein Gesch\u00e4ftslokal, in dem er ein asia-restaurant betreibt. Anl\u00e4sslich eines Banketts von hohen Pers\u00f6nlichkeiten l\u00e4sst er ein Aquarium anfertigen, dass 500l wasser fassen soll. er w\u00e4hlt 8 cm glasst\u00e4rke, wie er sagt sei ihm das so empfohlen worden. Das Aquarium platzt nat\u00fcrlich unter dem Wasserdruck und das Wasser ergie\u00dft sich in die Wohnung und tropft durch die decke in das Lokal des Nachbarn, der im EG einen Klavierhandel betreibt. Ein 40.000 eur teuerer Fl\u00fcgel wird ruiniert. Der Klaviermensch nimmt die Hauseigent\u00fcmerin in Anspruch und sagt, Sie habe das Aufstellen ja genehmigt. i\u00dc hafte sie aus 536a.<br \/>\nDie Hauseigent\u00fcmerin verlangt nun klageweise freistellung.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem h\u00e4lt er in der Wohnung einen kleinen hund (chiwuawa (keine ahnung, wie mand as schreibt, so eine kleine paris hilton t\u00f6le halt). daf\u00fcr hat er keine genehmigung, obwohl die nach formularmietvertrag erfoderlich sit. Er meint, dass sei ein kleintier und daher genehmigungsfrei. au\u00dferdem habe eine nachbarin einen Boxer (nicht das auto, der hund )<\/p>\n<p>Dei Eigent\u00fcmerin verlangt klageweise unterlassung.<\/p>\n<p>Wenn er schon in Anspruch genommen wird, will er noch wissen, ob er gleich im Prozess die Wirksamkeit des Mietvertrages bzgl Sch\u00f6nheitsreparaturklauseln pr\u00fcfen lassen kann, denn er will seine w\u00e4nde in irgendwelchen anderen Farben als Wei\u00df steichen, hat aber keine lust, bei au\u00dfzug alles wieder neu zu machen.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>S1-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<div>Die heutige Strafrechtsklausur (SR)\u00a0beruhte weitestgehend auf dem Originalsachverhalt aus <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=d933eba003a47b5627b0e24c25d0ec2a&amp;nr=56022&amp;pos=0&amp;anz=1\">BGH, Beschluss vom 05.04.2011 &#8211; 3 StR 66\/11<\/a><\/div>\n<\/blockquote>\n<p><strong>S2-Klausur<\/strong><\/p>\n<p><strong><\/strong>Revision:<\/p>\n<blockquote>\n<div>Der Angeklagten K wird vorgeworfen, ihres Ehemannes \u00fcberdr\u00fcssig geworden zu sein. Sie soll mit den Angeklagten D und I besprochen haben, dass die beiden jemanden anheuern, um den Ehemann aus dem Weg zu r\u00e4umen. Hierf\u00fcr soll K dem D 2.000 \u20ac \u00fcberreicht haben.<br \/>\nEs k\u00f6nnte aber auch sein, dass D und I der K gesagt haben, dass irgendein anderer den Ehemann (evtl. mitsamt der K) aus der Welt schaffen wolle. Die K k\u00f6nnte dem D deshalb 2.000 \u20ac gegeben haben, damit dieser wiederum das Geld an den Attent\u00e4ter weiterleiten, damit sie sich so quasi freikaufen k\u00f6nne.Angeklagt waren alle drei wegen des Versuchs der Beteiligung an einem Mord.\u00a0<\/div>\n<\/blockquote>\n<p><strong>V1-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Antrag auf einstweiligen RS gegen eine baurechtliche Nutzungsuntersagung und Beseitigungsverf\u00fcgung nebst zugeh\u00f6rigem Geb\u00fchrenbescheid.<\/p>\n<p>Ein umgebauter Transporter steht gegen\u00fcber der KFZ-Zulassungsstelle auf einem angemieteten Privatgrundst\u00fcck und wirbt dort gro\u00dffl\u00e4chig f\u00fcr seinen Service (Pr\u00e4gung von Autoschildern und \u00dcbernahme der b\u00fcrokratischen Zulassungsvorg\u00e4nge). Es exisitiert ein rechtm\u00e4\u00dfiger Bebauungsplan, der das Gebiet als Kerngebiet ausweist, allerdings beinhaltet der B-Plan eine Baugrenze. Der Antragsteller steht mit seinem Fahrzeug au\u00dferhalb der Baugrenze.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>V2-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Jemand h\u00e4lt auf einem Grundst\u00fcck Tiere, sowohl wegen landwirtschaftl. Erwerbst\u00e4tigkeit als auch privat. Die Beh\u00f6rde wird aufgrund anonymer Anzeige auf Verst\u00f6\u00dfe gegen das TierSchG aufmerksam und kontrolliert das Anwesen mit Zustimmung des Betreibers mehrmals im laufe des Jahres. U.a. erl\u00e4sst Sie auch bereits eine Anordnung, die Tiere ordentlich zu halten und diverse M\u00e4ngel abzustellen (UNterern\u00e4hrung der Tiere, kein wasser, falsche Haltung und und und). Heute(!!) war die Beh\u00f6rde dann mit der Amtstier\u00e4rztin wieder da und stellte fest, dass immernoch keine Verbesserung eingetreten war. im Gegenteil, die Tiere waren nun auch krank. Die Dezernatsleiterin will per Verf\u00fcgung vom Referendar eine begutachtung der Rechtslage, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die Tiere heute noch da weggeholt werden und anderweitig untergebracht werden d\u00fcrfen. Da der Betroffene einstw. RS angek\u00fcndigt hat, liegt der Beh\u00f6rdernleitung besonders an der RMK der zu erlassenden Verf\u00fcgung. Zudem soll gepr\u00fcft werden, ob die Tiere uU verkauft werden und dem Betreiber die Haltung weiterer Tiere (wenn m\u00f6glich jeglicher Art) untersagt werden kann. Das ganze &#8222;bis zum Dienstschluss heute&#8220; (dH ich hab jetzt eigentlich Dienstschluss!!! <img decoding=\"async\" title=\"Wink\" src=\"http:\/\/1.2.3.13\/bmi\/www.juraexamen.com\/forum\/images\/smilies\/icon_wink.gif\" alt=\";)\" \/>)<br \/>\nSollte man zu dem ergebnis kommen, dass eine\/mehrere Verf\u00fcgung(en) erlassen werden kann\/k\u00f6nnen, so war(en) diese dann mit Sachverhaltsdarstellung (!!!) zu entwerfen. RMB und NE waren erlassen.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Und hier die Zusammenfassung der Sachverhalte aus dem Oktober 2012, so wie sie im Forum bei Juraexamen.com diskutiert wurden: Z1-Klausur Kl. macht Mietvertrag mit Bekl. zu 3). Dieser l\u00e4sst auch seinen Sohn (Bekl. zu 1) und seinen Bruder (Bekl. zu 2) mit einziehen. Von Dez. 2011 bis Febr. 2011 wird keine Miete bezahlt. 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