{"id":12746,"date":"2026-04-16T10:39:29","date_gmt":"2026-04-16T10:39:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=12746"},"modified":"2026-04-17T12:29:22","modified_gmt":"2026-04-17T10:29:22","slug":"kopftuchverbot-fuer-rechtsreferendarinnen-verfassungsgemaess-bverfg-bestaetigt-hessisches-neutralitaetsgebot-2-bvr-1333-17","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/rechtsprechung\/kopftuchverbot-fuer-rechtsreferendarinnen-verfassungsgemaess-bverfg-bestaetigt-hessisches-neutralitaetsgebot-2-bvr-1333-17\/","title":{"rendered":"Kopftuchverbot f\u00fcr Rechtsreferendarinnen verfassungsgem\u00e4\u00df \u2013 BVerfG best\u00e4tigt hessisches Neutralit\u00e4tsgebot (2\u202fBvR\u202f1333\/17)"},"content":{"rendered":"<div class=\"postie-post\">\n<div class=\"postie-attachments\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12747 alignleft\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/gt3TnBaZ1ya3th3.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/gt3TnBaZ1ya3th3.jpg 150w, https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/gt3TnBaZ1ya3th3-140x140.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/div>\n<p><span style=\"font-family:Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif;font-size:13px;line-height:120%\">Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14.\u202fJanuar\u202f2020 eine Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Neutralit\u00e4tsgebot f\u00fcr Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zur\u00fcckgewiesen. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine deutsche und marokkanische Staatsangeh\u00f6rige, die in Hessen den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte und aus religi\u00f6sen Gr\u00fcnden ein Kopftuch trug. Das Hessische Ministerium der Justiz sah in einem Erlass von 2007 vor, dass Referendarinnen w\u00e4hrend bestimmter Ausbildungsabschnitte \u2013 etwa bei T\u00e4tigkeiten auf der Richterbank, als Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft oder bei Leitung von Anh\u00f6rungsaussch\u00fcssen \u2013 keine Kleidungsst\u00fccke oder Symbole tragen d\u00fcrfen, die Zweifel an der weltanschaulich\u2011religi\u00f6sen Neutralit\u00e4t des Staates wecken k\u00f6nnten. Die Beschwerdef\u00fchrerin sah darin einen ungerechtfertigten Eingriff in ihre Glaubens- und Berufsfreiheit und wandte sich nach erfolgloser Anrufung der Verwaltungsgerichte an das Bundesverfassungsgericht. <!--more--><\/p>\n<p> In ihren Gr\u00fcnden arbeitet die Entscheidung die verfassungsrechtlichen Spannungen zwischen der durch Art.\u202f4\u202fGG gesch\u00fctzten Glaubensfreiheit und der Pflicht des Staates zur weltanschaulich\u2011religi\u00f6sen Neutralit\u00e4t heraus. Die Richterinnen und Richter stellten zun\u00e4chst fest, dass das geforderte Zur\u00fcckhalten sichtbarer religi\u00f6ser Symbole einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und in die Ausbildungsfreiheit des Art.\u202f12\u202fGG darstellt. Die Frage sei daher, welche mit der Glaubensfreiheit kollidierenden Verfassungsg\u00fcter den Eingriff rechtfertigen k\u00f6nnen. Das Gericht benannte als kollidierende Positionen den Grundsatz der Neutralit\u00e4t des Staates, die Funktionsf\u00e4higkeit der Rechtspflege sowie die negative Religionsfreiheit Dritter, also das Recht von Verfahrensbeteiligten, nicht einem staatlichen Verfahren unter religi\u00f6ser Symbolik ausgeliefert zu sein.<\/p>\n<p> Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass der Staat sich nur durch seine Amtstr\u00e4gerinnen und Amtstr\u00e4ger zur Neutralit\u00e4t verpflichten kann. Zwar muss die private Grundrechtsaus\u00fcbung nicht stets dem Staat zugerechnet werden, doch bei T\u00e4tigkeiten, in denen Rechtsreferendarinnen nach au\u00dfen die Funktion der Justiz wahrnehmen, haben sie die Rolle einer Repr\u00e4sentantin der staatlichen Gewalt. In dieser klassischen Aus\u00fcbung hoheitlicher Gewalt ist der Neutralit\u00e4tsanspruch h\u00f6her als etwa in der pluralistisch gepr\u00e4gten \u00f6ffentlichen Schule. Die Funktionsf\u00e4higkeit der Rechtspflege sei ein tragender Grundpfeiler des Rechtsstaats; sie setzt gesellschaftliches Vertrauen in die Neutralit\u00e4t des Gerichts voraus. Religi\u00f6se Symbole auf der Richterbank seien daher geeignet, dieses Vertrauen zu beeintr\u00e4chtigen. Im Gegensatz zu anderen Bereichen sei das Gebot richterlicher Unparteilichkeit allein allerdings kein tragf\u00e4higer Rechtfertigungsgrund f\u00fcr ein Kopftuchverbot. <p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? 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Die hessische Regelung, nach der Rechtsreferendarinnen bei T\u00e4tigkeiten mit Au\u00dfenwirkung kein Kopftuch tragen d\u00fcrfen, sei daher verfassungsrechtlich zu respektieren.<\/p>\n<p> Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde deshalb als unbegr\u00fcndet ab. Die Beschwerdef\u00fchrerin darf zwar w\u00e4hrend wesentlicher Teile ihrer Ausbildung religi\u00f6se Bekleidung tragen, muss jedoch bei hoheitlichen Aufgaben auf Symbole verzichten, die als staatliche Stellungnahme verstanden werden k\u00f6nnten. Ein Sondervotum eines Richters kritisierte diese Abw\u00e4gung als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, konnte sich aber nicht durchsetzen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass im juristischen Vorbereitungsdienst andere Ma\u00dfst\u00e4be gelten als im Schuldienst: Wenn Referendarinnen den Staat unmittelbar repr\u00e4sentieren, d\u00fcrfen sie zu Gunsten der Funktionsf\u00e4higkeit und des Vertrauens in die Justiz zu einem neutralen Erscheinungsbild verpflichtet werden. F\u00fcr die Ausbildungspraxis gibt das Urteil Rechtssicherheit und macht deutlich, dass Religionsfreiheit auch im Referendariat ihre Grenzen findet.<\/p>\n<p>Zitierte Quellen des Textes:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/testphase.rechtsinformationen.bund.de\/case-law\/KVRE435072001\">testphase.rechtsinformationen.bund.de\/case-law\/KVRE435072001<\/a><\/span><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14.\u202fJanuar\u202f2020 eine Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Neutralit\u00e4tsgebot f\u00fcr Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zur\u00fcckgewiesen. 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