{"id":10942,"date":"2016-10-13T12:28:11","date_gmt":"2016-10-13T10:28:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=10942"},"modified":"2016-10-13T12:28:51","modified_gmt":"2016-10-13T10:28:51","slug":"fall-des-monats-fuer-rechtsreferendare-schadensersatzanspruch-nach-preismanipulation-des-verkaeufers-bei-ebay-auktion","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/zivilrechtsstation\/fall-des-monats-fuer-rechtsreferendare-schadensersatzanspruch-nach-preismanipulation-des-verkaeufers-bei-ebay-auktion\/","title":{"rendered":"Fall des Monats f\u00fcr Rechtsreferendare &#8211; Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verk\u00e4ufers bei eBay-Auktion"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/protokolle-assessorexamen.de\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-8748\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2014\/02\/rechtsprechung-150x150.png\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a>Auf der Seite von &#8222;Protokolle Assessorexamen&#8220; gibt es neben den\u00a0<a href=\"http:\/\/www.protokolle-assessorexamen.de\/\">Pr\u00fcferprotokollen f\u00fcr das 2. Juristische Examen<\/a>\u00a0auch viele Hinweise zu aktueller Rechtsprechung, die Gegenstand der Klausuren oder der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung werden k\u00f6nnten. Insbesondere werden <a href=\"http:\/\/www.protokolle-assessorexamen.de\/rechtsprechung.php\">examensrelevante Entscheidungen f\u00fcr Rechtsreferendare<\/a>\u00a0im &#8222;Fall des Monats&#8220; detailliert aufbereitet. Wir stellen Euch hier den Fall des Monats aus dem September\u00a02016 vor:<!--more--><\/p>\n<p><a name=\"_Toc415508332\"><\/a><a name=\"_Toc415508033\"><\/a><strong>Zivilrecht:<\/strong> Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verk\u00e4ufers bei eBay-Auktion \u2013 BGH, Urteil vom 24. 08. 2016<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Anmerkung:<\/strong><\/p>\n<p>Derzeit ergehen wieder viele Entscheidungen zu ebay-Auktionen. Dieses Mal geht es nicht um den Fall eines \u201eAbbruchj\u00e4gers\u201c, sondern um die Manipulation einer Auktion durch den Verk\u00e4ufer mittels eines Zweitaccounts.<\/p>\n<p>Da das Urteil des BGH brandaktuell ist, liegen die Entscheidungsgr\u00fcnde noch nicht vor. Wir geben daher die Aussagen wieder, die sich der Pressemitteilung des BGH entnehmen lassen. Zudem gehen wir noch auf das Urteil der Vorinstanz ein, die den Sacherhalt anders als der BGH entschieden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Der Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Im Juni 2013 bot der Beklagte auf der Internetplattform eBay einen gebrauchten PKW Golf\u00a06 im Wege einer Internetauktion mit einem Startpreis von 1 \u20ac zum Verkauf an. Diesen Betrag bot ein unbekannt gebliebener Fremdbieter. Als einziger weiterer Fremdbieter beteiligte sich der Kl\u00e4ger an der Auktion. Dabei wurde er vom Beklagten, der \u00fcber ein zweites Benutzerkonto Eigengebote abgab, immer wieder \u00fcberboten. Derartige Eigengebote sind nach den zugrunde liegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von eBay unzul\u00e4ssig. Bei Auktionsschluss lag ein &#8222;H\u00f6chstgebot&#8220; des Beklagten \u00fcber 17.000 \u20ac vor, so dass der Kl\u00e4ger mit seinem danach in gleicher H\u00f6he abgegebenen Gebot nicht mehr zum Zuge kam.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist der Auffassung, er habe das Kraftfahrzeug f\u00fcr 1,50 \u20ac \u2013 den auf 1 \u20ac folgenden n\u00e4chsth\u00f6heren Bietschritt \u2013 ersteigert, da er ohne die unzul\u00e4ssige Eigengebote des Beklagten die Auktion bereits mit einem Gebot in dieser H\u00f6he &#8222;gewonnen&#8220; h\u00e4tte. Nachdem der Beklagte ihm mitgeteilt hatte, das Fahrzeug bereits anderweitig ver\u00e4u\u00dfert zu haben, verlangte der Kl\u00e4ger Schadensersatz in H\u00f6he des von ihm mit mindestens 16.500 \u20ac angenommenen Marktwerts des Fahrzeugs.<\/p>\n<p>Die Schadensersatzklage hatte in der ersten Instanz Erfolg. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil abge\u00e4ndert und die Klage abgewiesen. Mit seiner vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt der Kl\u00e4ger die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Entscheidung des BGH:<\/strong><\/p>\n<p>Der unter anderem f\u00fcr das Kaufrecht zust\u00e4ndige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zun\u00e4chst seine Rechtsprechung bekr\u00e4ftigt, dass sich der Vertragsschluss bei eBay-Auktionen nicht nach \u00a7 156 BGB (Versteigerung) beurteilt, sondern nach den allgemeinen Regeln des Vertragsschlusses (Angebot und Annahme, \u00a7\u00a7 145 ff. BGB). Danach richtet sich das von einem Anbieter im Rahmen einer eBay-Auktion erkl\u00e4rte Angebot nur an &#8222;einen anderen&#8220;, mithin an einen von ihm personenverschiedenen Bieter. Damit konnte der Beklagte durch seine Eigengebote von vornherein keinen Vertragsschluss zustande bringen.