{"id":4068,"date":"2024-12-03T02:12:01","date_gmt":"2024-12-03T02:12:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=4068"},"modified":"2021-01-08T16:39:21","modified_gmt":"2021-01-08T14:39:21","slug":"sitzungsvertretung-rueckfragen-beim-ausbilder-notwendig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/strafrechtsstation\/sitzungsvertretung-rueckfragen-beim-ausbilder-notwendig\/","title":{"rendered":"Sitzungsvertretung: R\u00fcckfragen beim Ausbilder notwendig?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-4069\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2011\/08\/MP900409340.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"168\" \/>Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine gro\u00dfe Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der m\u00fcndlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. Darf man zum Beispiel dennoch auf Freispruch pl\u00e4dieren? Und was sind m\u00f6gliche Konsequenzen\u00a0einer \u00dcberschreitung der Kompetenzen? <!--more--><\/p>\n<p>Nicht selten sieht man Referendare auf dem Flur vor dem Gerichtssaal telefonieren. Dann geht es in der Regel darum, ob man als Sitzungsvertreter einer Einstellung des Verfahrens zustimmen darf oder weiterhin der vorab besprochenen Linie folgen soll. Nur muss man wirklich stets seinen Staatsanwalt in einer derartigen Situation fragen und sich eine Erlaubnis einholen?<\/p>\n<p><strong>Pro: Wichtigkeit der Entscheidungen; m\u00f6gliche Einflussnahme des Richters<\/strong><\/p>\n<p>Die Antwort darauf lautet in der Regel folgenderma\u00dfen: Man darf grunds\u00e4tzlich alles in der Verhandlung vertreten. Nur wenn es um eine Verfahrenseinstellung geht, muss man sich r\u00fcckversichern. Und einem Rechtsmittelverzicht darf man als Sitzungsvertreter auf keinen Fall erkl\u00e4ren. Letzteres leuchtet eigentlich sofort ein: Die Konsequenzen eines in der Verhandlung erkl\u00e4rten Rechtsmittelverzichts sind derart gro\u00df, dass diese Entscheidung sicherlich dem verantwortlichen Staatsanwalt vorbehalten bleiben sollte. Und auch f\u00fcr das R\u00fcckfragenm\u00fcssen im Falle einer m\u00f6glichen Einstellung nach den \u00a7\u00a7 153 ff. StPO gibt es gute Gr\u00fcnde. Denn die Richter wirken nat\u00fcrlich sehr gerne auf eine solche Beendigung des Verfahrens hin. Dies erspart ihnen zumindest das Schreiben eines Urteils. Da liegt es Nahe, dass sie gerade Rechtsreferendare, die als Sitzungsvertreter die F\u00e4lle verhandeln, in einer eh schon aufregenden Situation eher dazu bewegen k\u00f6nnen, einer Einstellung zuzustimmen, als den erfahrenen Staatsanwalt.<\/p>\n<p><strong>Contra: Grundlage einer Entscheidung ist allein die m\u00fcndliche Verhandlung<\/strong><\/p>\n<p>Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen, dass nur der Referendar und gerade nicht der Staatsanwalt die m\u00fcndliche Verhandlung miterlebt hat. Dementsprechend ist auch nur der Referendar abschlie\u00dfend in der Lage zu beurteilen, ob eine Einstellung des Verfahrens sachgerecht ist oder nicht. Eine R\u00fcckfrage bei dem zust\u00e4ndigen Staatsanwalt ist dann eigentlich sinnwidrig, da man den Eindruck aus der Verhandlung sicherlich nicht telefonisch vermitteln kann.<\/p>\n<p><strong>Zwickm\u00fchle vermeiden; ausf\u00fchrliche Vorbesprechung<\/strong><\/p>\n<p>Das Pro und Contra zeigt: Man kann als Sitzungsvertreter richtig in die Zwickm\u00fchle kommen an einem solchen Sitzungstag! Da hilft es meiner Ansicht nach nur im Vorfeld ausf\u00fchrlich mit seinem Ausbilder zu besprechen, wie man sich in einer solchen Verhalten soll (R\u00fccksprache ja\/nein). Zudem sollte die Erreichbarkeit des Staatsanwalts gesichert sein. Es gibt nichts Bl\u00f6deres, wenn man sich im Vorfeld darauf verst\u00e4ndigt, dass R\u00fccksprache zu halten ist, der Staatsanwalt dann aber sein Handy aus hat oder in Besprechungen ist.<\/p>\n<p>Wenn der Staatsanwalt sich dann daf\u00fcr entscheidet, dass er das letzte Wort in den Verfahren haben m\u00f6chte, dann sollte man sich sicherlich daran halten. Zwar sind mir keine F\u00e4lle bekannt, in dem man nicht im Nachhinein seine Entscheidung dem Staatsanwalt erkl\u00e4ren konnte. Ger\u00e4t man aber an einen &#8222;Hardliner&#8220; als Ausbilder wird man sicherlich mit Konsequenzen rechnen m\u00fcssen &#8211; und sei es nur ein schlechtes Statiosnzeugnis.<\/p>\n<p><strong>Referendar mit R\u00fcckgrat<\/strong><\/p>\n<p>RA M\u00fcller berichtete \u00fcbrigens in seinem Blog von einer doch <a href=\"http:\/\/kanzleiundrecht.wordpress.com\/2011\/07\/27\/referendar-mit-ruckgrat\/\" target=\"_blank\">au\u00dfergew\u00f6hnlichen Situation<\/a>: Der Referendare konnte sich vorstellen, einer Einstellung ohne Auflage zuzustimmen. Da er offenbar R\u00fccksprache halten musste, telefonierte er mit seinem Ausbilder. Dieser lehnte eine Einstellung (mit oder ohne Auflage) generell ab. Im Pl\u00e4doyer dann die \u00dcberraschung: Trotz dieser Ansage des Ausbilders pl\u00e4dierte der Referendar schlie\u00dflich auf Freispruch! Mutig &#8211; ein Referendar mit R\u00fcckgrat!<\/p>\n<p><strong>Eure Erfahrungen<\/strong><\/p>\n<p>Viele von euch werden sicherlich schon als Sitzungsvertreter aufgetreten sein. Wie sind eure Erfahrungen? Musstet ihr stets euren Ausbilder im Vorfeld kontaktieren oder wurde euch freie Hand gelassen?\u00a0[RefN]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zweifellos hat man gerade in der Strafrechtsstation eine gro\u00dfe Verantwortung, wenn man als Sitzungsvertreter erstmals allein im Gerichtssaal auftritt. Intensiv diskutiert wird die Frage, inwieweit man von dem im Vorfeld mit dem Staatsanwalt besprochenen Strafrahmen abweichen darf, wenn sich die Situation in der m\u00fcndlichen Verhandlung anders darstellt als erwartet. 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