{"id":2277,"date":"2010-06-26T08:27:00","date_gmt":"2010-06-26T06:27:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=2277"},"modified":"2010-06-26T22:29:14","modified_gmt":"2010-06-26T20:29:14","slug":"gedanken-eines-korrektors","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/examen\/gedanken-eines-korrektors\/","title":{"rendered":"Gedanken eines Korrektors"},"content":{"rendered":"<p>RA Popke aus Berlin hat beim &#8222;<a href=\"http:\/\/www.strafrechtsblogger.de\/staatsexamensklausuren-hier-mal-von-der-anderen-seite-aus-gesehen\/2010\/05\/\" target=\"_blank\">strafrechtsblogger<\/a>&#8220; \u00fcber sein Pfingstwochenende berichtet, das er mit der Korrektur von 25 Examensklausuren verbracht hat \/ verbringen musste. Interessant in diesem Zusammenhang seine Meinung, warum so viele der Klausuren schlecht ausfallen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">&#8222;[&#8230;] Aber wie kommt es dann, dass viele es trotzdem schaffen, eine brauchbare Leistung abzuliefern, w\u00e4hrend andere genau daran scheitern? Nach all den Klausuren, die ich mittlerweile korrigiert habe, bin ich davon \u00fcberzeugt, dass es kaum etwas mit dem strafrechtlichen Wissen des Kandidaten zu tun hat, ob eine Klausur noch brauchbar ist oder eben nicht. In vielen 3-Punkte-Klausuren steckt genauso viel strafrechtliches Detailwissen wie in den 6-Punkte-Klausuren. Der Unterschied muss deshalb im handwerklichen liegen. Es ist ein Missverst\u00e4ndnis, dass sich strafrechtliche Klausuren mit Definitionen und Schemata l\u00f6sen lassen. H\u00e4ufig hat man den Eindruck, dass der Kandidat keinen Gedanken darauf verwandt hat, wo \u00fcberhaupt die Probleme des Falles sind und welches davon wichtig ist, welches weniger wichtig. Probleme \u00fcbersehen ist sehr viel schwieriger, wenn man systematisch bei jeder Information im Sachverhalt \u00fcberlegt, was der Ersteller der Klausur mit dieser Information bezweckt hat. [&#8230;]&#8220;<\/p>\n<p>Exakt das ist auch mein Eindruck, warum manche Klausuren\u00a0daneben gehen. Man muss sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, dass (nahezu alle) Tatsachen und alle ge\u00e4u\u00dferten Rechtsansichten in einem Aktenauszug bewusst vom JPA in die Klausur aufgenommen worden sind. Die Aufgabe besteht also darin, sich dar\u00fcber Gedanken zu machen, welche rechtliche Relevanz eine Sachverhaltsangabe bzw. Rechtsansicht hat, und diese in seiner L\u00f6sung (Gutachten auf dem Zettel einerseits und praktische Umsetzung wie zB Entscheidungsgr\u00fcnde andererseits) zu verarbeiten. Und dass man konsequent alle im Sachverhalt angesprochenen Punkte auch in seiner L\u00f6sung anspricht, ist &#8222;Handwerkszeug&#8220;, das man durch das Schreiben vieler Klausuren erlernen kann, hat aber nichts mit dem rechtlichen Wissen der Kandidaten zu tun.<\/p>\n<p>Aus einem Antwort-Kommentar des RA Popken kann man \u00fcbrigens noch schlie\u00dfen, wie Korrektoren im GPA Berlin\/Brandenburg &#8211; Bereich entlohnt werden: Pro Klausur bekommt man dort offensichtlich 16 Euro! Richter Ballmann hatte damals <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/allgemein\/zeit-ist-geld-auch-bei-der-korrektur-der-examensklausuren\/\">aus seinem Bundesland<\/a> von 15,50 Euro pro Klausur berichtet. Das scheint in allen L\u00e4ndern ungef\u00e4hr gleich zu sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>RA Popke aus Berlin hat beim &#8222;<a href=\"http:\/\/www.strafrechtsblogger.de\/staatsexamensklausuren-hier-mal-von-der-anderen-seite-aus-gesehen\/2010\/05\/\" target=\"_blank\">strafrechtsblogger<\/a>&#8220; \u00fcber sein Pfingstwochenende berichtet, das er mit der Korrektur von 25 Examensklausuren verbracht hat \/ verbringen musste. Interessant in diesem Zusammenhang seine Meinung, warum so viele der Klausuren schlecht ausfallen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">&#8222;[&#8230;] Aber wie kommt es dann, dass viele es trotzdem schaffen, eine brauchbare Leistung abzuliefern, w\u00e4hrend andere genau daran scheitern? Nach all den Klausuren, die ich mittlerweile korrigiert habe, bin ich davon \u00fcberzeugt, dass es kaum etwas mit dem strafrechtlichen Wissen des Kandidaten zu tun hat, ob eine Klausur noch brauchbar ist oder eben nicht. 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