{"id":2123,"date":"2010-04-22T10:23:43","date_gmt":"2010-04-22T08:23:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=2123"},"modified":"2010-04-22T09:22:50","modified_gmt":"2010-04-22T07:22:50","slug":"aufsichtsarbeiten-mit-rechtsgestaltendem-schwerpunkt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/hamburg\/aufsichtsarbeiten-mit-rechtsgestaltendem-schwerpunkt\/","title":{"rendered":"Aufsichtsarbeiten mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt"},"content":{"rendered":"<p>Eine Besonderheit im zweiten Examen sind Klausuren mit rechtsgestaltender Aufgabenstellung &#8211; die sogenannten Kautelarklausuren. Aufgabe einer solchen Klausur ist es regelm\u00e4\u00dfig, den Mandanten zu beraten und beispielsweise f\u00fcr diesen einen Vertragsentwurf zu fertigen oder Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen zu erstellen.<\/p>\n<p>Das einzige Bundesland, das regelm\u00e4\u00dfig seine Referendare mit Kautelarklausuren qu\u00e4lt, ist Niedersachsen. Auch im April lief offenbar eine rechtsgestaltende Aufgabe, wie sich aus einem Beitrag im Forum von Juraexamen.com ergibt. Was genauer Gegenstand dieser Klausur war, kann man aber aus diesem Beitrag leider nicht erschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>Keine Kautelarklausuren im GPA-Bezirk<\/strong><\/p>\n<p>Schonfrist haben dieses Jahr die Referendare in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bekommen. Zwar waren dort zun\u00e4chst Kautelarklausuren ab dem Durchgang April 2010\u00a0angek\u00fcndigt worden. Ende letzten Jahres hat dann aber das Gemeinsame Pr\u00fcfungsamt auf seiner Seite <a href=\"http:\/\/justiz.hamburg.de\/contentblob\/2025464\/data\/kautelarklausuren.pdf\" target=\"_blank\">ver\u00f6ffentlicht<\/a>, dass auf die Einf\u00fchrung von Arbeiten mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt vorerst verzichtet werden soll.<\/p>\n<p>Interessant in diesem Zusammenhang die Begr\u00fcndung des GPA: Zum einen sei es nicht ganz gelungen, in allen Vertragsl\u00e4ndern f\u00fcr eine gleichm\u00e4\u00dfige Vorbereitung der Referendarinnen\u00a0 und Referendare im Hinblick auf diesen neuen Klausurentyp\u00a0zu sorgen. Zum anderen\u00a0habe sich diese Form der Klausur\u00a0 entgegen den Erwartungen des Gemeinsamen Pr\u00fcfungsamtes\u00a0im Bundesgebiet noch nicht\u00a0 ausreichend\u00a0 durchgesetzt; die \u00fcberwiegende Zahl der Pr\u00fcfungs\u00e4mter Deutschlands wolle zurzeit von der Stellung derartige Aufgaben absehen.<\/p>\n<p><strong>Grunds\u00e4tzliche Entscheidung der L\u00e4nder im Mai 2010<\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung des GPA gilt zun\u00e4chst f\u00fcr das Jahr 2010. Referendare, die also bis Dezember dieses Jahres ins schriftliche Examen starten, brauchen sich nicht auf diesen Klausurtyp vorbereiten. Interessant ist auch der Hinweis des GPA, dass das weitere Vorgehen bez\u00fcglich der rechtsgestaltenden Klausuren von der Diskussion auf der Jahreskonferenz der Pr\u00fcfungsamtspr\u00e4sidenten im Mai 2010 abh\u00e4nge. Auf dieser Konferenz k\u00f6nnte es zu einer einheitlichen Entscheidung aller L\u00e4nder kommen, ob zuk\u00fcnftig Kautelarklausuren gestellt werden oder nicht.<\/p>\n<p>Das GPA zeichnet aber auch einen Mittelweg auf, der gegangen werden k\u00f6nnte: Denkbar sei es, zwar auf reine Kautelarklausuren zu verzichten, dann aber gestaltende Zusatzfragen bei Klausuren zu stellen und\/oder im Rahmen des Aktenvortrags vermehrt rechtsgestaltende Aufgaben auszugeben.<\/p>\n<p>Sollte es Neuigkeiten zu dem Thema &#8222;Kautelarklausuren&#8220; geben, werden wir Euch nat\u00fcrlich hier im RefBlog dar\u00fcber informieren!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Besonderheit im zweiten Examen sind Klausuren mit rechtsgestaltender Aufgabenstellung &#8211; die sogenannten Kautelarklausuren. 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