{"id":6102,"date":"2012-07-06T13:21:12","date_gmt":"2012-07-06T11:21:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=6102"},"modified":"2012-07-06T13:21:12","modified_gmt":"2012-07-06T11:21:12","slug":"examenstermin-juni-2012","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/klausuren-examen\/examenstermin-juni-2012\/","title":{"rendered":"Examenstermin Juni 2012"},"content":{"rendered":"<p>Im Forum von juraexamen.com wurde auch diesen Monat flei\u00dfig \u00fcber die <a href=\"http:\/\/www.juraexamen.com\/forum\/viewtopic.php?f=12&amp;t=12466\" target=\"_blank\">Klausursachverhalte und m\u00f6gliche L\u00f6sungen<\/a> geschrieben. Hier eine kurze Zusammenfassung:<\/p>\n<p><strong>Z1-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>K und B1 sowie die Zeuginnen Z1 und Z2 sind Patientinnen und werden h\u00e4ufiger von einem Gro\u00dftaxi von ihren Whg. zum KKh gefahren. Am Tax X steigt wie immer K vor B1 aus und st\u00fctzt sich an der B-S\u00e4ule des Taxis ab. B1 schl\u00e4gt die T\u00fcr zu, K verletzt sich am Daumen, tw. irreparabel.<!--more--><\/p>\n<p>K will 5000 Euro Schmerzensgeld von B1, B2 (Fahrer und Taxiunternehmer) und B3 (Kfz-Pflichthaftpfl.-Versicherer). Au\u00dferdem Feststellung, dass die Bs auch alle zuk\u00fcnftigen immateriellen Sch\u00e4den wegen des Unfalls bezahlen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Es waren noch ein paar Probleme eingebaut (Rubrumsberichtigung, angebl. Deliktunf\u00e4higkeit der unter tw. Betreuung stehenden B1, Anspruch aus\u00a0\u00a7 1 PflVG iVm \u00a7 2 KfzPflichtVV).<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Z2-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Mandant hat ohne Anwalt Schadensersatz aus VU mit Polizeiwagen eingeklagt und von 1200 Euro wegen mieser Haftungsquote nur 300 bekommen. Einen in der Klage ebenfalls enthaltenen Feststellungsantrag hat das Gericht zwar in den Tb. aufgenommen, aber nicht dar\u00fcber entschieden.<\/p>\n<p>Der Mandant will Rat, ob er gegen das Urteil vorgehen kann und soll oder sich lieber auf den Vorschlag der Gegenseite einlassen, auf Rechtsmittel zu verzichten. Au\u00dferdem findet er es doof, dass zu seinem Feststellungsantrag gar nichts gesagt worden ist.<\/p>\n<p>Beklagte sind der Polizist, der das gegnerische Fahrzeug gefahren ist (B1), und das Land als Halter (B2).<\/p>\n<p>Der VU war so: Mdt f\u00e4hrt geradeaus in eine Kreuzung ein. Auf der Gegenfahrbahn kommt ein Polizei-Pkw unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (Einsatzhorn und Blaulich) mit Karacho an (Mdt: &#8222;80-100 km\/h&#8220;, B1: &#8222;h\u00f6chstens 75, in der Kurve nur noch 40-45 k \/h&#8220;). Der Polizist biegt vor dem Mdt. nach links ab und touchiert den A3 des Mdt. Der behauptet, der Polizist habe nicht rechtzeitig geblinkt.<\/p>\n<p>Schaden beim Mdt: 1200 Euro (der H\u00f6he nach nicht zu beanstanden lt. BV).<\/p>\n<p>Im Feststellungsantrag wollte er festgestellt haben, dass die Beklagten auch verpflichtet sind, ihm Schadensersatz f\u00fcr die Zeit, die er f\u00fcr die Bearbeitung des Unfalls aufwenden musste, zu bezahlen. Der Mdt. ist Steuerberater.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Z3-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Einmal Antrag zu 1) \u00a7 767 I analog hinsichitlich der Vollstreckung aus der Urkunde gem. \u00a7 794 I Nr. 5 ZPO und einmal Antrag zu 2) \u00a7 767 I ZPO direkt mit dem Prozessvgl.<\/p>\n<p>Es ging um den Fall mit dem Bauvertrag bzgl. der Instandsetzung und um eine Errichtung des Wintergarten, wo die Sache mit den &#8222;milchigen&#8220; Scheiben streitig war.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Z4-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Anwaltsklausur: In NRW gab&#8217;s Beratung nach Vorbehaltsurteil im Urkundsprozess, mit Mietrecht als matR Thema.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>S1-Klausur<\/strong><\/p>\n<p>Als S1-Klausur lief eine Anklage. Thema war Wettbetrug, insbesondere also \u00a7 263 StGB.