{"id":6421,"date":"2025-07-08T02:07:01","date_gmt":"2025-07-08T02:07:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=6421"},"modified":"2025-01-22T16:59:31","modified_gmt":"2025-01-22T14:59:31","slug":"wieviele-vorpunkte-braucht-man-um-zur-muendlichen-geladen-zu-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/examen\/wieviele-vorpunkte-braucht-man-um-zur-muendlichen-geladen-zu-werden\/","title":{"rendered":"Wieviele Vorpunkte braucht man, um zur M\u00fcndlichen geladen zu werden?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-6424\" title=\"\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/MP900431333.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/>Als ob das \u00d6ffnen des Briefes mit den Klausurergebnissen nicht schon aufregend genug w\u00e4re, m\u00fcssen dann manche der Referendare erst einmal rechnen, ob sie zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung geladen werden. Die Regelungen der L\u00e4nder hierzu weichen voneinander ab. Daher haben wir uns mal die Regelungen hierzu n\u00e4her angeschaut und in diesem Artikel eine Liste gemacht, wie viele Punkte man in den Klausuren nun braucht, um anschlie\u00dfend zur M\u00fcndlichen geladen zu werden.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Baden-W\u00fcrttemberg<\/strong><\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 52 JAPrO wird m\u00fcndlich gepr\u00fcft, wer zum einen in der schriftlichen Pr\u00fcfung eine Durchschnittspunktzahl\u00a0von mindestens 3,75 Punkten und zum anderen in mindestens vier Aufsichtsarbeiten 4,0 oder mehr Punkte erreicht hat. Wer diese Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, ist von der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung ausgeschlossen und hat die Pr\u00fcfung nicht bestanden.<\/p>\n<p><strong>Bayern<\/strong><\/p>\n<p>In Bayern findet sich die Regelung in \u00a7 64 Abs. 3 JAPO: Wer im schriftlichen Teil der Pr\u00fcfung einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,72 Punkten erreicht und nicht in mehr als sechs Pr\u00fcfungsarbeiten eine geringere Punktzahl als 4,00 erhalten hat, ist zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung zugelassen.<\/p>\n<p><strong>Berlin<\/strong><\/p>\n<p>Nach \u00a7 17 JAG Berlin gilt folgende Regelung: &#8222;Zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung wird zugelassen, wer<\/p>\n<ol>\n<li>bei Erreichen eines Punktdurchschnitts von 3,50 Punkten in der schriftlichen Pr\u00fcfung in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens 4\u00a0Punkte erhalten hat <span style=\"text-decoration: underline;\" data-mce-mark=\"1\">oder <\/span><\/li>\n<li>bei Erreichen eines Punktdurchschnitts von 4,00 Punkten in der schriftlichen Pr\u00fcfung in mindestens drei Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens 4\u00a0Punkte erhalten hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Brandenburg<\/strong><\/p>\n<p>Die Brandenburger Regelung ist identisch mit der Berliner Regelung. \u00a7 17 Abs. 1 des Brandenburger JAG lautet: &#8220;\u00a0Zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung wird zugelassen, wer<\/p>\n<ol>\n<li>bei Erreichen eines Punktdurchschnittes von 3,50 Punkten in der schriftlichen Pr\u00fcfung in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens 4 Punkte erhalten hat <span style=\"text-decoration: underline;\" data-mce-mark=\"1\">oder<\/span><\/li>\n<li>bei Erreichen eines Punktdurchschnittes von 4,00 Punkten in der schriftlichen Pr\u00fcfung in mindestens drei Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens 4 Punkte erhalten hat;<\/li>\n<\/ol>\n<p>Kandidaten, die keine dieser Voraussetzungen erf\u00fcllen, sind von der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung ausgeschlossen und haben die Pr\u00fcfung nicht bestanden.&#8220;<\/p>\n<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. 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Satz 1 gilt nicht, wenn der Referendar in mindestens sechs Aufsichtsarbeiten, von denen eine jeweils eine aus dem B\u00fcrgerlichen Recht, Strafrecht und \u00d6ffentlichen Recht stammen muss, mindestens die Punktzahl 4,0 erreicht hat.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Hessen<\/strong><\/p>\n<p>In Hessen regelt \u00a7 49 des JAG die Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung: &#8222;Fertigt eine Rechtsreferendarin oder ein Rechtsreferendar sechs oder mehr Aufsichtsarbeiten an, die mit einer Durchschnittspunktzahl von weniger als 4 Punkten bewertet werden <span style=\"text-decoration: underline;\" data-mce-mark=\"1\">oder<\/span> liegt die Durchschnittspunktzahl aller Aufsichtsarbeiten unter 3,1 Punkten, so ist sie oder er von der weiteren Pr\u00fcfung ausgeschlossen und hat die Pr\u00fcfung nicht bestanden.