<\/p>\n<p>Der vorliegende Fall ist zudem durch die Besonderheit gekennzeichnet, dass au\u00dfer dem Startgebot von 1 \u20ac und den Geboten des Kl\u00e4gers kein sonstiges regul\u00e4res Gebot abgegeben wurde, so dass der Kl\u00e4ger den streitgegenst\u00e4ndlichen Gebrauchtwagen zum Preis von 1,50\u00a0\u20ac ersteigern konnte. Der Senat hat deshalb das Berufungsurteil aufgehoben und die im Ergebnis der Klage stattgebende Entscheidung des Landgerichts wiederhergestellt.<\/p>\n<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? 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Mithin konnte der Beklagte mit seinen \u00fcber das zus\u00e4tzliche Benutzerkonto abgegebenen Eigengeboten von vornherein keinen wirksamen Vertragsschluss herbeif\u00fchren.<\/p>\n<p>Das h\u00f6chste zum Auktionsablauf abgegebene Gebot stammte daher vom Kl\u00e4ger. Es betrug allerdings \u2013\u00a0entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts\u00a0\u2013\u00a0nicht 17.000 \u20ac, sondern lediglich 1,50 \u20ac. Denn auch wenn er seine zahlreichen Maximalgebote immer wieder und zuletzt auf 17.000 \u20ac erh\u00f6hte, gab er damit noch keine auf das jeweilige Maximalgebot bezifferte und auf den Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages gerichteten Annahmeerkl\u00e4rungen ab. Deren Inhalt ersch\u00f6pfte sich vielmehr darin, das im Vergleich zu den bereits bestehenden Geboten regul\u00e4rer Mitbieter jeweils n\u00e4chsth\u00f6here Gebot abzugeben, um diese Gebote um den von eBay jeweils vorgegebenen Bietschritt zu \u00fcbertreffen und auf diese Weise bis zum Erreichen des von ihm vorgegebenen Maximalbetrages H\u00f6chstbietender zu werden oder zu bleiben. Nachdem aber au\u00dfer den unwirksamen Eigengeboten des Beklagten nur ein einziges regul\u00e4res Gebot in H\u00f6he von \u00a01 \u20ac auf den Gebrauchtwagen abgegeben worden war, wurde der Kl\u00e4ger mit dem n\u00e4chsth\u00f6heren Gebot von \u00a01,50 \u20ac H\u00f6chstbietender.<\/p>\n<p>Es begr\u00fcndet keine Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, dass dieser damit im Ergebnis zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Betrag zustande kam, da es &#8211;\u00a0wie der Senat in der Vergangenheit bereits entschieden hat\u00a0-gerade den Reiz einer Internetauktion ausmacht, den Auktionsgegenstand zu einem &#8222;Schn\u00e4ppchenpreis&#8220; erwerben zu k\u00f6nnen. Dass der Kl\u00e4ger nach dem Auktionsergebnis die Lieferung des Fahrzeugs f\u00fcr einen eher symbolischen Kaufpreis von 1,50 \u20ac hat beanspruchen k\u00f6nnen, beruht allein auf dem erfolglosen Versuch des Beklagten, den Auktionsverlauf in unlauterer Weise zu seinen Gunsten zu manipulieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hinweise zur Entscheidung des OLG Stuttgart als Vorinstanz<\/strong><\/p>\n<p>Abweichend vom BGH hat das OLG Stuttgart einen Vertragsschluss \u00fcber den Gebrauchtwagen zu einem Preis von 17.000 \u20ac angenommen. Es komme insoweit auf das zuletzt vom Kl\u00e4ger abgegebene Gebot an, auch wenn der Beklagte den Kaufpreis durch seine rechtlich unwirksamen Eigengebote unzul\u00e4ssigerweise in die H\u00f6he getrieben habe.<\/p>\n<p>Das OLG Stuttgart hat also angenommen, dass auch die eigentlich nach den AGB von ebay unwirksamen Gebote des Verk\u00e4ufers mit dem Zweitaccount die vorange-gangenen H\u00f6chstgebote des Kl\u00e4gers erl\u00f6schen lie\u00dfen. Der Versto\u00df des Verk\u00e4ufers und Beklagten gegen die ebay-AGB hat also nach der Ansicht des OLG Stuttgart allein die Wirkung, dass das letzte Gebot \u00fcber den Zweitaccount ung\u00fcltig ist und der Kaufvertrag folglich mit dem letzten g\u00fcltigen Gebot eines Fremden zustande kommt (hier: 17.000 \u20ac).<\/p>\n<p>Faktisch w\u00fcrde nach dieser Argumentation ein Verk\u00e4ufer, der mit einem Zweitaccount die Gebote in die H\u00f6he treiben, trotz des Versto\u00dfes gegen die AGB sein Ziel erreichen. Dem ist der BGH mit seiner Entscheidung nun ausdr\u00fccklich \u2013 und durchaus nachvollziehbar \u2013 entgegen getreten!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auf der Seite von &#8222;Protokolle Assessorexamen&#8220; gibt es neben den\u00a0Pr\u00fcferprotokollen f\u00fcr das 2. Juristische Examen\u00a0auch viele Hinweise zu aktueller Rechtsprechung, die Gegenstand der Klausuren oder der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung werden k\u00f6nnten. 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