{"id":515,"date":"2009-04-09T23:46:24","date_gmt":"2009-04-09T21:46:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=515"},"modified":"2009-04-25T00:14:21","modified_gmt":"2009-04-24T22:14:21","slug":"examen-april-s1-klausur-nrw-strafrechtsklausur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/klausuren-examen\/examen-april-s1-klausur-nrw-strafrechtsklausur\/","title":{"rendered":"Examenstermin April: 1. Strafrechtsklausur"},"content":{"rendered":"<p>Als S1-Klausur war heute in NRW genauso wie in den anderen Bundesl\u00e4ndern eine Anklageschrift zu fertigen. Dem Fall lag folgender (umfangreicher) Sachverhalt zugrunde:<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"font-weight: bold;\">1. Tatkomplex<\/span><br \/>\nDirk Buch (B) betritt am 12.11.08 so gegen 18:15 das Kaufhaus \u201eKaufparadies\u201c. Er geht in einen seperaten Raum in dem sich f\u00fcr die Pfandannahme Automaten befinden. Dort f\u00fchrt er in ein entsprechendes Ger\u00e4t eine pr\u00e4parierte Cola-PET ein. Er hat am Ende der Flasche einen Hacken befestigt. Der erste Versuch endet mit einer Fehlermeldung. Er benutzt sodann ein anderes Ger\u00e4t, wobei er von D, dem Kaufhauscop, beobachtet wird. Es gelingt ihm die Flasche 10 mal \u00fcber die Abtasteinrichtung zu f\u00fchren und sich so einen Pfandbon i. H.v. 2,50 EUR vom Ger\u00e4t erstellen zu lassen. Der Abtastvorgang funktioniert derart, dass die Flasche gewogen, gescannt und vermessen wird. Auf dieser Grundlage wird der Wert der Pfandflasche ermittelt. Nach diesem Vorgang wird die Flasche entsprechend mit einem Laufband ins Innere des Ger\u00e4ts bef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>B geht mit seinem Bon zur Kasse und l\u00e4\u00dft sich die 2,50 EUR auszahlen. Kurz darauf wird er von D gestellt und in dessen B\u00fcro verbracht. Dort beschimpft er D als \u201eSchn\u00fcffler-Schwein\u201c und versucht zu entkommen. D hat ihn jedoch fest im Griff, sodass die Flucht nicht gelingt.<\/p>\n<p>Soweit die Zeugenaussage des D. B verweigert die Aussage.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">2. Tatkomplex<\/span><br \/>\nDie ermittelnden Beamten zu TK 1 erhalten einen anonymen Anruf. Eine m\u00e4nnliche Stimme gibt an, dass D dem B angeboten habe die Strafanzeige gegen ihn zu unterlassen, wenn dieser ihm 100 EUR g\u00e4be.<\/p>\n<p>Die Beamten ermitteln daraufhin, dass das B\u00fcro in dem B festgehalten wurde am Tattag offen stand und in unmittelbare Umgebung mehrere m\u00e4nnliche Mitarbeiter des Kaufhauses arbeiteten. Eine Befragung dieser verlief ergebnislos. Niemand hat etwas gesehen bzw. geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>D wurde zum TK 1 als Zeuge vernommen. Belehrungen sind wie \u00fcblich erfolgt. In der Vernehmung wird er sodann befragt, ob er dem B angeboten habe gegen Zahlung von 100 EUR nicht anzuzeigen. D gibt daraufhin an, B habe ihn gefragt, ob er die Sache nicht vergessen k\u00f6nne, weil sich beide doch aus der Nachbarschaft kennen w\u00fcrden. Z habe dann angeboten gegen Zahlung von 100 EUR die Sache zu vergessen. Da B aber keine 100 EUR zahlen wollte, habe er ihn dann angezeigt. Im Rahmen der weiteren Ermittlung bestellt sich ein Verteidiger f\u00fcr Z der bereits die Vernehmung r\u00fcgt und f\u00fcr unzul\u00e4ssig h\u00e4lt. Er hat seinem Mandant auch geraten die nunmehr angesetzte Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei nicht wahrzunehmen.<\/p>\n<p><span style=\"font-weight: bold;\">3. Tatkomplex<\/span><br \/>\nAm 20.11.08 h\u00e4lt sich B gemeinsam mit Z an einem Kiosk auf. B hat Stress mit seiner Freundin und trinkt gemeinsam mit Z eine Flasche Bier. Er hat kein Geld und m\u00f6chte Zigaretten kaufen. Der Kioskbesitzer m\u00f6chte nicht anschreiben lassen. Es n\u00e4hert sich der 17-j\u00e4hrige G dem Kiosk. B fl\u00fcstert dem Z zu: \u201eDer hat sicher Kippen, den hau ich um\u201c. B spricht den G unvermittelt an, ob er Zigaretten habe. G reagiert nicht. B schl\u00e4gt sodann den G mit einem Faustschlag nieder. Beim Zubodengehen verliert G seine Geldb\u00f6rse aus der Jacke. B durchsucht die Taschen des am Boden liegenden G auf Zigaretten, ohne Erfolg. Er entdeckt das Portmonee, dass sich in der N\u00e4he der rechten Hand des G befindet und steckt es ein. Das Portmonee hat einen Wert von ca. 20 EUR. Es beinhaltet ca. 45 EUR Bargeld und den BPA des G. B und Z entfernen sich vom Kiosk. G tr\u00e4gt als Verletzung ein H\u00e4matom am linken Auge davon.<\/p>\n<p>Z fordert nun den G auf ihm das Portmonee herauszugeben, er m\u00f6chte das Geld sowie den Ausweis f\u00fcr sich haben. Z hat G 100 EUR im Rahmen eines Striplokalbesuches geliehen. Diese Schuld m\u00f6chte er mit dem Geld verrechnen. Er droht dem G dabei ihn hinsichtlich des Lokalbesuches bei seiner Freundin zu verpfeifen. Dadurch l\u00e4sst sich G beeindrucken und gibt Z das Portmonee.<\/p>\n<p>Beide werden durch die alarmierte Polizei kurze Zeit sp\u00e4ter gefasst. Das Portmonee wird in der Jackentasche des Z aufgefunden und sichergestellt. Z und G haben im Laufe des Tages nur jeweils 1 Flasche Bier getrunken.<\/p>\n<p>Das Geschehen wird durch G geschildert sowie durch den Kioskbesitzer. Z l\u00e4\u00dft sich hinsichtlich der Tat ein und best\u00e4tigt die Angaben der Zeugen. B wird erneut als Beschuldigter zur Vernehmung geladen befindet sich jedoch im Krankenhaus aufgrund eines Unfalls, soweit die Aussage seiner Mutter.<\/p><\/blockquote>\n<p>[<span style=\"text-decoration: underline;\">Quelle<\/span>: Bericht bei <a href=\"http:\/\/www.juraexamen.com\/forum\/viewtopic.php?t=6092\" target=\"_blank\">Juraexamen.com<\/a>]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als S1-Klausur war heute in NRW genauso wie in den anderen Bundesl\u00e4ndern eine Anklageschrift zu fertigen. 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