{"id":12893,"date":"2026-09-10T11:07:09","date_gmt":"2026-09-10T11:07:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=12893"},"modified":"2026-09-11T12:28:06","modified_gmt":"2026-09-11T10:28:06","slug":"vg-duesseldorf-offene-zweitkorrektur-gilt-auch-im-ueberdenkensverfahren-15-k-555-24","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/rechtsprechung\/vg-duesseldorf-offene-zweitkorrektur-gilt-auch-im-ueberdenkensverfahren-15-k-555-24\/","title":{"rendered":"VG D\u00fcsseldorf: Offene Zweitkorrektur gilt auch im \u00dcberdenkensverfahren (15 K 555\/24)"},"content":{"rendered":"<div class=\"postie-post\">\n<div class=\"postie-attachments\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12894 alignleft\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1.jpg 150w, https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1-140x140.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/div>\n<div>\n<div class=\"WordSection1\">\n<p class=\"MsoPlainText\">Wer eine juristische Staatspr\u00fcfung angreift, setzt oft gro\u00dfe Hoffnung in das \u00dcberdenkensverfahren. Dort m\u00fcssen Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfer die substantiierten Einw\u00e4nde des Pr\u00fcflings erneut zur Kenntnis nehmen und ihren Bewertungsspielraum noch einmal aus\u00fcben. Das VG D\u00fcsseldorf hat nun klargestellt, dass dieses Verfahren <a href=\"https:\/\/nrwe.justiz.nrw.de\/ovgs\/vg_duesseldorf\/j2026\/15_K_555_24_Urteil_20260814.html\">nicht zu einer verdeckten Zweitkorrektur wird<\/a>. Auch beim sp\u00e4teren \u00dcberdenken darf der Zweitgutachter wissen, wie der Erstgutachter die Arbeit bewertet hat und wie dieser mit den Einwendungen umgeht.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Der Fall betraf eine Jurastudentin, die im Wiederholungsversuch der staatlichen Pflichtfachpr\u00fcfung gescheitert war. Vier ihrer sechs Aufsichtsarbeiten waren mit \u201emangelhaft\u201c bewertet worden, sodass das Justizpr\u00fcfungsamt die Pr\u00fcfung f\u00fcr nicht bestanden erkl\u00e4rte. Die Kandidatin griff vor allem eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche Klausur an. Nachdem der Widerspruch erfolglos geblieben war, verlangte sie vor Gericht eine Neubewertung und r\u00fcgte unter anderem, der Zweitgutachter habe sich im \u00dcberdenkensverfahren nicht eigenst\u00e4ndig genug mit ihren Beanstandungen befasst.<!--more--><\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Entscheidend war f\u00fcr die Kammer, dass die Grunds\u00e4tze der offenen Zweitbewertung auch dann gelten, wenn die Pr\u00fcfer sp\u00e4ter nochmals Stellung nehmen. Eine Zweitkorrektur ist also nicht schon deshalb fehlerhaft, weil der zweite Pr\u00fcfer die Auffassung des ersten Pr\u00fcfers kennt oder sich ihr anschlie\u00dft. Ma\u00dfgeblich bleibt, ob die Einwendungen des Pr\u00fcflings tats\u00e4chlich aufgenommen und in die erneute Bewertung einbezogen werden. Allein die Kenntnis der anderen Bewertung begr\u00fcndet nach Auffassung des Gerichts keinen Versto\u00df gegen Chancengleichheit oder ein faires Pr\u00fcfungsverfahren.<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt \u00fcber unser Angebot und <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/angebot.php?rel=textartikelrefnews\" target=\"_blank\">sichere Dir schnell Deine Examenskommentare<\/a>!\n\t\t\t\t<\/p><\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Auch der Einwand fehlender Unvoreingenommenheit \u00fcberzeugte das Gericht nicht. Die Pr\u00fcfer hatten im Laufe des gerichtlichen Verfahrens erg\u00e4nzend Stellung genommen, nachdem das Gericht Hinweise zum Ma\u00dfstab des \u00dcberdenkens gegeben hatte. Daraus folgte nach Ansicht der Kammer nicht, dass die Pr\u00fcfer nun voreingenommen oder auf das urspr\u00fcngliche Ergebnis festgelegt gewesen w\u00e4ren. Selbst eine gerichtliche Beanstandung einer Bewertung f\u00fchrt im Pr\u00fcfungsrecht nicht automatisch dazu, dass andere Pr\u00fcfer eingeschaltet werden m\u00fcssen. Konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr eine fehlende Ergebnisoffenheit sah das Gericht nicht.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Inhaltlich blieb die Kl\u00e4gerin ebenfalls ohne Erfolg. Das Gericht betonte, dass Pr\u00fcferinnen und Pr\u00fcfer in der Juristenausbildung nicht verpflichtet sind, vorab einen Erwartungshorizont oder Gewichtungsanteile f\u00fcr einzelne Teilleistungen festzulegen. Die Bewertungsbegr\u00fcndung muss nachvollziehbar machen, weshalb eine bestimmte Note vergeben wurde; feste Standards f\u00fcr Aufbau und Detailtiefe gibt es aber nicht. Viele Angriffe der Kandidatin wertete das Gericht als eigene Einsch\u00e4tzung zur Qualit\u00e4t ihrer L\u00f6sung, nicht als schl\u00fcssigen Nachweis eines Bewertungsfehlers. F\u00fcr Referendarinnen, Referendare und Examenskandidaten zeigt die Entscheidung damit zweierlei: Das \u00dcberdenkensverfahren bleibt ein wichtiges Rechtsschutzinstrument, verlangt aber pr\u00e4zise fachliche Einw\u00e4nde. Zugleich sch\u00fctzt es nicht davor, dass ein Zweitgutachter eine \u00fcberzeugende Erstbewertung offen \u00fcbernimmt.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer eine juristische Staatspr\u00fcfung angreift, setzt oft gro\u00dfe Hoffnung in das \u00dcberdenkensverfahren. 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