{"id":12886,"date":"2026-08-27T12:08:15","date_gmt":"2026-08-27T12:08:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=12886"},"modified":"2026-08-28T12:28:23","modified_gmt":"2026-08-28T10:28:23","slug":"ovg-berlin-brandenburg-berliner-vorbereitungsdienst-darf-vollstaendiges-examenszeugnis-verlangen-4-a-1-25","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/rechtsprechung\/ovg-berlin-brandenburg-berliner-vorbereitungsdienst-darf-vollstaendiges-examenszeugnis-verlangen-4-a-1-25\/","title":{"rendered":"OVG Berlin-Brandenburg: Berliner Vorbereitungsdienst darf vollst\u00e4ndiges Examenszeugnis verlangen (4 A 1\/25)"},"content":{"rendered":"<div class=\"postie-post\">\n<div class=\"postie-attachments\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12887 alignleft\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/QRU7Fldb0Rbpwb5-3.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/QRU7Fldb0Rbpwb5-3.jpg 150w, https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/QRU7Fldb0Rbpwb5-3-140x140.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/div>\n<div>\n<div class=\"WordSection1\">\n<p class=\"MsoPlainText\">Wer in Berlin in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden will, muss sich auf strengere formale Anforderungen einstellen. Das <a href=\"https:\/\/gerichtsentscheidungen.brandenburg.de\/gerichtsentscheidung\/27076\">OVG Berlin-Brandenburg hat einem Bewerber keine Prozesskostenhilfe<\/a> f\u00fcr eine geplante Normenkontrolle gegen die neue Justizkapazit\u00e4tsvergabeverordnung bewilligt. Im Kern ging es um die Frage, ob Berlin verlangen darf, dass Bewerberinnen und Bewerber bereits mit ihrem Aufnahmeantrag das vollst\u00e4ndige Zeugnis der ersten juristischen Pr\u00fcfung vorlegen. Dieses Zeugnis umfasst nicht nur die staatliche Pflichtfachpr\u00fcfung, sondern auch den universit\u00e4ren Schwerpunktbereich. Der Antragsteller hatte die Pflichtfachpr\u00fcfung zwar bestanden, den Schwerpunktbereich aber noch nicht abgeschlossen und sah sich durch die Neuregelung benachteiligt.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Nach der fr\u00fcheren Praxis konnte offenbar schon die bestandene Pflichtfachpr\u00fcfung gen\u00fcgen, um den Bewerbungsprozess anzusto\u00dfen. Die neue Berliner Regelung kn\u00fcpft die Ber\u00fccksichtigung im Auswahlverfahren dagegen an vollst\u00e4ndig eingereichte Unterlagen. Das Gericht ordnet diese \u00c4nderung nicht als unzul\u00e4ssigen Eingriff in abgeschlossene Rechtspositionen ein. Wer vor Inkrafttreten der Neuregelung noch keinen vollst\u00e4ndigen Antrag gestellt hatte, k\u00f6nne grunds\u00e4tzlich nicht darauf vertrauen, dass eine g\u00fcnstigere alte Verfahrenslage unver\u00e4ndert bleibt. <!--more--><\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Das OVG betont dabei den Zweck der Regelung: Das Vergabeverfahren soll effizienter werden, wenn die Zahl der Bewerbungen die vorhandenen Ausbildungspl\u00e4tze \u00fcbersteigt. Die Verwaltung soll nicht mit Bewerbungen arbeiten m\u00fcssen, bei denen zum Zeitpunkt des ersten Angebots noch unklar ist, ob die Einstellungsvoraussetzungen tats\u00e4chlich vollst\u00e4ndig vorliegen. Aus Sicht des Gerichts ist dieses Anliegen legitim. Der Nachteil f\u00fcr Bewerberinnen und Bewerber besteht vor allem darin, dass sie den Antrag erst sp\u00e4ter stellen k\u00f6nnen, wenn auch das Schwerpunktzeugnis vorliegt. Dieser Nachteil wiegt nach der Entscheidung aber nicht schwerer als das organisatorische Interesse an einem verl\u00e4sslicheren Auswahlverfahren. <p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? 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Die Entscheidung zeigt damit, dass Planbarkeit im Referendariat zwar praktisch wichtig ist, rechtlich aber nicht jede Erwartung sch\u00fctzt.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">F\u00fcr die Praxis bedeutet der Beschluss: Bewerberinnen und Bewerber sollten landesspezifische Fristen und Unterlagenanforderungen fr\u00fch pr\u00fcfen und den Schwerpunktbereich nicht als blo\u00dfe Formsache f\u00fcr die sp\u00e4tere Nachreichung behandeln. Gerade in L\u00e4ndern mit knappen Ausbildungskapazit\u00e4ten k\u00f6nnen formale \u00c4nderungen sp\u00fcrbare Auswirkungen auf den Einstellungstermin haben. Zugleich l\u00e4sst das Gericht eine T\u00fcr f\u00fcr besondere H\u00e4rtef\u00e4lle offen, weil die Berliner Verordnung eine H\u00e4rtefallregelung enth\u00e4lt. Wer durch die sp\u00e4tere Antragstellung au\u00dfergew\u00f6hnlich belastet wird, muss dies aber rechtzeitig und konkret glaubhaft machen. Eine allgemeine Entt\u00e4uschung \u00fcber die neue Reihenfolge reicht nicht aus.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer in Berlin in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden will, muss sich auf strengere formale Anforderungen einstellen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat einem Bewerber keine Prozesskostenhilfe f\u00fcr eine geplante Normenkontrolle gegen die neue Justizkapazit\u00e4tsvergabeverordnung bewilligt. 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