{"id":12742,"date":"2026-04-13T10:39:23","date_gmt":"2026-04-13T10:39:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=12742"},"modified":"2026-04-14T16:21:07","modified_gmt":"2026-04-14T14:21:07","slug":"ovg-nordrhein-westfalen-bestaetigt-entlassung-einer-rechtsreferendarin-wegen-geldwaesche-und-unwuerdigkeit-6-b-943-22","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/rechtsprechung\/ovg-nordrhein-westfalen-bestaetigt-entlassung-einer-rechtsreferendarin-wegen-geldwaesche-und-unwuerdigkeit-6-b-943-22\/","title":{"rendered":"OVG Nordrhein-Westfalen best\u00e4tigt Entlassung einer Rechtsreferendarin wegen Geldw\u00e4sche und Unw\u00fcrdigkeit (6 B 943\/22)"},"content":{"rendered":"<div class=\"postie-post\">\n<div class=\"postie-attachments\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12743 alignleft\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/QOvC7I4mFJti1fX.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/QOvC7I4mFJti1fX.jpg 150w, https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/04\/QOvC7I4mFJti1fX-140x140.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/div>\n<p><span style=\"font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 120%;\">Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein\u2011Westfalen (OVG NRW) hatte sich mit der Beschwerde einer Rechtsreferendarin zu befassen, der die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt und die bereits begonnene Ausbildung durch Bescheid des Pr\u00e4sidenten des Oberlandesgerichts D\u00fcsseldorf beendet worden war. Die Juristin war zuvor zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen vors\u00e4tzlicher gewerbsm\u00e4\u00dfiger Geldw\u00e4sche in zehn F\u00e4llen verurteilt worden. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte sie beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen die Entlassungsverf\u00fcgung wiederherzustellen. Das Verwaltungsgericht lehnte dies ab. Hiergegen legte die Referendarin Beschwerde zum OVG NRW ein.<\/span><br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p>In seinem Beschluss vom 6. Februar 2023 (Az.\u00a06\u00a0B\u00a0943\/22) wies das OVG NRW die Beschwerde zur\u00fcck. Grundlage der Entlassung ist \u00a730\u00a0Abs.\u00a04\u00a0Nr.\u00a01 des Juristenausbildungsgesetzes NRW (JAG\u00a0NRW). Die Norm verlangt, dass Bewerber nach dem Gesamtbild ihrer Pers\u00f6nlichkeit \u201ew\u00fcrdig\u201c sind, in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden; ma\u00dfgeblich ist dabei auch die charakterliche Eignung. Nach \u00a730\u00a0Abs.\u00a04\u00a0Nr.\u00a01\u00a0Halbsatz\u00a02\u00a0JAG\u00a0NRW kann die Einstellung in den Vorbereitungsdienst versagt beziehungsweise eine laufende Ausbildung beendet werden, wenn der Betroffene wegen einer vors\u00e4tzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde und die Strafe noch nicht getilgt ist. Diese gesetzliche Regelung konkretisiert laut OVG den Grundsatz, dass ein schwerer Versto\u00df gegen das Recht als Ausdruck mangelnder W\u00fcrdigkeit gilt.<\/p>\n<p>Das Gericht stellte klar, dass es sich bei dem Tatbestandsmerkmal der Unw\u00fcrdigkeit um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, dessen Anwendung durch die Ausbildungsbeh\u00f6rde voll gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfbar ist. Es gebe weder ein Ermessen noch einen Beurteilungsspielraum; vielmehr habe die Beh\u00f6rde zu pr\u00fcfen, ob nach dem Gesamtbild der Pers\u00f6nlichkeit die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Bewerber sich im sp\u00e4teren Berufsleben an die Rechtsordnung halten wird. Zu ber\u00fccksichtigen sei zwar Art.\u00a012\u00a0Abs.\u00a01\u00a0GG, der die freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsst\u00e4tte sch\u00fctzt, doch rechtfertigten gewichtige Gr\u00fcnde den Eingriff. Die Richter betonten, dass die Verurteilung der Antragstellerin wegen zehn F\u00e4llen gewerbsm\u00e4\u00dfiger Geldw\u00e4sche das Regelbeispiel f\u00fcr einen schweren Versto\u00df darstellt, der Zweifel an ihrer Eignung begr\u00fcndet. Auch die behauptete gute Sozialprognose und der Umstand, dass es sich aus Sicht der Beschwerdef\u00fchrerin um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt habe, \u00e4nderten nichts daran: Wer in einen sogenannten \u201eLove\u2011Scam\u201c verwickelt ist und leichtgl\u00e4ubige Menschen sowohl finanziell als auch emotional sch\u00e4digt, nimmt es aus Sicht des Gerichts mit der Rechtsordnung nicht genau.