{"id":11734,"date":"2018-08-02T11:50:06","date_gmt":"2018-08-02T09:50:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=11734"},"modified":"2018-08-02T11:50:06","modified_gmt":"2018-08-02T09:50:06","slug":"schreibzeitverlaengerung-bei-hitze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/nrw\/schreibzeitverlaengerung-bei-hitze\/","title":{"rendered":"Schreibzeitverl\u00e4ngerung bei Hitze"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-9235\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2014\/06\/swert.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/>Derzeit haben wir einen Jahrhundert-Sommer! Die Temperaturen liegen konstant bei um die 30 Grad, manchmal auch dar\u00fcber &#8211; und das nun schon seit Wochen.<\/p>\n<p>Eine Gruppe Bonner Referendare, die im August am OLG K\u00f6ln ihre Klausuren zum 2. Examen schreiben, sahen aber durch die Hitze die Chancengleichheit im Examen gef\u00e4hrdet. Denn w\u00e4hrend der Klausurraum beim OLG K\u00f6ln unklimatisiert unter dem Dach des Geb\u00e4udes liegt, k\u00f6nnen alle Referendare, die beim OLG D\u00fcsseldorf zur gleichen Zeit dieselben Klausuren schreiben, sich auf durch Klimanlagen gek\u00fchlte R\u00e4ume freuen.<!--more--> Dass es eine gr\u00f6\u00dfere Herausforderung ist, bei \u00fcber 30 Grad Raumtemperatur eine f\u00fcnfst\u00fcndige Klausur zu schreiben, ist durchaus einleuchtend. So drohten die Bonner Referendare, ggf. gerichtlich per\u00a0Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen diese Ungleichbehandlung vorzugehen, wie die <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/studium-referendariat\/s\/staatsexamen-olg-koeln-hitzewelle-benachteiligung-studenten-klimatisiert\/\" target=\"_blank\">LTO berichtete<\/a>.<\/p>\n<p>Nun hat das LJPA reagiert und allen Pr\u00fcflingen einen Erlass zur Kenntnisnahme zukommen lassen. Laut Post eines Referendars im Forum &#8222;Zur letzten Instanz&#8220; hat der Erlass folgenden Inhalt:<\/p>\n<p>&#8222;Die Pr\u00e4sidentin des Landesjustizpr\u00fcfungsamtes NRW hat mich<br \/>\ngebeten, Ihnen den folgenden Inhalt des Erlasses vom heutigen Tage bekannt zu geben:<\/p>\n<p>Zweite juristische Staatspr\u00fcfung<br \/>\nAnfertigung der Aufsichtsarbeiten im August 2018<\/p>\n<p>Um einen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ablauf w\u00e4hrend der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im Rahmen der zweiten juristischen Staatspr\u00fcfung im Monat August 2018 aufgrund der derzeitigen und vorhergesagten Witterungsbedingungen sicherzustellen, bitte ich daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass in den f\u00fcr die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten vorgesehenen Klausurs\u00e4len annehmbare Raumtemperaturen herrschen. Ich bitte insbesondere darum, die Zeit vor und nach den Klausuren zu nutzen, um die R\u00e4ume auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel wie etwa K\u00fchlungsger\u00e4ten abzuk\u00fchlen.<\/p>\n<p>Gegen den Einsatz von justizeigenen Standventilatoren w\u00e4hrend der Aufsichtsarbeiten bestehen keine Bedenken, auch wenn dieser mit Beeintr\u00e4chtigungen verbunden ist, sofern kein Pr\u00fcfling dem Einsatz widerspricht. Sobald ein Pr\u00fcfling Beeintr\u00e4chtigungen durch die Ventilatoren geltend macht, sind diese auszuschalten.<\/p>\n<p>Weiter bitte ich, die Raumtemperaturen w\u00e4hrend der Bearbeitungszeit der Aufsichtsarbeiten mittels digitaler Thermometer zu beobachten. Ich bitte, die Temperaturen ab 8:45 Uhr bis unmittelbar zum Ende der (ggf. verl\u00e4ngerten) Bearbeitungszeit jeweils halbst\u00fcndlich zu messen und die Messungen zu dokumentieren. Die digitalen Thermometer sollen w\u00e4hrend der Bearbeitungszeit auf dem Pult der Aufsichtskraft \u2013 auch f\u00fcr die Pr\u00fcflinge sichtbar \u2013 liegen.