{"id":11859,"date":"2024-09-24T02:09:01","date_gmt":"2024-09-24T02:09:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=11859"},"modified":"2021-01-08T16:47:44","modified_gmt":"2021-01-08T14:47:44","slug":"kurz-vor-dem-ziel-gescheitert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/examen\/kurz-vor-dem-ziel-gescheitert\/","title":{"rendered":"Kurz vor dem Ziel gescheitert"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-4185 alignleft\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/ubobol.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/>Zwei Pr\u00fcfer &#8211; zwei Meinungen. Diese Erfahrung machte ein Examenskandidat aus Hessen. Der Erstkorrektor bewertete die erste Klausur im \u00f6ffentlichen Recht mit 4 Punkten, die Zweitkorrektorin hingegen nur mit 3 Punkten, was als nicht bestanden gilt.\u00a0 Besonders bitter war diese Bewertung f\u00fcr den Pr\u00fcfling, weil ihm das letztendlich das Bestehen des zweiten Examens kostete. In insgesamt 7 Klausuren erhielt er weniger als 4 Punkte, damit fiel er bereits zum zweiten Mal durch die zweite juristische Staatspr\u00fcfung. Eine m\u00f6gliche Karriere als Volljurist war damit vom Tisch. Ein Gnadenversuch war scheinbar nicht m\u00f6glich.*<!--more--><\/p>\n<p>Da der Pr\u00fcfling diese Entscheidung aber nicht einfach so akzeptieren wollte, ging er vor Gericht und legte <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bverwg-6b151-18-zweites-examen-durchgefallen-klausur-zweitkorrektor-begruendung\/?fbclid=IwAR2tCr6pUdD0KMbHqJWJWZNqOOqFjCkqDqWwLcSdMsaKxBwVnoqWRh5CPD0\" target=\"_blank\">Widerspruch gegen die Klausurbewertungen<\/a> ein. Das Verwaltungsgericht gab ihm Recht, nachdem das Justizpr\u00fcfungsamt seinen Widerspruch zur\u00fcckgewiesen hatte. Begr\u00fcndet wurde es mit dem Fehlen einer genaueren Erl\u00e4uterung der negativen Bewertung seitens der Zweitkorrektorin. Das Oberverwaltungsgericht war jedoch der Auffassung, die Zweitkorrektorin m\u00fcsse sich nicht besonders rechtfertigen.<\/p>\n<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? 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In unserem <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/examen\/regelungen-der-laender-zum-gnadenversuch\/\" target=\"_blank\">Artikel rund um den Gnadenversuch<\/a> sind alle Regelungen aufgef\u00fchrt.\u00a0[RefN]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zwei Pr\u00fcfer &#8211; zwei Meinungen. Diese Erfahrung machte ein Examenskandidat aus Hessen. Der Erstkorrektor bewertete die erste Klausur im \u00f6ffentlichen Recht mit 4 Punkten, die Zweitkorrektorin hingegen nur mit 3 Punkten, was als nicht bestanden gilt.\u00a0 Besonders bitter war diese Bewertung f\u00fcr den Pr\u00fcfling, weil ihm das letztendlich das Bestehen des zweiten Examens kostete. 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