{"id":5327,"date":"2012-03-26T12:46:06","date_gmt":"2012-03-26T10:46:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=5327"},"modified":"2013-06-22T18:08:38","modified_gmt":"2013-06-22T16:08:38","slug":"referendariat-in-owl-49-besuch-einer-muendlichen-pruefung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/nrw\/referendariat-in-owl-49-besuch-einer-muendlichen-pruefung\/","title":{"rendered":"Referendariat in OWL (49) &#8211; Besuch einer m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-5340\" title=\"\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/MP9004469941.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/>Zur Vorbereitung auf die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung an bietet es das <a href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/JM\/landesjustizpruefungsamt\/2_jur_staatspr\/5termine\/mdl_pruef\/1Merkblatt.pdf\">LJPA<\/a> an, die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung anderer Kandidaten anzuschauen und so einen Eindruck vom Ablauf zu erlangen. Dazu reicht es, eine <strong>Email an das LJPA<\/strong> zu senden. Die Zulassung zum gew\u00fcnschten Termin erfolgt dann auch schnell.<\/p>\n<p>Vergangenen Donnerstag\u00a0war ich dann im Justizministerium, in dem die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung stattfand. <!--more-->Die 5 Pr\u00fcflinge hatten insofern Pech, dass ca. <strong>15 Referendare zuh\u00f6rten<\/strong>. Am selben Tag fand einen Raum weiter auch eine weitere Pr\u00fcfung ohne Zuh\u00f6rer statt. Die Pr\u00fcfung selbst fand ich durchaus anspruchsvoll. Im \u00f6ffentlichen Recht kam ein <strong>Vortrag<\/strong>\u00a0 dran, der sich um eine Beseitigungsverf\u00fcgung bez\u00fcglich einer vom Nachmieter ge\u00e4nderten <strong>Werbetafel<\/strong> drehte (Antrag nach \u00a7 80 Abs. 5 VwGO). Die rechtlichen Probleme waren die Auslegung des prozessualen Antrags (bzgl. der angedrohten Ersatzvornahme war die aufschiebende Wirkung anzuordnen), die Pr\u00fcfung der Genehmigungsfreiheit der Werbeanlage (\u00a7\u00a7 63 ff BauO NRW), das Vorliegen einer baulichen \u00c4nderung im Verh\u00e4ltnis zur genehmigten Vorg\u00e4ngerwerbetafel\u00a0 (&#8222;Variationsbreite&#8220;) und die Ber\u00fccksichtigung einer Werbeanlagensatzung (\u00a7 80 I Nr. 2 BauO NRW).\u00a0 Auch das Ermessen musste gepr\u00fcft werden (Bestandsschutz? Vorgehen gegen Eigent\u00fcmer des Grundst\u00fccks statt gegen Mieter?). Bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Androhung der Ersatzvornahme war m.E. das Problem, ob hier der Antragsteller teilobsiegt, weil die Duldungsverf\u00fcgung gegen den Eigent\u00fcmer erst nach Fristablauf der Beseitigungsaufforderung erlassen worden ist. Harter Tobak f\u00fcr eine Stunde Vorbereitung.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Auch die <strong>strafrechtliche Pr\u00fcfung<\/strong> hatte es in sich: Es ging um einen Fall, in dem zwei Ehegatten ein Mehrfamilienhaus vermieteten und daf\u00fcr ein gemeinsames Konto hatten. Nach einer Trennung fordert der Ehemann die Mieter auf, nun die Miete auf sein Konto zu \u00fcberweisen (1. \u00a7263 z.N. des Mieters (-), da die Ehegatten eine GbR sind und er durch Zahlung an einen Gesamtgl\u00e4ubiger frei wird; 2. \u00a7 263 z.N. der Ehefrau (-), da der Mieter nicht im Lager der Ehefrau, \u00a7 266 I Var. 1\u00a0 (+), da eine Verm\u00f6gensbetreuungspflicht f\u00fcr die gemeinsame GbR bestehe). Anschlie\u00dfend wurde auf das Strafantragserfordernis eingegangen (\u00a7\u00a7 266 II, 247 StGB) und auf die Formalien des Strafantrags. Aus Sicht eines Staatsanwalts musste nun diskutiert werden, ob Anklage oder Strafbefehl zu erheben sind. Von den Kandidaten kaum zu beantworten war dabei die gestellte Frage, ob ein Adh\u00e4sionsantrag der Ehefrau dazu f\u00fchren w\u00fcrde, dass der StA keinen Strafbefehl erlassen kann.<\/p>\n<p>Wer dache, es k\u00f6nnte nicht schlimmer kommen, wurde schnell eines Besseren belehrt. Im<strong> zivilrechtlichen Teil der Pr\u00fcfung<\/strong> wurde ein Urteil des <a href=\"http:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/olgs\/hamm\/j2012\/I_9_U_45_11urteil20120113.html\" target=\"_blank\">OLG Hamm<\/a> vom 13.01.2012 besprochen. Dort ging es um einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nach einem Vergleichsvorschlag gem\u00e4\u00df \u00a7 278 VI ZPO. Knackpunkt des Falles war die analoge Anwendung des \u00a7 127a BGB, weil der Kl\u00e4ger den noch nicht schriftlich vorliegenden Vergleich zu Protokoll des Gerichts angenommen hatte. Die Pr\u00fcflinge waren total ratlos. Zu recht. Anschlie\u00dfend kam noch ein machbarer Fall aus dem Werkvertragsrecht dran. Der Gag des Falls war, dass ein selbstst\u00e4ndiges Beweisverfahren nicht zur Hemmung der Verj\u00e4hrung bez\u00fcglich der Werklohnforderung des Unternehmers f\u00fchren sollte.<\/p>\n<p>Gut machbar hingegen war die <strong>\u00f6ffentlich-rechtliche Pr\u00fcfung<\/strong>, weil ein Stadthallenfall gepr\u00fcft wurde. Anl\u00e4sslich des Falls wurden aber abseitige Themen er\u00f6rtert: Gibt es eine anwaltliche Pflicht, die NPD als Mandantin zu nehmen? Wenn die NPD deutschlandweit keinen Anwalt finden w\u00fcrde, w\u00e4ren dann Art. 19 IV, 101 I 2 GG verletzt? Ist es aus sicht von Stadt\/B\u00fcrger\/Verwaltungsgericht besser, den Zugang zu \u00f6ffentlichen Einrichtungen durch Satzung oder Verwaltungspraxis (i.V.m. Art. 3 I GG) zu regeln? Dabei kam es nicht drauf an, die richtige L\u00f6sung zu wissen, sondern nur gute juristische Argumente zu haben.<\/p>\n<p><strong>Ich fand die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung alles andere als leich<span style=\"text-decoration: underline;\">t<\/span><\/strong>. Wie die Kandidaten abgeschnitten haben, wei\u00df ich nicht, weil die Notenmitteilung nicht\u00f6ffentlich ist. Jede Pr\u00fcfung ist anders. W\u00e4hrend Kollegen mir von einer total machbaren Pr\u00fcfung berichteten, kann ich das f\u00fcr diese m\u00fcndliche Pr\u00fcfung nicht best\u00e4tigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Vorbereitung auf die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung an bietet es das LJPA an, die m\u00fcndliche Pr\u00fcfung anderer Kandidaten anzuschauen und so einen Eindruck vom Ablauf zu erlangen. Dazu reicht es, eine Email an das LJPA zu senden. Die Zulassung zum gew\u00fcnschten Termin erfolgt dann auch schnell. 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