{"id":12820,"date":"2026-06-12T10:57:00","date_gmt":"2026-06-12T10:57:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=12820"},"modified":"2026-06-13T12:28:07","modified_gmt":"2026-06-13T10:28:07","slug":"vg-arnsberg-staerkt-den-antwortspielraum-im-staatsexamen-bei-vertretbaren-klausurloesungen-9-k-1167-24","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/rechtsprechung\/vg-arnsberg-staerkt-den-antwortspielraum-im-staatsexamen-bei-vertretbaren-klausurloesungen-9-k-1167-24\/","title":{"rendered":"VG Arnsberg st\u00e4rkt den Antwortspielraum im Staatsexamen bei vertretbaren Klausurl\u00f6sungen (9 K 1167\/24)"},"content":{"rendered":"<div class=\"postie-post\">\n<div class=\"postie-attachments\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12821 alignleft\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1.jpg 150w, https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1-140x140.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/div>\n<div>\n<div class=\"WordSection1\">\n<p class=\"MsoPlainText\">Wer im juristischen Staatsexamen eine ungew\u00f6hnliche, aber fachlich saubere L\u00f6sung w\u00e4hlt, darf daf\u00fcr nicht einfach abgestraft werden. Genau das hat <a href=\"https:\/\/nrwe.justiz.nrw.de\/ovgs\/vg_arnsberg\/j2026\/9_K_1167_24_Urteil_20260225.html\">das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen<\/a> deutlich gemacht. Geklagt hatte ein Examenskandidat, der in s\u00e4mtlichen staatlichen Pr\u00fcfungsleistungen 15 oder 16 Punkte erzielt hatte, nur in einer zivilrechtlichen Klausur jedoch bei 9 Punkten gelandet war. Nach erfolglosem Widerspruchs- und \u00dcberdenkungsverfahren zog er vor Gericht und griff die Bewertung dieser einen Arbeit mit zahlreichen Einw\u00e4nden an. Das Gericht gab ihm in wesentlichen Punkten recht und verpflichtete das Pr\u00fcfungsamt dazu, die Klausur unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu bewerten zu lassen.<\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Interessant ist die Entscheidung vor allem deshalb, weil sie sehr pr\u00e4zise zwischen pr\u00fcfungsspezifischen Wertungen und fachlichen Bewertungsfehlern unterscheidet. Pr\u00fcfer haben zwar einen weiten Spielraum, wenn es um Aufbau, Schwerpunktsetzung, \u00dcberzeugungskraft oder die Gewichtung einzelner M\u00e4ngel geht. Dieser Spielraum endet aber dort, wo sich die Kritik an einer Klausur auf fachliche Fragen richtet, die wissenschaftlich und methodisch \u00fcberpr\u00fcfbar sind. Dann gilt der verfassungsrechtlich abgesicherte Grundsatz, dass eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begr\u00fcndete L\u00f6sung nicht als falsch bewertet werden darf. F\u00fcr Examenskandidaten ist das eine wichtige Erinnerung daran, dass nicht jede Abweichung von der Erwartungshaltung der Korrektur automatisch ein echter Fehler ist.<!--more--><\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Im konkreten Fall beanstandete das Gericht gleich mehrere Kritikpunkte der Pr\u00fcfer. So durfte dem Kandidaten etwa nicht negativ angelastet werden, dass er bei der Pr\u00fcfung eines Nacherf\u00fcllungsanspruchs bestimmte Normen nicht in der vom Pr\u00fcfer bevorzugten Weise zitiert hatte. Auch bei der Frage, wie ein Minderungsanspruch systematisch aufgebaut wird, stellte das Gericht klar, dass unterschiedliche Darstellungen in Rechtsprechung und Literatur existieren und eine vertretbare L\u00f6sung deshalb nicht abgewertet werden darf. Ebenso hielt das Gericht es f\u00fcr rechtsfehlerhaft, dass einzelne Ausf\u00fchrungen zur AGB-Kontrolle oder zu vertraglichen Schadensersatzanspr\u00fcchen vorschnell als fernliegend oder kaum vertretbar bezeichnet worden waren. Insgesamt hatten neun von vierzehn erhobenen Bewertungsr\u00fcgen Erfolg, was f\u00fcr Pr\u00fcfungsstreitigkeiten ein bemerkenswert deutliches Ergebnis ist.<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt \u00fcber unser Angebot und <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/angebot.php?rel=textartikelrefnews\" target=\"_blank\">sichere Dir schnell Deine Examenskommentare<\/a>!\n\t\t\t\t<\/p><\/p>\n<p class=\"MsoPlainText\">Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass nun jede unbefriedigende Note mit guten Chancen angefochten werden k\u00f6nnte. Das Gericht betont ausdr\u00fccklich, dass Pr\u00fcflinge ihre Einw\u00e4nde schl\u00fcssig und substantiell darlegen m\u00fcssen. Wer nur allgemein unzufrieden ist oder blo\u00df sein eigenes Ergebnisgef\u00fchl gegen das Pr\u00fcferurteil stellt, kommt nicht weiter. Erfolgversprechend ist eine Klage nur dann, wenn konkrete fachliche Bewertungsfehler aufgezeigt und mit tragf\u00e4higen Argumenten belegt werden. Gerade deshalb ist das Urteil f\u00fcr Referendarinnen, Referendare und Examenskandidaten so lehrreich: Es st\u00e4rkt nicht das blo\u00dfe Nachkarten, sondern den Anspruch auf eine faire, methodisch saubere und am juristischen Diskurs orientierte Bewertung. F\u00fcr die Examensvorbereitung folgt daraus ein klares Signal: Saubere Herleitung, vertretbare Argumentation und bewusstes methodisches Arbeiten z\u00e4hlen mehr als schematisches Nachzeichnen einer vermeintlichen Musterl\u00f6sung.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer im juristischen Staatsexamen eine ungew\u00f6hnliche, aber fachlich saubere L\u00f6sung w\u00e4hlt, darf daf\u00fcr nicht einfach abgestraft werden. Genau das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen deutlich gemacht. 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