{"id":425,"date":"2009-03-10T17:19:12","date_gmt":"2009-03-10T15:19:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=425"},"modified":"2009-04-25T00:16:31","modified_gmt":"2009-04-24T22:16:31","slug":"maerz-2009-s2-klausur-nrw-revision","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/klausuren-examen\/maerz-2009-s2-klausur-nrw-revision\/","title":{"rendered":"Examenstermin M\u00e4rz: 2. Strafrechtsklausur"},"content":{"rendered":"<p>In NRW lief heute eine Revisionsklausur aus Sicht des Angeklagten:<\/p>\n<blockquote><p>Urteil der gro\u00dfen Strafkammer des LG Arnsberg. Zun\u00e4chst ein Vermerk des Verteidigers, in dem man erf\u00e4hrt, dass das Urteil dem Angeklagten zweimal zugestellt wurde, ihm jedoch nicht. (Mit der ersten Frist war die Begr\u00fcndungsfrist abgelaufen, mit der zweiten nicht).<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen beschwert sich der Angeklagte, dass der Polizeibeamte in der m\u00fcndlichen Verhandlung vernommen worden sei \u00fcber die telefonische Strafanzeige, die die Ehefrau des Angeklagten erstattet hatte, w\u00e4hrend sie aber sp\u00e4ter von dem \u00a7 52 StPO Gebrauch gemacht habe.<\/p>\n<p>Letztlich war der Angeklagte der Ansicht, dass er wegen zu vieler Delikte verurteilt worden sei.<\/p>\n<p>M\u00fcndliche Verhandlung war auf den 15.01.2009 terminiert. Der Angeklagte fehlte entschuldigt wegen Krankheit. Die n\u00e4chste m\u00fcndliche Verhandlung w\u00fcrde ca. 1 Woche sp\u00e4ter anberaumt. Bei diesem zweiten Termin waren andere Sch\u00f6ffen anwesend. Der Verteidiger r\u00fcgte die fehlerhafte Besetzung. Der Antrag wurde abgelehnt.<\/p>\n<p>Feststellungen im Urteil:<\/p>\n<p>Der Angeklagte hatte den Zeugen in einem Kaufhaus gesehen. Als dieser auf dem Parkplatz in sein Auto stieg, setzte der Angeklagte sich unbemerkt auf den R\u00fccksitz. Bevor er den Motor anlie\u00df, hielt er ihm ein 15 cm langes Fleischmesser an den Hals und zwang ihn, auf einen Parkplatz an einer Landstra\u00dfe zu fahren, sonst w\u00fcrde er ihm den Hals aufschlitzen&#8220;. Das Messer legte er dann neben sich auf den R\u00fccksitz. Der Zeuge machte den Motor an und fuhr los. W\u00e4hrend der Fahrt antwortete der Zeuge dem Angeklagten noch unter dem Eindruck der Drohung auf die Frage, wo er sein Bargeld h\u00e4tte, das sich der Angeklagte darauf hin nahm und 300,- EUR in seine Tasche steckte.<\/p>\n<p>Als sie auf dem angestrebten Parkplatz hielten, wollte der Zeuge nach seinem Handy auf dem Armaturenbrett greifen. Um das zu verhindern, stach der Angeklagte in die Hand des Zeugen. Dieser erlitt schwere Verletzungen. Der Zeigefinger war versteift und von dem Mittelfinger mussten zwei Glieder amputiert werden.<\/p>\n<p>Das LG verurteilte wegen schweren Raubes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und in Tatmehrheit mit gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung zu 4 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe.<\/p><\/blockquote>\n<p>In Berlin lief eine Pl\u00e4doyer-Klausur:<\/p>\n<blockquote><p>[&#8230;] mit aktueller Rspr. zu Beihilfe (BGH v. 1. Okt 2007; 3 StR 384\/07 Keine Beihilfe nach Beendigung) sowie Verm\u00f6gensdeliktsproblemen. Ferner die in Berlin bel\u00e4chelte &#8222;Oberf\u00f6rsterentscheidung&#8220; des AG Tiergarten.<\/p><\/blockquote>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Quelle<\/span>: Berichte im <a href=\"http:\/\/forum.jurawelt.com\/viewtopic.php?f=50&amp;t=29596&amp;sid=0a73fb2c02d17c75fe269092cd15da0f&amp;p=379209#p379209\" target=\"_blank\">Jurawelt-Forum<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In NRW lief heute eine Revisionsklausur aus Sicht des Angeklagten:<\/p>\n<p>Urteil der gro\u00dfen Strafkammer des LG Arnsberg. Zun\u00e4chst ein Vermerk des Verteidigers, in dem man erf\u00e4hrt, dass das Urteil dem Angeklagten zweimal zugestellt wurde, ihm jedoch nicht. (Mit der ersten Frist war die Begr\u00fcndungsfrist abgelaufen, mit der zweiten nicht). 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