{"id":11100,"date":"2019-10-04T07:12:08","date_gmt":"2019-10-04T05:12:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=11100"},"modified":"2019-10-03T21:17:18","modified_gmt":"2019-10-03T19:17:18","slug":"ruecktrittsrecht-vom-staatsexamen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/examen\/ruecktrittsrecht-vom-staatsexamen\/","title":{"rendered":"R\u00fccktrittsrecht vom Staatsexamen"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-6429 alignleft\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2010\/08\/MP900444553.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/>Eingef\u00fchrt wurde das R\u00fccktrittsrecht auf der Basis der Chancengleichheit aller Pr\u00fcflinge. Denn eine eventuell bestehende Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit muss gegen\u00fcber der nicht beeintr\u00e4chtigten Studenten ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich darf im Pr\u00fcfungsrecht ein Pr\u00fcfling von der juristischen Staatspr\u00fcfung zur\u00fccktreten, wenn es sich um eine Krankheit oder einen anderen wichtigen Grund handelt. Ein Antrag wird gestellt und ein amts\u00e4rztliches Attest, in dem das Krankheitsbild dargestellt wird, beigef\u00fcgt. Dann entscheidet das zust\u00e4ndige Landesjustizpr\u00fcfungsamt\u00a0\u00fcber die Rechtsfrage der Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit und genehmigt gegebenenfalls den R\u00fccktritt.<!--more--><\/p>\n<p>Unterschieden wird zwischen subjektiven und objektiven Gr\u00fcnden f\u00fcr einen R\u00fccktritt seitens des Pr\u00fcflings. Hierunter fallen schwierige private Umst\u00e4nde, wie Todesf\u00e4lle oder pl\u00f6tzliche Schicksalsschl\u00e4ge, die vor oder w\u00e4hrend der Pr\u00fcfungsphase auftreten.<br \/>\nZu den objektiven Gr\u00fcnden z\u00e4hlen St\u00f6rungen des Pr\u00fcfungsablaufs, wie ein zu stickiger Raum. Das muss der Kandidat aber aufgrund seiner Mitwirkungspflicht bei der Aufkl\u00e4rung des R\u00fccktrittsantrags schon w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung der Aufsicht melden.<\/p>\n<p>Problematisch in Rechtsstreitigkeiten sind psychische Erkrankungen. Von allen Bundesl\u00e4ndern wurden &#8222;Dauerleiden&#8220; wie Depressionen oder Pr\u00fcfungsangst als Grund abgelehnt, wenn sie nicht\u00a0dem Grad einer psychischen Erkrankung entsprachen.<\/p>\n<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? 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In den meisten Landesjustizpr\u00fcfungsordnungen gibt es eine Ausschlussfrist von einem Monat nach Ablegen der Pr\u00fcfung, in der ein R\u00fccktrittsgrund geltend gemacht werden kann. In Bremen und Baden-W\u00fcrttemberg ist ein R\u00fccktritt nach Teilnahme an den Pr\u00fcfungen sogar gar nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Tritt der R\u00fccktrittsgrund erst im Laufe der Pr\u00fcfungsphase auf, ist die Frage, wie mit den schon geschriebenen Klausuren verfahren wird. In einigen L\u00e4ndern, wie Nordrhein-Westfahlen werden alle Klausuren beim n\u00e4chsten Pr\u00fcfungstermin nachgeholt. In anderen L\u00e4ndern, wie Bayern beispielsweise, wird versucht f\u00fcr die noch nicht bearbeiteten Klausuren einen Ersatztermin zu finden, wenn eine bestimmte Anzahl schon bestanden wurde.<\/p>\n<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt \u00fcber unser Angebot und <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/angebot.php?rel=textartikelrefnews\" target=\"_blank\">sichere Dir schnell Deine Examenskommentare<\/a>!\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>Ist der R\u00fccktritt genehmigt worden, gilt die Pr\u00fcfung als nicht angetreten. Bei Ablehnung gilt das erste juristische Staatsexamen als nicht bestanden.<\/p>\n<p>Zur\u00fcckzutreten ist in der Regel schwer, gleich ob der Pr\u00fcfling einfach seine Chancen beim Examen als schlecht einsch\u00e4tzt oder es sich wirklich um verst\u00e4ndliche, nachvollziehbare Gr\u00fcnde handelt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eingef\u00fchrt wurde das R\u00fccktrittsrecht auf der Basis der Chancengleichheit aller Pr\u00fcflinge. Denn eine eventuell bestehende Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit muss gegen\u00fcber der nicht beeintr\u00e4chtigten Studenten ber\u00fccksichtigt werden. Grunds\u00e4tzlich darf im Pr\u00fcfungsrecht ein Pr\u00fcfling von der juristischen Staatspr\u00fcfung zur\u00fccktreten, wenn es sich um eine Krankheit oder einen anderen wichtigen Grund handelt. 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