<br \/>\n<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt \u00fcber unser Angebot und <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/angebot.php?rel=textartikelrefnews\" target=\"_blank\">sichere Dir schnell Deine Examenskommentare<\/a>!\n\t\t\t\t<\/p><\/p>\n<p>Mit Blick auf die sofortige Vollziehung der Entlassungsverf\u00fcgung stellte das OVG au\u00dferdem fest, dass die Anordnung des Sofortvollzugs formell rechtm\u00e4\u00dfig erfolgt sei. Der Sofortvollzug sei nachvollziehbar begr\u00fcndet worden und nehme den Ausnahmecharakter des sofortigen Vollzugs ernst; \u00a080\u00a0Abs.\u00a03\u00a0Satz\u00a01\u00a0VwGO fordere keine inhaltlich umfassende Rechtfertigung, sondern lediglich einen Mindestinhalt. Die summarische Pr\u00fcfung der Sach\u00a0\u2011 und Rechtslage ergab nach Auffassung des Gerichts keine durchgreifenden Bedenken gegen die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Entlassung; das \u00f6ffentliche Interesse an der Integrit\u00e4t des Referendariats \u00fcberwiege das individuelle Interesse der Antragstellerin.<\/p>\n<p>Die Entscheidung verdeutlicht, dass strafrechtliche Vorbelastungen den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst nachhaltig gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Das OVG NRW hat den Gesetzeszweck herausgearbeitet, Nachwuchsjuristen nur dann zu f\u00f6rdern, wenn sie bereits vor Beginn ihrer Ausbildung ein Mindestma\u00df an Rechtsbefolgung und charakterlicher Zuverl\u00e4ssigkeit aufweisen. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr wegen vors\u00e4tzlicher Delikte begr\u00fcndet nach dem JAG\u00a0NRW regelm\u00e4\u00dfig die Unw\u00fcrdigkeit; Ausnahmen kommen nur in eng begrenzten Ausnahmef\u00e4llen in Betracht, die hier nicht vorlagen. F\u00fcr Rechtsreferendare und Bewerber bedeutet das: Wer strafrechtlich in gravierendem Umfang in Erscheinung tritt, kann nicht darauf z\u00e4hlen, dass staatliche Ausbildungspl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p>Zitierte Quellen des Textes:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/offeneurteilesuche.sorzel.com\/urteil\/vg-ober-nrw-2023-02-06-6-b-943-22-2brf3cfg\">offeneurteilesuche.sorzel.com\/urteil\/vg-ober-nrw-2023-02-06-6-b-943-22-2brf3cfg<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein\u2011Westfalen (OVG NRW) hatte sich mit der Beschwerde einer Rechtsreferendarin zu befassen, der die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt und die bereits begonnene Ausbildung durch Bescheid des Pr\u00e4sidenten des Oberlandesgerichts D\u00fcsseldorf beendet worden war. Die Juristin war zuvor zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen vors\u00e4tzlicher gewerbsm\u00e4\u00dfiger Geldw\u00e4sche in [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":49,"featured_media":12743,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1252],"tags":[],"class_list":["post-12742","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-rechtsprechung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12742","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/49"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=12742"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12742\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":12744,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/12742\/revisions\/12744"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/media\/12743"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=12742"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=12742"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=12742"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}