{"id":3179,"date":"2010-12-28T18:57:29","date_gmt":"2010-12-28T17:57:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=3179"},"modified":"2011-01-17T19:09:29","modified_gmt":"2011-01-17T18:09:29","slug":"examenstermin-dezember-2010","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/klausuren-examen\/examenstermin-dezember-2010\/","title":{"rendered":"Examenstermin Dezember 2010"},"content":{"rendered":"<p>\u00dcber die\u00a0Klausuren wurde im <a href=\"http:\/\/forum.jurawelt.com\/viewtopic.php?f=50&amp;t=39566\" target=\"_blank\">Jurawelt-Forum<\/a> und im Forum auf <a href=\"http:\/\/www.juraexamen.com\/forum\/viewtopic.php?t=9565&amp;postdays=0&amp;postorder=asc&amp;start=0\" target=\"_blank\">Juraexamen.com<\/a> berichtet und diskutiert. Hier eine kurze Zusammenfassung:<\/p>\n<p><strong>Z1-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>KG bestellt am 14.05.2009 telefonisch schnell verderbliches Tomatenmark bei GmbH. Haltbarkeit ab Auslieferung aus den Niederlanden 3 Monate.<\/p>\n<p>GmbH best\u00e4tigt durch Auftragsbest\u00e4tigung per Fax mit dem Zusatz &#8222;Liefertermin&#8220;, Pflicht des K\u00e4ufers, sich mit der KG wegen eines Liefertermins in Verbindung zu setzen, damit das TM wegen der schnellen Verderblichkeit m\u00f6glichst schnell vom Hersteller aus den Niederlanden beim K\u00e4ufer angeliefert wird. <!--more--><\/p>\n<p>KG best\u00e4tigt dieses per Fax: &#8222;Wegen eines Liefertermins wird sich Herr Soundso mit Ihnen in Verbindung setzen&#8220;.<\/p>\n<p>Erf\u00fcllung der Leistungspflicht der KG, einen Liefertermin zu vereinbaren im Streit.<\/p>\n<p>GmbH behauptet, KG h\u00e4tte sich nicht gemeldet. Anrufe seien vergeblich erfolgt.<\/p>\n<p>KG behauptet, sich mehrfach telefonisch bei GmbH gemeldet zu haben. K habe Vereinbarung eines Liefertermins wegen noch offener Rechnungen aus anderen Lieferungen abgelehnt zu haben.<\/p>\n<p>Schreiben der GmbH (Kl\u00e4gerin) an KG (B1) mit Aufforderung Liefertermin bis 25.08.2010 zu vereinbaren und Ank\u00fcndigung ansonsten kein Interesse mehr an der Leistung zu haben und Schadensersatz statt der Leistung verlangen zu wollen. Per Fax.<\/p>\n<p>B1 behauptet zun\u00e4chst Fax nicht erhalten zu haben. In der m\u00fcndlichen Verhandlung legt K Sendebericht mit &#8222;OK&#8220; Best\u00e4tigung vor. Nunmehr sagt B1, sie habe ein Fax um diese Uhrzeit erhalten aber nicht mit diesem Inhalt.<\/p>\n<p>B1 verteidigt sich unter Berufung auf irgendein Argument im Zusammenhang mit 315 BGB.<\/p>\n<p>GmbH verkauft TM Anfang Juni 2010 weiter und verlangt mit<\/p>\n<p>Klageantrag zu 1): Schadensersatz statt der Leistung.<\/p>\n<p>Deckungsverkaufsgesch\u00e4ft erfolgte im Juni 2010. Ablaufdatum des TM w\u00e4re Juli 2010 gewesen. K verkauft das Bio-TM als regul\u00e4res TM, da so kurz vor Ablauf der Haltbarkeit kein anderer Interessent f\u00fcr das TM zu finden. K h\u00e4tte den K\u00e4ufer aber auch so (mit regul\u00e4rem TM beliefern k\u00f6nnen). B1 verlangt, dass K sich den Deckungsverkauf auf den SE anrechnen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>4 Beklagte:<\/p>\n<p>B1 = KG,<\/p>\n<p>B2 = Komplement\u00e4rin, aber verdeckte Einlage? (KG verkauft Haus f\u00fcr 1hunderttausend an sie anstatt f\u00fcr 150tausend.<\/p>\n<p>B3 = Komplement\u00e4r, der nach Vertragsabschluss, aber vor F\u00e4lligkeit der Erf\u00fcllung der Vereinbarung der Lieferpflicht aus der KG ausgeschieden ist.<\/p>\n<p>B4 = (ups, vergessen&#8230;.)<\/p>\n<p>Klageantrag zu 2): R\u00fcckgabe von Aufbewahrungsf\u00e4ssern f\u00fcr Tomatenmark.<br \/>\nAnerkenntnis-Teilurteil wurde erlassen. Entscheidung \u00fcber die Kosten soll im Schlussurteil erfolgen.<\/p>\n<p>B1 behauptet keinen Anlass zur Klage gegeben zu haben. K behauptet, irgendeine Frau der K soll angeblich (sie war wohl gerade in der N\u00e4he der B1) bei B1 gewesen sein und dort zur R\u00fcckgabe aufgefordert haben.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Z2-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Klausur aus Anwaltssicht Gutachten + Schriftsatz<br \/>\nMandant Handwerker. Gegen ihn liegt VU vor. Mandant war im Krankenhaus + Zustellung an Prozessbevollm\u00e4chtigten des Kl\u00e4gers wesentlich sp\u00e4ter, so dass Einspruchsfrist noch reichen w\u00fcrde.<br \/>\nGeht um Trockenbauarbeiten. Hat er durch Subunternehmer erbracht. Der verwendet andere Gipsfaserplatten als vereinbart. 4 Jahre sp\u00e4ter dann alles kaputt.<br \/>\nDas ganze war Schwarzarbeit, wurde vom Kl\u00e4ger aber nicht vorgetragen. Mandant ist egal ob mans vortr\u00e4gt, wie es eben besser ist.