<\/p>\n<p><strong>S2-Klausur<\/strong><\/p>\n<p>Die S2-Klausur war offenbar eine strafrechtliche Revision aus Sicht der StA. Es ging um die Verurteilung nach \u00a7 113 StGB in einem besonders schweren Fall mit einem KFZ als Waffe.<\/p>\n<p><strong>V1-Klausur<\/strong><\/p>\n<p>In NRW lief eine Klausur zum Abfallrecht, genauere Infos sind aus dem Thread nicht heraus zu lesen. In den anderen L\u00e4ndern lief offenbar eine Klausur zum Wasserrecht.<\/p>\n<p><strong>V2-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Bundespolizist POM Weische hat Au\u00dfendienst. Weil ihm kalt ist, will er seine Jacke anziehen. Daf\u00fcr legt er ein Handfunksprechger\u00e4t vom Typ XA 777 auf dem Kofferraum seines Dienstfahrzeuges ab. Sodann kommt ein dringender Einsatz (Jugendliche maltr\u00e4tieren Bahngleise; n\u00e4chste Zugdurchfahrt in 40 Minuten, 10 Minuten Fahrt zum Tatort), der von seinem Kollegen und Zeugen Namehabichvergessen entgegengenommen wird. W springt ins Auto und sie brausen los. Das Funkger\u00e4t f\u00e4llt runter und wird von einer Passantin zur Wache gebracht. Es ist defekt, Reparaturkosten 985,52 Euro.<\/p>\n<p>Es existiert eine Anweisung an alle Bundespolizisten, dass diese Funkger\u00e4te, weil sie h\u00e4ufig runterfallen und dabei kaputt gehen, was sehr teuer kommt, nur am K\u00f6rper (Halter\/Tasche) getragen werden sollen. Falls es notwendig ist, sie IN Dienstfahrzeugen oder -r\u00e4umen abzulegen, sollen sie vor dem Zugriff Dritter gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>Die BRD l\u00e4sst das Ding aus Haushalsmitteln der Polizeidirektion reparieren. W wird angeschrieben: man beabsichtige, Ersatz der Reparaturkosten von ihm zu verlangen.<\/p>\n<p>W ist emp\u00f6rt. Schlie\u00dflich habe er einen dringenden Einsatz gehabt, sowas k\u00f6nne schon mal passieren, das k\u00f6nne doch nicht sein, dass er so eine teure Geschichte bezahlen m\u00fcsse; da m\u00fcsse es doch \u00e4hnliche Haftungsbeschr\u00e4nkungen geben wie in der freien Wirtschaft.<\/p>\n<p>W droht schriftlich und m\u00fcndlich damit, einem bei der Rheinisch Post arbeitenden befreundeten Journalisten von der Sache zu erz\u00e4hlen. Der sei sehr interessiert an der Story. Man werde ja sehen, was man davon habe, wenn in der Zeitung ein Artikel mit der \u00dcberschrift &#8222;Psychoterror bei der Bundespolizei \u2013\u00a0wie eine Bundespolizeidirektion ihre Beamten behandelt&#8220; (oder so \u00e4hnlich; Psychoterror war das erste Wort und die Satzstruktur war etwa so) erscheine. Er k\u00fcndigt schlie\u00dflich an, sich Ende Juni an die Presse zu wenden, und zwar auch, wenn der Staat die Reparaturkosten nicht weiter von ihm erstattet verlangt.<\/p>\n<p>In einem Vermerk hei\u00dft es u. a., es m\u00fcsse mehrere M\u00f6glichkeiten geben, die Forderung durchzusetzen. Es solle gepr\u00fcft werden, wie dies m\u00f6glichst effizient geschehen k\u00f6nne, auch f\u00fcr k\u00fcnftige F\u00e4lle, und ob es z.B. m\u00f6glich sei, die Summe einfach vom Gehalt einzubehalten; das sei schlie\u00dflich sicher weniger als ein Monatsgehalt.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem sei die Frage, ob man von W verlangen k\u00f6nne, nicht mit der Presse zu sprechen (-&gt; mit Hinweis auf Loyalit\u00e4tspflicht und hergebrachte Grunds\u00e4tze des Berufsbeamtentums).<\/p>\n<p>Aufgaben:<br \/>\nGutachtliche Pr\u00fcfung, ob ein Anspruch gegen W wegen der Reparaturkosten besteht, wie dieser durchzusetzen sei und ob dem W verboten werden k\u00f6nne, mit der Presse zu reden.<\/p>\n<p>Praktischer Aufgabenteil:<br \/>\nFalls ein Verbot m\u00f6glich ist, eine Ordnungsverf\u00fcgung entwerfen.<br \/>\nAndernfalls einen Brief an W entwerfen wegen der Reparaturkosten (ausdr\u00fccklich keinen VA).<br \/>\nDie Entw\u00fcrfe sollten eine SV-Schilderung enthalten.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Forum von juraexamen.com wurde auch diesen Monat flei\u00dfig \u00fcber die Klausursachverhalte und m\u00f6gliche L\u00f6sungen geschrieben. 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