{"id":12802,"date":"2026-05-28T20:28:52","date_gmt":"2026-05-28T20:28:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=12802"},"modified":"2026-05-29T12:28:54","modified_gmt":"2026-05-29T10:28:54","slug":"ovg-nrw-examensklausuren-als-kostenlose-datenkopie-anspruch-gegen-das-ljpa-16-a-1582-20","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/rechtsprechung\/ovg-nrw-examensklausuren-als-kostenlose-datenkopie-anspruch-gegen-das-ljpa-16-a-1582-20\/","title":{"rendered":"OVG NRW: Examensklausuren als kostenlose Datenkopie \u2013 Anspruch gegen das LJPA (16 A 1582\/20)"},"content":{"rendered":"<div class=\"postie-post\">\n<div class=\"postie-attachments\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12803 alignleft\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1.jpg 150w, https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/QRU7Fldb0Rbpwb5-1-140x140.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/div>\n<p>Ein bestandenes Zweites Staatsexamen hei\u00dft nicht, dass man seine eigenen Klausuren sp\u00e4ter ohne Weiteres als Kopie in die Hand bekommt \u2013 jedenfalls war das in Nordrhein-Westfalen lange umstritten. Ein Absolvent der zweiten juristischen Staatspr\u00fcfung wollte nach Abschluss des Pr\u00fcfungsverfahrens nicht nur Einsicht in die Originale nehmen, sondern eine vollst\u00e4ndige Kopie seiner acht Aufsichtsarbeiten einschlie\u00dflich der Pr\u00fcfergutachten erhalten. Er verlangte die Unterlagen wahlweise in Papierform oder als Datei in einem g\u00e4ngigen elektronischen Format und berief sich dabei auf datenschutzrechtliche Betroffenenrechte.<br \/>\nDas Landesjustizpr\u00fcfungsamt lehnte den Antrag ab. Nach seiner Auffassung sei die Datenschutz-Grundverordnung schon deshalb nicht einschl\u00e4gig, weil die Klausuren weder automatisiert verarbeitet w\u00fcrden noch in einem \u201eDateisystem\u201c gespeichert seien. Au\u00dferdem gen\u00fcge es, dem Pr\u00fcfling die wesentlichen Informationen in komprimierter Form mitzuteilen \u2013 etwa welche Arbeiten geschrieben wurden, wer korrigiert hat und welche Noten vergeben wurden. Zus\u00e4tzlich verwies die Beh\u00f6rde darauf, dass das Pr\u00fcfungsrecht mit der M\u00f6glichkeit der Einsichtnahme vor Ort eine besondere, abschlie\u00dfende Regelung bereithalte und dass kostenlose Kopien einen erheblichen Verwaltungsaufwand ausl\u00f6sen w\u00fcrden. <!--more--><br \/>\nDas Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat diese Sichtweise nicht geteilt und die Beh\u00f6rde verpflichtet, dem Kl\u00e4ger eine Kopie seiner Examensklausuren samt Pr\u00fcfergutachten unentgeltlich zur Verf\u00fcgung zu stellen. Entscheidend war f\u00fcr das Gericht, dass es sich bei den Klausuren und Korrekturen um personenbezogene Daten handelt und der Anspruch auf eine \u201eKopie der personenbezogenen Daten\u201c mehr meint als eine blo\u00dfe Zusammenfassung. Wer Auskunft verlangt, soll die eigenen Daten tats\u00e4chlich nachlesen k\u00f6nnen, um Verarbeitung und Richtigkeit \u00fcberpr\u00fcfen zu k\u00f6nnen. Eine reine \u00dcbersicht \u00fcber Kennziffer, Bearbeitungsdaten, Pr\u00fcfer und Punkte w\u00e4re daf\u00fcr bei einer schriftlichen Pr\u00fcfungsleistung gerade nicht gleichwertig. <p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt \u00fcber unser Angebot und <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/angebot.php?rel=textartikelrefnews\" target=\"_blank\">sichere Dir schnell Deine Examenskommentare<\/a>!\n\t\t\t\t<\/p><br \/>\nAuch pr\u00fcfungsrechtliche Spezialregeln standen dem Anspruch nach Auffassung des Gerichts nicht entgegen. Die Einsichtnahme in den R\u00e4umen des Pr\u00fcfungsamts schafft Transparenz, ersetzt aber nicht das datenschutzrechtliche Recht auf eine unentgeltliche Erstkopie. Kostenargumente und die Bef\u00fcrchtung massenhafter Antr\u00e4ge \u00e4ndern daran ebenfalls nichts: Der Gesetzgeber hat f\u00fcr umfangreiche oder viele Auskunftsersuchen Instrumente wie Fristverl\u00e4ngerungen und Pr\u00e4zisierungsverlangen vorgesehen, nicht aber ein generelles \u201ezu teuer\u201c-Gegenargument. F\u00fcr Referendarinnen und Referendare ist die Entscheidung praktisch: Wer seine Klausuren und Gutachten f\u00fcr die pers\u00f6nliche Aufarbeitung, Bewerbungen oder sp\u00e4tere Fortbildungen nutzen will, kann sich auf einen Anspruch auf kostenlose Herausgabe der ersten Kopie berufen \u2013 und sollte im Antrag klar benennen, ob Papier oder ein g\u00e4ngiges elektronisches Format gew\u00fcnscht ist.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/nrwe.justiz.nrw.de\/ovgs\/ovg_nrw\/j2021\/16_A_1582_20_Urteil_20210608.html\">nrwe.justiz.nrw.de\/ovgs\/ovg_nrw\/j2021\/16_A_1582_20_Urteil_20210608.html<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein bestandenes Zweites Staatsexamen hei\u00dft nicht, dass man seine eigenen Klausuren sp\u00e4ter ohne Weiteres als Kopie in die Hand bekommt \u2013 jedenfalls war das in Nordrhein-Westfalen lange umstritten. 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