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Mecklenburg-Vorpommern<\/strong><\/p>\n<p>Nach \u00a7 49\u00a0der JAPO-MV ist zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung zugelassen,\u00a0wer im schriftlichen Abschnitt der Pr\u00fcfung eine Gesamtnote von mindestens 3,60 Punkten erreicht und mindestens vier Aufsichtsarbeiten, davon mindestens eine im Zivilrecht, geschrieben hat, die wenigstens mit 4,00 Punkten bewertet worden sind. Sind diese Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt, ist die Zweite juristische Staatspr\u00fcfung nicht bestanden.<\/p>\n<p><strong>Niedersachsen<\/strong><\/p>\n<p>Nach \u00a7 14 NJAG ist Voraussetzung f\u00fcrs Bestehen der 2. Juristischen Staatspr\u00fcfung, dass drei Aufsichtsarbeiten mindestens mit \u201eausreichend\u201c bewertet worden sind und die Summe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten mindestens 28 Punkte ergibt. Sofern eine der beiden Voraussetzungen nach dem Schriftlichen nicht erf\u00fcllt sind, wird man demnach auch nicht mehr zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung geladen.<\/p>\n<p><strong>Nordrhein-Westfalen<\/strong><\/p>\n<p>In NRW finden sich die Regelungen zur Zulassung zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung in \u00a7\u00a7 54, 20 JAG: Die Pr\u00fcfung ist nach den Klausuren f\u00fcr nicht bestanden zu erkl\u00e4ren, sobald vier oder mehr Aufsichtsarbeiten mit &#8222;mangelhaft&#8220; oder &#8222;ungen\u00fcgend&#8220; bewertet worden sind <span style=\"text-decoration: underline;\" data-mce-mark=\"1\">oder<\/span> der Pr\u00fcfling nicht im Gesamtdurchschnitt der Aufsichtsarbeiten mindestens 3,50 Punkte erreicht hat.<\/p>\n<p><strong>Rheinland-Pfalz<\/strong><\/p>\n<p>Nach \u00a7 39 Abs. 3 der JAPO Rheinland-Pfalz gilt: &#8222;Sind mehr als vier Aufsichtsarbeiten geringer bewertet als mit 4,00 Punkten <span style=\"text-decoration: underline;\" data-mce-mark=\"1\">oder<\/span> ist die Summe der Einzelbewertungen geringer als 30,00 Punkte, so ist die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar von der weiteren Pr\u00fcfung ausgeschlossen; die zweite juristische Staatsprfung ist nicht bestanden.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Saarland<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 28 Abs. 2 des JAG des Saarlands lautet:\u00a0&#8222;Betr\u00e4gt die Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Pr\u00fcfung weniger als 3,50 Punkte <span style=\"text-decoration: underline;\" data-mce-mark=\"1\">oder<\/span> sind mehr als drei Aufsichtsarbeiten mit weniger als 4,00 Punkten bewertet worden, so ist die Rechtsreferendarin\/der Rechtsreferendar von der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung ausgeschlossen; sie\/er hat die Pr\u00fcfung nicht bestanden.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Sachsen<\/strong><\/p>\n<p>In Sachsen findet sich die Regelung zur Zulassung zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung in \u00a7 48 Abs. 3 der JAPO: &#8222;Wer im schriftlichen Teil der Pr\u00fcfung eine Durchschnittspunktzahl von mindestens 3,60 Punkten erreicht und in wenigstens vier Pr\u00fcfungsarbeiten mindestens eine Einzelpunktzahl von 4,00 erhalten hat, ist zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung zugelassen.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Sachsen-Anhalt<\/strong><\/p>\n<p>Nach \u00a7 48 der JAPrO ist die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung erreicht, wenn\u00a0<span style=\"text-decoration: underline;\" data-mce-mark=\"1\">entweder<\/span> mindestens f\u00fcnf Aufsichtsarbeiten mit wenigstens 4,00 Punkten bewertet worden sind <span style=\"text-decoration: underline;\" data-mce-mark=\"1\">oder <\/span>vier Aufsichtsarbeiten mit wenigstens 4,00 Punkten bewertet worden sind und die Summe der Einzelbewertungen nicht geringer als 28,00 Punkte ist.<\/p>\n<p><strong>Th\u00fcringen<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 48 der Th\u00fcrJAPO lautet: &#8222;Wer im schriftlichen Teil der Pr\u00fcfung einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,75 Punkten erreicht und in mindestens vier Aufsichtsarbeiten die Punktzahl 4,0 oder mehr erhalten hat, ist zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung zugelassen.&#8220;<\/p>\n<p>Viele weitere Informationen zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung findest Du beim umfassenden Portal\u00a0<a href=\"http:\/\/www.protokolle-assessorexamen.de\/\">http:\/\/www.protokolle-assessorexamen.de\/<\/a>!\u00a0[RefN]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als ob das \u00d6ffnen des Briefes mit den Klausurergebnissen nicht schon aufregend genug w\u00e4re, m\u00fcssen dann manche der Referendare erst einmal rechnen, ob sie zur m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung geladen werden. 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