{"id":12845,"date":"2026-07-12T11:43:23","date_gmt":"2026-07-12T11:43:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=12845"},"modified":"2026-07-13T12:28:06","modified_gmt":"2026-07-13T10:28:06","slug":"vg-hamburg-kein-wunschtermin-fuer-klausuren-im-verbesserungsversuch-2-e-3570-26","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/rechtsprechung\/vg-hamburg-kein-wunschtermin-fuer-klausuren-im-verbesserungsversuch-2-e-3570-26\/","title":{"rendered":"VG Hamburg: Kein Wunschtermin f\u00fcr Klausuren im Verbesserungsversuch (2 E 3570\/26)"},"content":{"rendered":"<div class=\"postie-post\">\n<div class=\"postie-attachments\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12846 alignleft\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1.jpg 150w, https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1-140x140.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/div>\n<div>\n<div class=\"WordSection1\">\n<p class=\"MsoPlainText\">Wer den Verbesserungsversuch im Zweiten Juristischen Staatsexamen nutzt, kann daraus <a href=\"https:\/\/www.landesrecht-hamburg.de\/bsha\/document\/NJRE001646600\">kein freies Wahlrecht f\u00fcr eine sp\u00e4tere Klausurkampagne<\/a> ableiten. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg in einem Eilverfahren entschieden. Ein Rechtsreferendar wollte erreichen, dass seine f\u00fcr Juni 2026 vorgesehenen Aufsichtsarbeiten nicht zu diesem Termin, sondern erst in der Oktoberkampagne 2026 geschrieben werden m\u00fcssen. Zur Begr\u00fcndung verwies er darauf, dass die einschl\u00e4gigen Regelungen zum Verbesserungsversuch zwar Anmeldefristen enthielten, aber keine ausdr\u00fcckliche Bestimmung, welche konkrete Klausurkampagne nach der Anmeldung verbindlich sei. Daraus leitete er ein Recht ab, den Termin selbst zu bestimmen oder jedenfalls eine sp\u00e4tere Kampagne zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Das Gericht folgte dieser Sichtweise nicht. Schon prozessual sah es erhebliche H\u00fcrden, weil die Festsetzung eines Pr\u00fcfungstermins als Verfahrenshandlung innerhalb eines laufenden Pr\u00fcfungsverfahrens grunds\u00e4tzlich nicht isoliert angegriffen werden kann. Solche Einw\u00e4nde sind regelm\u00e4\u00dfig erst zusammen mit einem Rechtsbehelf gegen die abschlie\u00dfende Pr\u00fcfungsentscheidung geltend zu machen. Das ist f\u00fcr Pr\u00fcflinge unbequem, aber pr\u00fcfungsrechtlich konsequent: Nicht jede organisatorische Einzelentscheidung wird sofort zu einem selbstst\u00e4ndigen Streitgegenstand. Andernfalls k\u00f6nnten laufende Pr\u00fcfungsverfahren durch Eilverfahren \u00fcber einzelne Vorbereitungsschritte, Raumfragen oder Terminfragen blockiert werden.<!--more--><\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Auch inhaltlich erkannte das VG Hamburg keinen Anspruch des Referendars. Dass die Pr\u00fcfungsordnung die konkrete Terminfestlegung nicht bis ins Detail regelt, bedeutet nach Auffassung des Gerichts nicht, dass Pr\u00fcflinge ein eigenes Bestimmungsrecht erhalten. Die Festlegung der Klausurtermine geh\u00f6rt vielmehr zum organisatorischen Gestaltungsspielraum der Pr\u00fcfungsbeh\u00f6rde. Gerade bei landesweit oder l\u00e4nder\u00fcbergreifend koordinierten Examenskampagnen braucht das Pr\u00fcfungsamt planbare Abl\u00e4ufe, ver\u00f6ffentlichte Termine und gleiche Bedingungen f\u00fcr alle Teilnehmenden. Im konkreten Fall waren die Termine f\u00fcr 2026 und 2027 bereits lange im Voraus bekannt gemacht worden.<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt \u00fcber unser Angebot und <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/angebot.php?rel=textartikelrefnews\" target=\"_blank\">sichere Dir schnell Deine Examenskommentare<\/a>!\n\t\t\t\t<\/p><\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Wichtig ist au\u00dferdem der Zweck des Verbesserungsversuchs. Er soll Kandidatinnen und Kandidaten eine zus\u00e4tzliche Chance geben, ein bereits erzieltes Ergebnis zu verbessern, wenn dieses ihren Leistungsstand am Ende des Referendariats aus ihrer Sicht nicht angemessen widerspiegelt. Er ist aber nicht als frei disponierbare Verl\u00e4ngerung der Examensvorbereitung angelegt. Deshalb d\u00fcrfen Pr\u00fcfungs\u00e4mter Fristen und feste Kampagnen vorgeben, solange die Grenzen sachlicher Nachvollziehbarkeit und der Chancengleichheit gewahrt bleiben. Einen Versto\u00df gegen den Gleichheitssatz oder gegen ein faires Pr\u00fcfungsverfahren sah das VG Hamburg hier nicht.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">F\u00fcr Referendarinnen und Referendare ist die Entscheidung vor allem praktisch bedeutsam. Wer einen Verbesserungsversuch plant, muss die ver\u00f6ffentlichten Hinweise des Pr\u00fcfungsamts ernst nehmen und den eigenen Zeitplan daran ausrichten. Ein sp\u00e4terer, besser passender Termin l\u00e4sst sich nicht allein mit dem Argument erzwingen, die Pr\u00fcfungsordnung enthalte keine ausdr\u00fcckliche Detailregelung zur Kampagnenzuordnung. Nur besondere H\u00e4rtef\u00e4lle k\u00f6nnten ausnahmsweise eine andere Bewertung rechtfertigen. Solche Umst\u00e4nde hatte der Antragsteller jedoch nicht glaubhaft gemacht. Damit bleibt es bei dem Grundsatz: Der Verbesserungsversuch ist eine zweite Chance, aber kein Wunschkonzert.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer den Verbesserungsversuch im Zweiten Juristischen Staatsexamen nutzt, kann daraus kein freies Wahlrecht f\u00fcr eine sp\u00e4tere Klausurkampagne ableiten. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg in einem Eilverfahren entschieden. Ein Rechtsreferendar wollte erreichen, dass seine f\u00fcr Juni 2026 vorgesehenen Aufsichtsarbeiten nicht zu diesem Termin, sondern erst in der Oktoberkampagne 2026 geschrieben werden m\u00fcssen. Zur Begr\u00fcndung verwies er [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":49,"featured_media":12846,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1252],"tags":[],"class_list":["post-12845","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rechtsprechung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12845","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/49"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=12845"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12845\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/12846"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=12845"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=12845"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=12845"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}