<br \/>\nVorschussanspruch des Kl\u00e4gers war laut mandant zu hoch.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Z3-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Gutachten<br \/>\neingelegte Berufung. Von 2 Anw\u00e4lten. 1 Anwalt wird Vertretungsmacht entzogen, erkl\u00e4rt aber danach R\u00fccknahme Berufung<br \/>\nAnspr\u00fcche Dritte gegen Versicherung (transportvertrag).<br \/>\nM\u00f6glichkeit der Anfechtung, \u00e4u\u00dfert ausf\u00fchrlich. Also was anderes hab ich fast nicht geschrieben.<br \/>\nGing um Aufkl\u00e4rungspflicht bei arglistiger T\u00e4uschung, wenn Versicherungsnehmer st\u00e4ndig betr\u00fcgt, schon bei alten Versicherung<br \/>\nKausalit\u00e4t, da Sachbearbeiter befreundet mit Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Tauschenden<br \/>\nSch\u00e4densh\u00f6he<br \/>\npaar Kleinigkeiten VVG<br \/>\nIst Anfechtungsrecht durch Vertrag ausgeschlossen? Darf man soetwas?<br \/>\nKenntnis bei \u00a7 121 II 2 BGB<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Z4-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Hauskauf. Makler f\u00e4llt Verk\u00e4uferprovision aus. &#8222;\u00dcberredet&#8220; K\u00e4ufer diese zu zahlen. Erst in dem er behauptet (str) dass die verkaufende Bank einen h\u00f6heren Mindestpreis will. Dann Vorschlag Provision zu verdoppeln. Dazu per Telefon angek\u00fcndigter Besuch bei K\u00e4ufer die eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Mann war nicht da. Unterzeichnet auch f\u00fcr ihn. au\u00dferdem vereinbart, dass Provision auch geschuldet bei Kauf \u00fcber Zwangsversteigerung. Nach Kaufvertrag will K die 2. Provision. Und klagt.<br \/>\nGutachten + Schriftsatz<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>S1-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>1. Klausur: Staatsanwaltliche Entscheidung<br \/>\nBaf\u00f6g Betrug- Diebstahl usw.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>S2-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Revision<\/p>\n<p>2 Verurteilte, 3 Verteidiger (einer neu als Ersatz f\u00fcr den unf\u00e4higen alten)<\/p>\n<p>Rechtsmittelverzicht (von Vollmacht nicht umfasst)<\/p>\n<p>Revisions-Einlegungsfrist vers\u00e4umt<\/p>\n<p>Andere Anw\u00e4ltin: Zuerst Berufung eingelegt, dann doch Revision gewollt (innerhalb Begr\u00fcndungsfrist)<\/p>\n<p>Nur allgemeine Sachr\u00fcge<\/p>\n<p>Erstreckung des Revisionsurteils auf den 2. Verurteilten, dessen Revision zu sp\u00e4t kam<\/p>\n<p>Diebstahl, dabei Problematik der Wegnahme bei Nutzung eines aus einer Handtasche genommenen Handys, um damit nach Texas zu telefonieren. Prepaid-Gutachten, nachher R\u00fcckgabe des Handys (dabei aufgeflogen)<\/p>\n<p>Erschleichen von Leistungen<\/p>\n<p>Saufen (1,7 Promille) und Fahrrad fahren<\/p>\n<p>Entziehung der Fahrerlaubnis<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>V1-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Nachbarn beschweren sich \u00fcber L\u00e4rm der von Anlieferverkehr und L\u00fcftungsanlage in der Nacht von einer Backstuben GmbH ausgeht.<\/p>\n<p>Belastenden VA durch den OB.<\/p>\n<p>Entweder Beschluss oder Urteil, je nachdem wie man sich entschieden hatte.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>V2-Klausur<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Bei uns in Berlin gab es &#8211; als Weihnachtsgru\u00df vom GJPA \u2013 einen Ausgangsbescheid (!!!) des th\u00fcringischen Landesverwaltungsamtes. Dazu muss man wissen, dass &#8211; soweit unsere AG-Leiter informiert waren &#8211; bislang in der gesamten Pr\u00fcfungshistorie nur ein einziger Ausgangsbescheid drankam, und der auch nur in der \u00d6R-Wahlklausur f\u00fcr \u00d6R-Cracks&#8230;<\/p>\n<p>Themen materiell: Stra\u00dfenverkehrsrecht, Stra\u00dfenrecht, Naturschutzrecht, Nachbarschutz oder so\u2026 und: th\u00fcring\u2019sche Tradition von Bergrennen (?!)<\/p>\n<p>Themen verwaltungsverfahrensm\u00e4\u00dfig: Antragstellung, Behandlung von mehreren Erlaubnispflichten, Verh\u00e4ltnis von allgemeinem zu speziellem Ordnungsrecht, Zust\u00e4ndigkeiten nach th\u00fcringischen Landesgesetzen (mehrere Seiten abgedruckt), Auflagen vs. Bedingungen vs. Hinweise<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber die\u00a0Klausuren wurde im Jurawelt-Forum und im Forum auf Juraexamen.com berichtet und diskutiert. Hier eine kurze Zusammenfassung: Z1-Klausur KG bestellt am 14.05.2009 telefonisch schnell verderbliches Tomatenmark bei GmbH. Haltbarkeit ab Auslieferung aus den Niederlanden 3 Monate. 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