<\/p>\n<p>Sobald die Temperatur zu einem der Messzeitpunkte 30\u00b0C oder mehr betr\u00e4gt, ist den Kandidaten f\u00fcr je 30 Minuten verbleibende Schreibzeit eine Schreibzeitverl\u00e4ngerung von 5 Minuten zu gew\u00e4hren, damit die Pr\u00fcflinge Erfrischungspausen \u2013 am Platz oder in den Sanit\u00e4ranlagen \u2013 einlegen k\u00f6nnen. Falls die Temperatur also beispielsweise nach 3 Stunden auf 30\u00b0C angestiegen ist, verbleiben regul\u00e4r 2 Stunden Bearbeitungszeit, sodass 4&#215;5=20 Minuten Schreibzeitverl\u00e4ngerung zu gew\u00e4hren sind. Bei denjenigen Kandidaten, denen im Wege des Nachteilsausgleichs bereits eine (absolute oder relative) Schreibzeitverl\u00e4ngerung bewilligt wurde, ist die verbleibende l\u00e4ngere Schreibzeit ma\u00dfgeblich; in jedem Fall ist jedoch die nach dem Gesetz vorgesehene maximale Schreibzeitverl\u00e4ngerung von insgesamt 2 Stunden zu beachten.<\/p>\n<p>Falls die Temperatur im Klausurraum zu einem Zeitpunkt, zu dem einschlie\u00dflich bereits gew\u00e4hrter Verl\u00e4ngerungen noch eine Bearbeitungszeit von mindestens 1 Stunde verbleibt 35\u00b0C oder mehr betr\u00e4gt, gehe ich davon aus, dass eine St\u00f6rung vorliegt, die durch die vorstehenden Nachteilsausgleichsma\u00dfnahmen nicht mehr ausreichend kompensiert werden kann. In diesem Fall w\u00fcrde den Pr\u00fcflingen gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 JAG NRW die erneute Anfertigung der betroffenen Aufsichtsarbeit erm\u00f6glicht werden. Das bedeutet, dass es den Pr\u00fcflingen in diesem Fall freist\u00fcnde, die Klausur abzubrechen und unter Berufung auf die St\u00f6rung innerhalb der Monatsfrist gem\u00e4\u00df \u00a7 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 JAG NRW anzuzeigen, dass sie die Klausur neu anfertigen wollen. Die betroffenen Pr\u00fcflinge w\u00fcrden \u2013 abh\u00e4ngig von dem Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige bei mir \u2013 zum n\u00e4chstm\u00f6glichen Zeitpunkt zur Neuanfertigung der betroffenen Klausur(en) geladen.<\/p>\n<p>Die gemessenen Temperaturen, etwaig gew\u00e4hrte Schreibverl\u00e4ngerungen sowie ggf. die Kennziffern der Pr\u00fcflinge, die die Klausurbearbeitung abbrechen, bitte ich im Protokoll zu erfassen und mir bereits unmittelbar nach dem Ende der Klausur mitzuteilen. Die Mitteilung bitte ich per E-Mail an Frau Justizamtfrau J\u00e4ger (jana.jaeger@jm.nrw.de) zu machen.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich bitte ich, alle etwaigen Beschwerden der Pr\u00fcflinge bez\u00fcglich der Temperaturen zu protokollieren.<\/p>\n<p>Die Klausurorte bitte ich, diesen Erlass an den Klausurorten zur Einsichtnahme auszuh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Die Pr\u00e4sidentinnen und den Pr\u00e4sidenten der Oberlandesgerichte bitte ich, diesen Erlass allen betroffenen Pr\u00fcflingen, ggf. \u00fcber die jeweiligen Stammdienststellen, bekanntzugeben.<\/p>\n<p>Ich danke Ihnen f\u00fcr Ihre Unterst\u00fctzung.&#8220;<\/p>\n<p>Alle Referendare, die am OLG K\u00f6ln ihre Klausuren schreiben, k\u00f6nnen sich bei den Bonner Referendaren f\u00fcr deren Einsatz bedanken. Die vom LJPA gefundene Regelung ist sicherlich ein Erfolg f\u00fcr alle Referendare!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Derzeit haben wir einen Jahrhundert-Sommer! Die Temperaturen liegen konstant bei um die 30 Grad, manchmal auch dar\u00fcber &#8211; und das nun schon seit Wochen. Eine Gruppe Bonner Referendare, die im August am OLG K\u00f6ln ihre Klausuren zum 2. Examen schreiben, sahen aber durch die Hitze die Chancengleichheit im Examen gef\u00e4hrdet. 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