{"id":2358,"date":"2010-06-24T08:50:35","date_gmt":"2010-06-24T07:50:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=2358"},"modified":"2012-01-20T16:38:27","modified_gmt":"2012-01-20T15:38:27","slug":"referendariat-in-owl-7-erste-sitzungsleitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/zivilrechtsstation\/referendariat-in-owl-7-erste-sitzungsleitung\/","title":{"rendered":"Referendariat in OWL (7) &#8211; Erste Sitzungsleitung"},"content":{"rendered":"<p>Letzte Woche war es soweit. Nach \u00a7 10 GVG durfte ich die <strong>Leitung der Sitzung in einem Verkehrsunfall \u00fcbernehmen<\/strong>, wobei Beschl\u00fcsse etc. wieder von der Richterin \u00fcbernommen wurden. Und vorab gesagt, es war eine echte Erfahrung. Vor allem deshalb, weil es nicht so wie geplant lief. Die Vorbereitung der Sitzung durch das Votum war nicht schlecht (es gab 12 Punkte durch den Ausbildungsrichter!). Doch das das alles nicht unbedingt viel Wert ist, zeigt sich dann, wenn man mit diesem gefundenen Ergebnis mit den Parteien interagieren muss. Im Einzelnen:<\/p>\n<p>Da in dem Unfallprozess bereits 50% von der verklagten Haftpflicht reguliert waren, habe ich einen Vergleichsvorschlag entwickelt, nachdem der Kl\u00e4ger noch weitere 16 % verlangen kann. Ich habe echt lang bei beck-online bei &#8222;Gr\u00fcneberg, Haftungsquoten&#8220; gelesen und war mir zum Ende sicher, dass man eine Quote von 66 % f\u00fcr den vorliegenden Unfall mit Linksabbieger und \u00dcberholer durchaus vertreten kann. In der G\u00fcteverhandlung stellte ich dann meinen Vorschlag ausf\u00fchrlich vor. Doch machte mir der Anwalt auf Beklagtenseite direkt einen Strich durch die Rechnung, weil er zu einer vergleichsweisen Einigung \u00fcberhaupt nicht bereit war.<\/p>\n<p>Warum? Das erfuhr ich, nachdem ich den Kl\u00e4ger gem. \u00a7 141 ZPO informatorisch angeh\u00f6rt hatte. Er konnte zum Unfallhergang nicht wirklich etwas sagen (&#8222;Pl\u00f6tzlich stand der Beklagte in meiner Spur&#8220;), verwickelte sich in Widerspr\u00fcche und hat damit seinen eigenen Parteivortrag erheblich entwertet. <strong>Also eine Konstellation in der sich eine Partei um Kopf und Kragen redet<\/strong>. Darauf war ich absolut nicht vorbereitet. Auf das Angebot des Ausbildungsrichters, die Sitzungsleitung wieder zur\u00fcckzu\u00fcbernehmen, bin ich dann auch eingegangen. Denn gerade bei einer Zeugenaussage, die nicht chronologisch aufgebaut ist und bei der kaum Verwertbares enthalten war, fiel mir eine Zusammenfassung sehr schwer. Dies auch deshalb, weil ich auf meinem Schmierzettel zu viel ausformuliert hatte und die Aussage daher gar nicht zu 100% wiedergeben konnte. Die urspr\u00fcngliche Linksabbieger\/\u00dcberholer-Situation stellte sich sp\u00e4testens nach der Anh\u00f6rung des Beklagten als eigentlicher Auffahrunfall dar. Somit eine echte \u00dcberraschung &#8211; das eigentliche Geschehen stellte sich wie bei Richterin Barbara Salesch im Laufe der Verhandlung ganz anders dar. Auf sowas kann man sich leider im Vorfeld mit dem Ausbildungsrichter nicht abstimmen!<\/p>\n<p>Im Endeffekt war es doch eine Erfahrung. Innerlich war ich doch recht entt\u00e4uscht von mir. Doch der Ausbildungsrichter meinte dann, dass es<strong> o.k. f\u00fcr eine erste Sitzung<\/strong> gewesen sei. Schlie\u00dflich hatte ich immerhin die Formalien des Sitzungsprotokolls bis zu diesem Zeitpunkt und das Diktierger\u00e4t &#8211; halbwegs &#8211; im Griff. Einzige Kritik war denn auch, dass meine Fragen an die Parteien nicht offen genug waren. Ich habe vielmehr recht suggestiv gefragt, weil ich bestimmte Dinge h\u00f6ren bzw. nicht h\u00f6ren wollte. Daran sollte ich noch arbeiten. Ich hoffe, es gibt demn\u00e4chst noch einmal Gelegenheit, eine Sitzung zu leiten. Das Problem ist eigentlich nicht so sehr die Nervosit\u00e4t sondern fehlende Erfahrung, wie man mit bestimmten Situationen umgeht. In der theoretischen Referendarsliteratur bzw. der AG fehlen m.E. die Praxistipps f\u00fcr diese m\u00fcndliche Bew\u00e4hrungsprobe.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Letzte Woche war es soweit. Nach \u00a7 10 GVG durfte ich die <strong>Leitung der Sitzung in einem Verkehrsunfall \u00fcbernehmen<\/strong>, wobei Beschl\u00fcsse etc. wieder von der Richterin \u00fcbernommen wurden. Und vorab gesagt, es war eine echte Erfahrung. Vor allem deshalb, weil es nicht so wie geplant lief. Die Vorbereitung der Sitzung durch das Votum war nicht schlecht (es gab 12 Punkte durch den Ausbildungsrichter!). Doch das das alles nicht unbedingt viel Wert ist, zeigt sich dann, wenn man mit diesem gefundenen Ergebnis mit den Parteien interagieren muss. 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