{"id":1893,"date":"2010-02-10T18:20:40","date_gmt":"2010-02-10T17:20:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=1893"},"modified":"2010-02-10T18:20:40","modified_gmt":"2010-02-10T17:20:40","slug":"examenstermin-februar-2010-die-4-zivilrechtsklausuren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/klausuren-examen\/examenstermin-februar-2010-die-4-zivilrechtsklausuren\/","title":{"rendered":"Examenstermin Februar 2010: Die 4 Zivilrechtsklausuren"},"content":{"rendered":"<p>In den ersten vier Z-Klausuren in NRW liefen laut <a href=\"http:\/\/www.juraexamen.com\/forum\/viewtopic.php?t=7673&amp;start=0&amp;sid=d5760b70094d95e54d293b66790c0b85\" target=\"_blank\">Forenbeitr\u00e4ge in Juraexamen.com<\/a> folgende Sachverhalte:<\/p>\n<p><strong>Z1-Klausur:<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>Urteilsklausur &#8211; 3 antr\u00e4ge, herausgabe eines familienerbst\u00fccks ; zahlung von 60.000 \u20ac aus ungerechtfertigter bereicherung ; feststellung,dass die beklagte aus einem schuldschein keinen anspruch mehr hat.<\/p>\n<p>sv: sohn klagt gegen stiefmutter, geht im groben um ne erbstreitigkeit<\/p>\n<p>wenige prozessuale probleme drin, es erging ein vu gegen die beklagte,sonst hab ich nichts prozessuales gesehen.<\/p>\n<p>materiell ging es um erbrecht,familienbr\u00e4uche, mdl. vertr\u00e4ge, zinsloses darlehen unter ehegatten und schuldscheine.<\/p>\n<p>hauptprobleme lagen in der beweisbarkeit und beweisw\u00fcrdigung.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Z2-Klausur:<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>anwaltsklausr, die mandantin ist ne reinigungsfirma, die von einer firma die arbeitsb\u00fchnen verleiht auf schadensersatz verklagt wird.<br \/>\nse wegen fehler eines arbeiters, der kurz vorher einen schlaganfall hatte.<br \/>\ngegenanspruch der mandantin ebenfalls aus arbeitnehmerhaftung,da ein an des kl\u00e4gers ein fahrzeug der mandantin besch\u00e4digt hatte.<\/p>\n<p>probleme waren in der zul\u00e4ssigkeit der klage nur eine zeugin, die zum zeitpunkt der mdl. verhandlung im ausland ist, da war dann beweissicherung gefragt denke ich.<br \/>\nmateriell arbeitnehmerhaftung und innerbetrieblicher schadensausgleich in allen varianten *g* und die auswirkungen von jahrelangen gesch\u00e4ftlichen kontakten.<\/p>\n<p>zweckm\u00e4\u00dfigkeit war wohl abgrenzung prozessvergleich &#8211; widerklage, wobei sich die mehrheit bei uns f\u00fcr die widerklage entschieden hat, da die mandantin keine 2 klage wollte und ihre einwendungen versp\u00e4tet gewesen w\u00e4ren beim prozessvergleich.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Z3-Klausur:<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>zwangsvollstreckung- urteilsklausur :<\/p>\n<p>kl\u00e4ger waren ein p\u00e4\u00e4rchen als eigent\u00fcmergesellschaft von einem hausgrundst\u00fcck jeweils zu 1\/2 &#8211; beklagter war der verk\u00e4ufer des grundst\u00fccks.<\/p>\n<p>der beklagte drohte gegen die kl\u00e4ger die zv aus ner notariellen urkunde an, alle probleme hierbei waren in der klausur enthalten.<br \/>\ndie kl\u00e4ger erheben vollstreckungsabwehrklage mit vielen einwendungen, aufrechnung, nichtigkeit des vertrages, eine verechnungsabrede bestand, ein mangel des kaufgrundst\u00fccks in form ner defekten heizung, auf die sich die kl\u00e4ger aber nicht berufen konnten,da beweis nicht gelang, dazu noch ein kaufppreisanspruch des kl\u00e4gers zu 1) gegen den beklagten in prozessaufrechnung.<br \/>\nkl\u00e4ger waren noch nicht eigent\u00fcmer geworden,also nicht eingetragen und kp war noch nicht gezahlt.<\/p>\n<p>stofflich war es alles zur 767 klage, gemeinsame prozessf\u00fchrung von einer miteigent\u00fcmergesellschaft, gegenrechte,die nur einem davon zustehen ob die dann f\u00fcr beide geltend machbar sind usw.<\/p>\n<p>materiell rechtlich war es, grundst\u00fcckskaufvertrag,wirksamkeit einer notariellen urkunde,formm\u00e4ngel dabei, nichtigkeit oder teilnichtigkeit, jahresabschlusspflicht der Kl\u00e4ger i.V.m. ner vorl\u00e4ufigen finanzierungszusage der sparkasse &#8212; Problem hierbei war, die f\u00e4lligkeit des kp-anspruchs war davon bedingt abhaengig, verstoss gegen 242, weil die kl\u00e4ger den jahresabschluss absichtlich nicht machen?<\/p>\n<p>und dann weil 5 std ehh genug zeit sind,noch mal ein kv mit m\u00e4ngelrechten.<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Z4-Klausur:<\/strong><\/p>\n<blockquote><p>anwaltsklausr, mandantin ist eine gmbh, die exklusiven wein verkauft.<br \/>\nist beklagte,da eine flasche die der kl\u00e4ger gekauft hat beim \u00f6ffnen zerbricht und den kl\u00e4ger schwer verletzt.<br \/>\nder liefernat kommt aus dem nicht europ\u00e4ischen wirtschaftsraum, was sich auf die produkthaftung auswirkt.<br \/>\ndann hat die versicherung des mandanten ne summe gezahlt,frage war ob der mandant sich die zahlung zurechnen lassen muss als schuldanerkenntnis.<\/p>\n<p>probleme waren zivilprozessrechtlich: vu und zust\u00e4ndigkeit des angerufenen gerichts,35 zpo.<\/p>\n<p>materiell: produkthaftung,das gesamte schadensersatzrecht mit 3-4 agl und dann nochmal das m\u00e4ngelrecht \u00fcber 437 mit allen nr.<br \/>\ndazu dann beweisprobleme und weil es so sch\u00f6n war die europ\u00e4ische irgendwas zum produkthaftungsgesetz.<br \/>\ndann als schmankerl noch allgemeine versicherugnsbedingungen,aber nur eine norm daraus.<br \/>\nbeim se-recht ging es haupts\u00e4chlich um beweisprobleme und verschulden, vertreten m\u00fcssen,da der mangel wohl ein unvermeidbarer funktionsmangel war.<\/p>\n<p>dann musste man noch den 377 hgb hinzuziehen.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den ersten vier Z-Klausuren in NRW liefen laut <a href=\"http:\/\/www.juraexamen.com\/forum\/viewtopic.php?t=7673&amp;start=0&amp;sid=d5760b70094d95e54d293b66790c0b85\" target=\"_blank\">Forenbeitr\u00e4ge in Juraexamen.com<\/a> folgende Sachverhalte:<\/p>\n<p><strong>Z1-Klausur:<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Urteilsklausur &#8211; 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