{"id":4084,"date":"2011-08-19T17:22:34","date_gmt":"2011-08-19T15:22:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=4084"},"modified":"2012-04-04T14:18:31","modified_gmt":"2012-04-04T12:18:31","slug":"examenstermin-august-2011-die-2-verwaltungsrechtsklausuren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/klausuren-examen\/examenstermin-august-2011-die-2-verwaltungsrechtsklausuren\/","title":{"rendered":"Examenstermin August 2011: Die 2 Verwaltungsrechtsklausuren"},"content":{"rendered":"<p>Hier noch die Zusammenfassungen der 2 Verwaltungsrechtsklausuren. Quelle sind wiederum sehr gute Zusammenfassungen im Forum von juraexamen.com:<\/p>\n<p><strong>V1-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Klage gegen einen WS &#8211; Bescheid gegen die Stadt D\u00fcsseldorf<br \/>\nmit den Antr\u00e4gen<br \/>\n1. die Beklagte zu verpflichten, unter Aufhebung des Bescheides vom in Gestalt des WS-Bescheids vom &#8230; Schadensersatz in H\u00f6he von 800 \u20ac zu zahlen<br \/>\n2. die Beklagte zu verpflichten, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zur besseren Sicherung der Spinde zu errichten. <!--more--><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Feuerwehrmann seit 2007 bei der Stadt D\u00fcsseldorf. Zwischen dem 01.03.2011 und dem 03.03.2011 schloss er in einen extra daf\u00fcr eingerichteten Kellerraum sein Notebook, das er 3 TAge zuvor f\u00fcr 800 \u20ac gekauft hat, ein. Dieses wollte er ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Lernphase zu einer Laufbahnpr\u00fcfung nutzen. Es befanden sich auch lediglich hierf\u00fcr Dokumente auf dem Notebook. Er wollte sich w\u00e4hrend des Bereitschaftsdienstes auf die Pr\u00fcfung vorbereiten.<\/p>\n<p>Der Spind wurde aufgebrochen und das Notebook entwendet. \u00c4hnliche Vorf\u00e4lle gab es im Januar und Februar, die T\u00fcr zu dem Raum l\u00e4sst sich nicht verschlie\u00dfen. Beides ist der Beklagten bekannt.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger erstatte Anzeige und forderte mit Schreiben vom 14.03.2011 SE von der Beklagten. Diese lehnte dieses mit Bescheid vom 17.03.2011 ab. Dagegen erhob der Kl\u00e4ger WS. Auch diesem wurde nicht stattgegeben, der WS-Bescheid wurde dem RA des Kl\u00e4gers am 28.03.2011 zugestellt.<\/p>\n<p>Am 04.04. forderte der Kl\u00e4ger die BEklagte auf, weitere Sicherungsma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren. Dies verneinte die Beklagte ebenfalls, der Kl\u00e4ger erhob WS, auch diesem wurde nicht erneut nicht stattgegeben.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger erhob am 26.04.2011 Klage, Eingang bei Gericht am 28.04.2011.<\/p>\n<p>Er macht geltend einen Anspruch aus \u00a7 83 LBG und aus \u00f6ffentlich &#8211; rechtlicher Verwahrung. Im folgenden begr\u00fcndete der Kl\u00e4ger, dass er sein Notebook in Aus\u00fcbung des Dienstes brauchte.<\/p>\n<p>Ein paar Tage sp\u00e4ter erkl\u00e4rte der Kl\u00e4ger den 1. Antrag f\u00fcr gegenstandslos, da das Notebook zur\u00fcckgegeben wurde.<\/p>\n<p>Das Gericht verf\u00fcgte daraufhin am 27.04.2011 an den Beklagten mit dem Inhalt nach <a href=\"http:\/\/recht.jurbib.de\/vwgo\/161\" target=\"_blank\">\u00a7 161 II VwGO<\/a> (Inhalt war ausgeschrieben). Dies ging dem Beklagten am 30.05.2011 zu. Am 14.06.2011 faxte der Beklagte an den RA der Kl\u00e4gerin, dass er der Erledigungserkl\u00e4rung widerspreche. Gleiches Schreiben ging am 15.06.2011 bei Gericht ein.<\/p>\n<p>Im folgenden, am 13.07.2011, ging bei Gericht noch eine Klageerwiderung ein. Hierzu verwies sie im gro\u00dfen und ganzen auf den Inhalt des Bescheides. (Gr\u00fcnde des Bescheides: Nicht in Aus\u00fcbung des Dienstes, auch kein \u00fcblich mitzubringender Gegenstand). Der Klageantrag zu 1 sei unzul\u00e4ssig, da der VerwR&#8217;weg nicht er\u00f6ffnet. Die Klage sei nicht wirksam erhoben. Nicht der bearbeitende RA hat unterschrieben, sondern ein anderer Partner aus der Kanzlei als Urlaubsvertretung (es war eine Vollmacht vom 11.03.2011 zu gunsten der ganzen Kanzlei beigef\u00fcgt). Au\u00dferdem sei er unbegr\u00fcndet.<br \/>\nAuch der Antrag zu 2 sei unzul\u00e4ssig und unbegr\u00fcndet, Die Zul\u00e4ssigkeit ohne weiteren Vortrag dargelegt. Bei der Begr\u00fcndetheit f\u00fchrten sie nur aus, dass die F\u00fcrsorgepflicht eingehalten worden ist.