{"id":12916,"date":"2026-10-15T11:27:53","date_gmt":"2026-10-15T11:27:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=12916"},"modified":"2026-10-16T12:28:09","modified_gmt":"2026-10-16T10:28:09","slug":"vg-koeln-alte-kennziffer-macht-examensversuch-nicht-anfechtbar-6-k-4363-19","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/rechtsprechung\/vg-koeln-alte-kennziffer-macht-examensversuch-nicht-anfechtbar-6-k-4363-19\/","title":{"rendered":"VG K\u00f6ln: Alte Kennziffer macht Examensversuch nicht anfechtbar (6 K 4363\/19)"},"content":{"rendered":"<div class=\"postie-post\">\n<div class=\"postie-attachments\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12918 alignleft\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1.jpg 150w, https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/10\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1-140x140.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/div>\n<div>\n<div class=\"WordSection1\">\n<p class=\"MsoPlainText\">Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln hatte \u00fcber einen ungew\u00f6hnlichen Angriff auf das Nichtbestehen des Klausurenblocks der Zweiten Juristischen Staatspr\u00fcfung zu entscheiden. Der Kl\u00e4ger war zun\u00e4chst f\u00fcr einen Pr\u00fcfungstermin im Dezember 2017 vorgesehen. Wegen l\u00e4ngerer Erkrankungen wurde sein Erg\u00e4nzungsvorbereitungsdienst verl\u00e4ngert und die Ladung aufgehoben. Als er die schriftlichen Arbeiten schlie\u00dflich im Mai 2018 schrieb, behielt er die urspr\u00fcnglich vergebene Kennziffer bei. Deren Endung \u201e\/17\u201c verwies damit auf das Jahr des zuerst geplanten Pr\u00fcfungstermins, w\u00e4hrend andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Durchgangs Kennziffern mit der Endung \u201e\/18\u201c trugen. Nachdem s\u00e4mtliche acht Klausuren mit \u201emangelhaft\u201c bewertet worden waren, machte der Kl\u00e4ger geltend, die Kennziffer habe seine besondere Pr\u00fcfungssituation erkennbar gemacht und dadurch die gebotene Anonymit\u00e4t verletzt.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Das Gericht wies die Klage ab. Nach seiner Bewertung begr\u00fcndet <a href=\"https:\/\/recht.nulegal.eu\/rechtsprechung\/vg-koeln\/2026-06-09\/6-k-4363-19\">die verwendete Kennziffer keinen Verfahrensfehler<\/a>, der einen weiteren Pr\u00fcfungsversuch rechtfertigen k\u00f6nnte. Zwar soll die Anonymisierung verhindern, dass Korrektorinnen und Korrektoren Informationen \u00fcber die Person oder die konkrete Pr\u00fcfungssituation erhalten, die f\u00fcr die Bewertung nicht erforderlich sind. Aus der Jahreszahl am Ende der Kennziffer lasse sich hier aber nicht zuverl\u00e4ssig ableiten, ob jemand krankheitsbedingt sp\u00e4ter antritt, einen Wiederholungsversuch absolviert, die Note verbessern m\u00f6chte oder aus einem anderen organisatorischen Grund an einem sp\u00e4teren Termin teilnimmt. Die Kennziffer habe daher keinen eindeutigen Aussagegehalt, der den Kl\u00e4ger gegen\u00fcber der Vergleichsgruppe stigmatisieren konnte.<!--more--><\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Entscheidend war au\u00dferdem, dass die Kennziffer nicht nachtr\u00e4glich f\u00fcr den Mai-Durchgang neu vergeben werden musste. Das Pr\u00fcfungsverfahren war nach der Erkrankung nicht beendet, sondern lediglich unterbrochen worden. Die Pr\u00fcfungsbeh\u00f6rde durfte deshalb an die bereits erfolgte Zuordnung ankn\u00fcpfen. Eine Pflicht, bei jeder Terminverschiebung eine neue Kennziffer zu erzeugen, besteht nach Auffassung der Kammer nicht. F\u00fcr die Annahme einer unzul\u00e4ssigen Einflussnahme auf die Bewertung fehlten konkrete Anhaltspunkte. Die blo\u00dfe M\u00f6glichkeit, dass ein Pr\u00fcfer aus einer Kennziffer Vermutungen \u00fcber den urspr\u00fcnglichen Termin anstellen k\u00f6nnte, gen\u00fcgt nicht. Ma\u00dfgeblich ist vielmehr, ob die Information nach ihrem objektiven Aussagegehalt tats\u00e4chlich geeignet ist, die Bewertung sachwidrig zu beeinflussen.<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt \u00fcber unser Angebot und <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/angebot.php?rel=textartikelrefnews\" target=\"_blank\">sichere Dir schnell Deine Examenskommentare<\/a>!\n\t\t\t\t<\/p><\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Die Entscheidung zeigt, dass pr\u00fcfungsrechtliche Angriffe auf die Anonymit\u00e4t besonders pr\u00e4zise begr\u00fcndet werden m\u00fcssen. Nicht jede Abweichung vom \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbild eines regul\u00e4ren Pr\u00fcfungslaufs nimmt einer Klausur ihre Anonymit\u00e4t. Erforderlich sind nachvollziehbare Umst\u00e4nde, aus denen sich eine konkrete Gefahr f\u00fcr die Unvoreingenommenheit der Korrektur oder f\u00fcr die Chancengleichheit ergibt. F\u00fcr Referendarinnen und Referendare bedeutet das zugleich, dass eine sp\u00e4tere Pr\u00fcfungsteilnahme nach einer Erkrankung nicht automatisch einen Anspruch auf eine neue Kennziffer ausl\u00f6st. Wer einen solchen Verfahrensfehler geltend machen will, sollte deshalb darlegen, welche zus\u00e4tzliche Information die Kennziffer tats\u00e4chlich vermittelt, warum sie f\u00fcr die Bewertung ohne Bedeutung ist und wie daraus eine konkrete Benachteiligung entstehen kann. Im vorliegenden Fall blieb es dagegen beim endg\u00fcltigen Nichtbestehen des Klausurenblocks; einen weiteren Pr\u00fcfungsversuch musste das Pr\u00fcfungsamt nicht er\u00f6ffnen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln hatte \u00fcber einen ungew\u00f6hnlichen Angriff auf das Nichtbestehen des Klausurenblocks der Zweiten Juristischen Staatspr\u00fcfung zu entscheiden. Der Kl\u00e4ger war zun\u00e4chst f\u00fcr einen Pr\u00fcfungstermin im Dezember 2017 vorgesehen. Wegen l\u00e4ngerer Erkrankungen wurde sein Erg\u00e4nzungsvorbereitungsdienst verl\u00e4ngert und die Ladung aufgehoben. 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