{"id":3985,"date":"2011-07-23T14:51:45","date_gmt":"2011-07-23T12:51:45","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=3985"},"modified":"2012-04-04T14:19:17","modified_gmt":"2012-04-04T12:19:17","slug":"examenstermin-juli-2011-die-2-verwaltungsrechtsklausuren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/klausuren-examen\/examenstermin-juli-2011-die-2-verwaltungsrechtsklausuren\/","title":{"rendered":"Examenstermin Juli 2011 &#8211; Die 2 Verwaltungsrechtsklausuren"},"content":{"rendered":"<p><strong>V1-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Madantin ist Beklagte der Landkreis Uelzen, der eine Erlaubnis zur Unterhaltung und Betreibung eines Reiterhofs nach \u00a7 11 TierSchG abgelehnt hat, dieser wurde bereits seit 1982 von der Kl\u00e4gerin betrieben. Die Ablehnung wurde zum einen auf ANrufbeantworter und zum anderen durch zugestelltes Schreiben bekanntgegeben. War aber wegen einer Widereinsetzungssache unerheblich. <!--more-->Die eine Besitzerin, an welche adressiert wurde, hat lediglich einen Reitausweis und ein Gymnasiallehramtsstudium und es wurden deshalb durch das Veterin\u00e4ramt die notwendigen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten nach m\u00fcndlicher Pr\u00fcfung bezweifelt. Aus einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift ging hervor, dass Kentnisse udn F\u00e4higkeiten durch staatliche Pr\u00fcfung oder sonstiger Aus-und Weiterbildung zur Halten und F\u00fchren von entsprechenden Tieren nachgewiesen werden k\u00f6nnen. Au\u00dferdem k\u00f6nne durch eine entsprechende Erfahrung im Umgang diese Kentniss und F\u00e4higkeit nachgewiesen werden.<br \/>\nDie Kl\u00e4gerin tr\u00e4gt vor, der Reiterhof sei nicht erlaubnisbed\u00fcrftig und auf Grund des Alters w\u00fcrde eine Erlaubnis fingiert. Zudem sei Ihre Erfahrung nicht ber\u00fccksichtigt worden und die Vorschriften seien bez\u00fcglich dem Wortlaut Kenntnis und F\u00e4hrigkeit zu unbestimmt und daher verfassungswidrig. Sie beantragt den Bescheid und auch das Verbot der gewerblichen Nutzung des Reithofs, welche ebenfalls in dem Bescheid angeordnet war, aufzuheben. Weiterhin wendet sie sich gegen die Androhung von Zwangsgeld und die sofortige Vollziehung. Es gab noch ne sehr komlizierte Widereinsetzung mit widereinsetzung in die widereinsetzungfrist nach \u00a7 60 II VwGO.<\/p><\/blockquote>\n<p>[in NRW und Hessen lief offenbar derselbe Fall, jedoch war ein Urteil zu schreiben, w\u00e4hrend es\u00a0in Niedersachsen eine RA-Klausur war]<\/p>\n<p><strong>V2-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>3 Kl\u00e4gerinnen kommen in die Kanzlei und wollen die Erfolgsaussichten einer bereits eingelegten Klage gepr\u00fcft haben. Es geht um eine nichtangemeldete Versammlung, bei der die Kl. teilnahmen. Die Demo richtete sich gegen Kapitalismus usw.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Aufzugs wurden einige speziell beobachtete Teilnehmer aus der ersten Reihe gewalt\u00e4tig gegen die begleitenden Polizeibeamten. Ein Polizist wurde durch eine Flasche mit \u00e4tzendem Inhlat am Auge getroffen und musste sich gleich einer Augendusche unterziehen.<br \/>\nAls Spezialeinheiten der Polizei die Straft\u00e4ter dingfest machen wollten, fl\u00fcchteten diese in den hinteren Bereich des Aufzugs und die hinteren Teilnehmer gingen nach vorne, so dass &#8217;ne Vermischung entstand.<br \/>\nDann entschied sich die Polizei f\u00fcr eine Trennung des vorderen Teils des Aufzugs bestehend aus ca. 30 Personen, darunter auch die 3 Kl., und kesselte diese ein und hielt sie dort fest bis ihre Identit\u00e4t festgestellt wurden.<br \/>\nDann fotografierte man sie. Dann wurden sie auf das polizeipr\u00e4sidium verbracht und dort wiederholt fotografiert.<\/p>\n<p>Kl. m\u00f6chten festgestellt haben,<br \/>\n1. Einkesselung und darin festhalten waren rw<br \/>\n2. Identit\u00e4tsfeststellung war rw<br \/>\n2. Fotografieren war rw<br \/>\n3. verbringen aufs Revier war rw<br \/>\n4. nochmal fotografieren war rw<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>V1-Klausur Madantin ist Beklagte der Landkreis Uelzen, der eine Erlaubnis zur Unterhaltung und Betreibung eines Reiterhofs nach \u00a7 11 TierSchG abgelehnt hat, dieser wurde bereits seit 1982 von der Kl\u00e4gerin betrieben. Die Ablehnung wurde zum einen auf ANrufbeantworter und zum anderen durch zugestelltes Schreiben bekanntgegeben. War aber wegen einer Widereinsetzungssache unerheblich.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[69],"tags":[],"class_list":["post-3985","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-klausuren-examen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3985","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3985"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3985\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3987,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3985\/revisions\/3987"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3985"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3985"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3985"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}