<\/p>\n<p>M\u00fcndliche Verhandlung<br \/>\nDer Beklagte erkl\u00e4rte, die Frist des Widerspruchs zu Erledigungserkl\u00e4rung sei rechtzeitig. Sonst beantrage er Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, da er unter hoher Arbeitsbelastung leide und es nicht geschafft habe, ein Fax an das Gericht zu schicken. Seinen Kollegen habe die Aufgabe wegen pers\u00f6nlicher Differenzen nicht damit beauftragen k\u00f6nnen.<br \/>\nDas Gericht erteilte einen Hinweis, der nicht abgedruckt war. Danach folgten die Antr\u00e4ge. Der Kl\u00e4ger beantragte lediglich Antrag 2, der Beklagte Klageabweisung.<\/p>\n<p>Im Anhang war ein Kalender von 2011 und eine Richtlinie des Stadt D\u00fcsseldorf ( von 2004) und die AGA der Stadtverwaltung (von 2008)<br \/>\nDort stand dass private Gegenst\u00e4nde auf das notwendigste Ma\u00df zu beschr\u00e4nken seien.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Gerichts war zu entwerfen.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>V2-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Der Mandant (M) ist Eigent\u00fcmer eines Grundst\u00fccks in D\u00fcsseldorf.<br \/>\n1981 erwirbt dieser eine Baugenehmigung f\u00fcr eine Gastst\u00e4tte samt 5 oder 8 (ist auch egal) Stellpl\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Im Jahre 1990 trat in dem Gebiet der neue Bebauungsplan Nr. 51 Nord in Kraft. Dieser sah f\u00fcr das Grundst\u00fcck und das n\u00f6rdliche Nachbargel\u00e4nde eine Landwirtschaftszone vor, wobei der B-Plan ausdr\u00fccklich eine Ausnahme f\u00fcr die o.g. Gastst\u00e4tte vorsah.<\/p>\n<p>Seither grenzt \u00f6stlich an das Grundst\u00fcck in ca 60 m Entfernung ein reines Wohngebiet, im S\u00fcden auf der anderen Strassenseite z.T. ein reines Wohngebiet und z.T. eine Wasseraufbereitungsanlage bzw. ein Auffangbecken und im Westen (ca 25 m Entfernung) ein Gewerbegebiet, was aber laut B-Plan auf Friedhofsgewerbe beschr\u00e4nkt ist.<\/p>\n<p>Unter diesen Voraussetzungen gab der M irgendwann innerhalb des letzten Jahres oder so seine Gastst\u00e4tte auf, nutzte die nun als KFZ Verkauf mit Werkstatt und baute eine 10m \u00dcberdachung sowie eine Hebeb\u00fchne drau\u00dfen an\/auf.<\/p>\n<p>Am 1.8.11 kam es wie es kommen musste, n\u00e4mlich ein Besuch vom Bauamt.<\/p>\n<p>Die Stadt D\u2019dorf (S) erlie\u00df direkt am 8.8.11 ohne Anh\u00f6rung eine Bauordnungsverf\u00fcgung in welcher sie<\/p>\n<p>1) Die Nutzung untersagte<br \/>\n2) den Teilabriss der Anbauten verf\u00fcgte<br \/>\n3) Zwangsgeld androhte (einheitlich) wenn Nichtbefolgung bis zum 31.8.11<br \/>\n4) + AsofVZ<\/p>\n<p>Und der Brief wurde per einfacher Post verschickt.<br \/>\nDie S tr\u00e4gt vor, dass wegen der Landwirtschaftsfl\u00e4che ein KFZ Handel nicht zul\u00e4ssig sei und die normierte Ausnahme die neue Nutzung nicht erfasse.<br \/>\nAu\u00dferdem war die AsofVZ nur dahingehend begr\u00fcndet, dass diese in Ordnung sei, weil die Bauordnungsverf\u00fcgung erlassen werden konnte.<\/p>\n<p>Der M erhebt dagegen am 9.8.11 selbstst\u00e4ndig Klage vorm VG D\u2019dorf mit obigen Gr\u00fcnden + R\u00fcge der fehlenden Anh\u00f6rung.<\/p>\n<p>Nun am 12.8.11 will der M einstweiligen Rechtsschutz allein mit dem Ziel, dass der Betrieb weiterlaufen kann. Au\u00dferdem will der M keine neue Baugenehmigung beantragen.<\/p>\n<p>Beigef\u00fcgt waren auch noch der B-Plan und eine Handskizze der Umgebung.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hier noch die Zusammenfassungen der 2 Verwaltungsrechtsklausuren. Quelle sind wiederum sehr gute Zusammenfassungen im Forum von juraexamen.com: V1-Klausur Klage gegen einen WS &#8211; Bescheid gegen die Stadt D\u00fcsseldorf mit den Antr\u00e4gen 1. die Beklagte zu verpflichten, unter Aufhebung des Bescheides vom in Gestalt des WS-Bescheids vom &#8230; Schadensersatz in H\u00f6he von 800 \u20ac zu zahlen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[69],"tags":[],"class_list":["post-4084","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-klausuren-examen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4084","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4084"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4084\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5478,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4084\/revisions\/5478"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4084"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4084"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4084"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}