{"id":12891,"date":"2026-09-03T11:30:43","date_gmt":"2026-09-03T11:30:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=12891"},"modified":"2026-09-04T12:28:05","modified_gmt":"2026-09-04T10:28:05","slug":"ovg-berlin-brandenburg-pruefungsstoerungen-muessen-im-staatsexamen-sofort-geruegt-werden-6-n-33-26","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/rechtsprechung\/ovg-berlin-brandenburg-pruefungsstoerungen-muessen-im-staatsexamen-sofort-geruegt-werden-6-n-33-26\/","title":{"rendered":"OVG Berlin-Brandenburg: Pr\u00fcfungsst\u00f6rungen m\u00fcssen im Staatsexamen sofort ger\u00fcgt werden (6 N 33\/26)"},"content":{"rendered":"<div class=\"postie-post\">\n<div class=\"postie-attachments\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12892 alignleft\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/QRU7Fldb0Rbpwb5.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/QRU7Fldb0Rbpwb5.jpg 150w, https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/QRU7Fldb0Rbpwb5-140x140.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/div>\n<div>\n<div class=\"WordSection1\">\n<p class=\"MsoPlainText\">Wer in einer juristischen Staatspr\u00fcfung erhebliche St\u00f6rungen erlebt, darf <a href=\"https:\/\/dejure.org\/2026,12860\">damit regelm\u00e4\u00dfig nicht bis zum sp\u00e4teren Klageverfahren warten<\/a>. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem Beschluss zur staatlichen Pflichtfachpr\u00fcfung des ersten juristischen Staatsexamens erneut deutlich gemacht. Eine Examenskandidatin wollte die Wiederholung ihrer schriftlichen Pr\u00fcfung erreichen und st\u00fctzte sich auf mehrere Vorg\u00e4nge w\u00e4hrend der Klausuren: unter anderem auf Raumklima, ein klingelndes Mobiltelefon, einen Rettungseinsatz nach dem Zusammenbruch eines Mitpr\u00fcflings, zeitweise Aufsichtsfragen und weitere organisatorische Beanstandungen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">F\u00fcr Pr\u00fcflinge ist die Entscheidung vor allem deshalb wichtig, weil sie die R\u00fcgeobliegenheit im Pr\u00fcfungsrecht sehr praktisch beschreibt. Nach Auffassung des Gerichts gen\u00fcgt es grunds\u00e4tzlich nicht, dass andere Kandidaten eine St\u00f6rung angesprochen haben oder dass die Aufsicht allgemein von Problemen im Raum wusste. Ma\u00dfgeblich bleibt, ob der konkrete Pr\u00fcfling die eigene Beeintr\u00e4chtigung unverz\u00fcglich und hinreichend deutlich geltend gemacht hat. Nur dann kann die Pr\u00fcfungsbeh\u00f6rde die Situation noch w\u00e4hrend der laufenden Klausur pr\u00fcfen, Abhilfe schaffen und dokumentieren, ob die Chancengleichheit tats\u00e4chlich betroffen ist.<!--more--><\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Das OVG stellte dabei nicht in Abrede, dass einzelne Situationen w\u00e4hrend einer Pr\u00fcfung belastend sein k\u00f6nnen. Ein mehrmin\u00fctiges Klingeln, Husten, Unruhe durch medizinische Hilfe oder schlechte Luft k\u00f6nnen die Konzentration st\u00f6ren. Pr\u00fcfungsrechtlich reicht eine solche Belastung aber nicht automatisch aus, um sp\u00e4ter eine Wiederholung zu verlangen. Entscheidend ist, dass die Beh\u00f6rde die Chance bekommt, sofort zu reagieren. Wer schweigt, obwohl eine Beanstandung m\u00f6glich und zumutbar ist, akzeptiert aus Sicht des Pr\u00fcfungsrechts regelm\u00e4\u00dfig die Fortsetzung der Pr\u00fcfung unter diesen Bedingungen. Nur bei offenkundigen und besonders schwerwiegenden M\u00e4ngeln kann etwas anderes gelten.<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? 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Sie soll das Pr\u00fcfungswesen strukturieren, vermittelt einzelnen Pr\u00fcflingen aber nach Ansicht des Senats keinen eigenen Anspruch, mit dem eine Examenswiederholung durchgesetzt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">f\u00fcr Referendare und Examenskandidaten l\u00e4sst sich aus dem Beschluss eine klare Verhaltensregel ableiten: St\u00f6rungen sollten sofort, ruhig und m\u00f6glichst konkret gegen\u00fcber der Aufsicht ger\u00fcgt werden. Dabei sollte erkennbar werden, was passiert ist, warum die eigene Bearbeitung beeintr\u00e4chtigt ist und welche Abhilfe begehrt wird. Wer sp\u00e4ter pr\u00fcfungsrechtlich vorgehen will, braucht eine nachvollziehbare Grundlage. Der Beschluss zeigt zugleich, dass Gerichte nicht jede Unregelm\u00e4\u00dfigkeit im Pr\u00fcfungssaal nachtr\u00e4glich als erheblichen Chancengleichheitsversto\u00df behandeln. Das Pr\u00fcfungsrecht verlangt schnelle Reaktion im Termin und pr\u00e4zisen Vortrag im Verfahren.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer in einer juristischen Staatspr\u00fcfung erhebliche St\u00f6rungen erlebt, darf damit regelm\u00e4\u00dfig nicht bis zum sp\u00e4teren Klageverfahren warten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem Beschluss zur staatlichen Pflichtfachpr\u00fcfung des ersten juristischen Staatsexamens erneut deutlich gemacht. 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