{"id":12690,"date":"2026-03-28T20:34:11","date_gmt":"2026-03-28T20:34:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=12690"},"modified":"2026-04-13T19:35:16","modified_gmt":"2026-04-13T17:35:16","slug":"bverwg-bestaetigt-ausschluss-eines-neonazi-funktionaers-vom-referendariat-2-c-15-23","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/rechtsprechung\/bverwg-bestaetigt-ausschluss-eines-neonazi-funktionaers-vom-referendariat-2-c-15-23\/","title":{"rendered":"BVerwG best\u00e4tigt Ausschluss eines Neonazi-Funktion\u00e4rs vom Referendariat (2\u00a0C\u00a015.23)"},"content":{"rendered":"<div class=\"postie-post\">\n<div class=\"postie-attachments\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12691 alignleft\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/QRU7Fldb0Rbpwb5.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/QRU7Fldb0Rbpwb5.jpg 150w, https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/QRU7Fldb0Rbpwb5-140x140.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/div>\n<p><span style=\"font-family: Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 120%;\">Nach mehreren Instanzen hat das Bundesverwaltungsgericht am 10. Oktober 2024 endg\u00fcltig entschieden, dass Bewerber, die sich aktiv gegen die freiheitlich\u2011demokratische Grundordnung engagieren, keinen Anspruch auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst haben. In dem Verfahren 2 C 15.23 ging es um einen Juristen, der nach seinem Studium in W\u00fcrzburg ab April 2020 den bayerischen juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren wollte. Der Pr\u00e4sident des Oberlandesgerichts Bamberg hielt den Bewerber f\u00fcr charakterlich ungeeignet, weil dieser neben langj\u00e4hrigen Aktivit\u00e4ten in der NPD und der inzwischen verbotenen Kameradschaft \u201eFreies Netz S\u00fcd\u201c vor allem Funktion\u00e4r der neonazistischen Kleinpartei \u201eDer III. Weg\u201c gewesen war. Dieses neonazistische Engagement sei mit den Grundwerten der Verfassung unvereinbar; deshalb lehnte die Beh\u00f6rde den Antrag ab.<\/span><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Bewerber klagte gegen die Ablehnung und bem\u00fchte s\u00e4mtliche Rechtsmittel \u2013 vom Verwaltungsgericht W\u00fcrzburg \u00fcber den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bis zum Bundesverfassungsgericht, das seine Verfassungsbeschwerde nicht annahm. Die Verwaltungsgerichte f\u00fchrten aus, der Kl\u00e4ger habe zum relevanten Zeitpunkt keinen Anspruch auf Zulassung gehabt; seine \u201epolitische Vita\u201c sei eine l\u00fcckenlose Kette gegen die freiheitlich\u2011demokratische Grundordnung gerichteter Aktivit\u00e4ten. Zwischenzeitlich wurde der Kl\u00e4ger durch einen Beschluss des S\u00e4chsischen Verfassungsgerichtshofs r\u00fcckwirkend in Sachsen zum Referendariat zugelassen und absolvierte dort erfolgreich das Zweite Staatsexamen. Gleichwohl verfolgte er sein Begehren weiter, um feststellen zu lassen, dass die bayerische Versagung rechtswidrig gewesen sei.<\/p>\n<p>Auch das Berufungsgericht blieb bei der Ungeeignetheitsbeurteilung und verwies darauf, dass der Kl\u00e4ger nicht nur passives Parteimitglied war, sondern in herausgehobenen Positionen f\u00fcr die Partei \u201eDer III. Weg\u201c agierte. Die Partei wird vom Verfassungsschutz als extremistisch und neonazistisch eingestuft; sie orientiert sich am historischen Nationalsozialismus. Nach Auffassung des Gerichts konnte der Pr\u00e4sident des OLG Bamberg aus dieser aktiven, f\u00fchrenden Bet\u00e4tigung zurecht auf mangelnde Verfassungstreue schlie\u00dfen. Der Kl\u00e4ger wandte sich deshalb mit einer Revision an das Bundesverwaltungsgericht, das die Revision wegen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung zulie\u00df.<\/p>\n<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt \u00fcber unser Angebot und <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/angebot.php?rel=textartikelrefnews\" target=\"_blank\">sichere Dir schnell Deine Examenskommentare<\/a>!\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts befasste sich ausf\u00fchrlich mit der Frage, welche Treuepflichten f\u00fcr Referendarinnen und Referendare gelten, die in Bayern nicht im Beamtenverh\u00e4ltnis, sondern in einem \u00f6ffentlich\u2011rechtlichen Ausbildungsverh\u00e4ltnis stehen. Das Gericht betonte, dass auch diese Personen an der staatlichen Rechtspflege mitwirken und deshalb zumindest ein Mindestma\u00df an Verfassungstreue garantieren m\u00fcssen. Der Staat d\u00fcrfe keine Personen ausbilden, die die freiheitlich\u2011demokratische Grundordnung bek\u00e4mpfen; die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens h\u00e4tten Anspruch darauf, dass niemand mit extremistischer Gesinnung an ihrer Sache mitwirkt. Die Anforderungen f\u00fcr Referendare k\u00f6nnen daher strenger sein als f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte, weil das \u00f6ffentlich\u2011rechtliche Ausbildungsverh\u00e4ltnis st\u00e4rker an Beamtenrecht angelehnt ist. Die Tatsache, dass \u201eDer III. Weg\u201c nicht verboten ist, \u00e4ndere nichts an der Einsch\u00e4tzung; aus dem Parteienprivileg ergebe sich kein Anspruch darauf, bis zu einem Parteiverbot als verfassungstreu behandelt zu werden.<\/p>\n<p>Letztlich wies das Bundesverwaltungsgericht die Revision zur\u00fcck und best\u00e4tigte damit die Versagung der Zulassung. Damit bleibt es dabei, dass aktive extremistische Bet\u00e4tigung den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst versperren kann. Die Entscheidung ist signalhaft f\u00fcr k\u00fcnftige F\u00e4lle: Schon das \u00f6ffentlich\u2011rechtliche Ausbildungsverh\u00e4ltnis verpflichtet zu Loyalit\u00e4t und Unvoreingenommenheit; wer sich gegen die Grundordnung engagiert, kann nicht vom Staat zur Volljuristin oder zum Volljuristen ausgebildet werden. Zugleich macht das Urteil deutlich, dass sp\u00e4teres Wohlverhalten \u2013 der Kl\u00e4ger arbeitete inzwischen als Anwalt \u2013 einen fr\u00fcher rechtm\u00e4\u00dfig abgelehnten Bescheid nicht nachtr\u00e4glich rechtswidrig macht.<\/p>\n<p>Zitierte Quellen des Textes:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bverwg.de\/101024U2C15.23.0\">www.bverwg.de\/101024U2C15.23.0<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach mehreren Instanzen hat das Bundesverwaltungsgericht am 10. Oktober 2024 endg\u00fcltig entschieden, dass Bewerber, die sich aktiv gegen die freiheitlich\u2011demokratische Grundordnung engagieren, keinen Anspruch auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst haben. 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