{"id":10754,"date":"2025-12-16T02:12:01","date_gmt":"2025-12-16T02:12:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=10754"},"modified":"2026-10-01T21:59:59","modified_gmt":"2026-10-01T19:59:59","slug":"theiss-sitzungsdienst-des-staatsanwalts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/strafrechtsstation\/theiss-sitzungsdienst-des-staatsanwalts\/","title":{"rendered":"Thei\u00df &#8211; Sitzungsdienst des Staatsanwalts"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-10755\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/theiss-sitzungsdienst-des-staatsanwalts.jpg\" alt=\"Buchcover Thei\u00df \u2013 Sitzungsdienst des Staatsanwalts\" width=\"150\" height=\"148\" srcset=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/theiss-sitzungsdienst-des-staatsanwalts.jpg 150w, https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/theiss-sitzungsdienst-des-staatsanwalts-140x138.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>In den meisten L\u00e4ndern ist die Strafstation \u2013 meist bei der Staatsanwaltschaft \u2013 die zweite Pflichtstation im juristischen Referendariat; Reihenfolge und Dauer regelt das jeweilige Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen etwa dauert die Strafstation drei Monate; reichen die Ausbildungspl\u00e4tze bei den Staatsanwaltschaften des Bezirks nicht aus, kann sie bei einem Strafgericht abgeleistet werden (\u00a7 35 Abs. 2 Nr. 2 JAG NRW). Normalfall bleibt aber die Ausbildung bei einem Staatsanwalt. Dies bietet sich in der Praxis nat\u00fcrlich auch an, da die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Staatsexamen zumeist auch aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft gestellt werden.<\/p>\n<p>Das Buch \u201eSitzungsdienst des Staatsanwalts\u201c ist beim C.H.Beck-Verlag erschienen, aktuell in der 14. Auflage 2025 (14,90 \u20ac, Stand: Oktober 2026); die folgende Rezension beruht auf einer Vorauflage. Es handelt sich nach eigener Beschreibung um ein Kompaktwerk, das eine Einf\u00fchrung in den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst geben will. Dieser selbst gestellten Anforderung wird das Buch durchaus gerecht.<!--more--><\/p>\n<p>Der Autor Dr. Christian Thei\u00df ist Richter am Amtsgericht und mit der Materie gut vertraut. Das Werk wird regelm\u00e4\u00dfig neu aufgelegt und ber\u00fccksichtigt aktuelle Gesetzes\u00e4nderungen; zudem verweist der Autor auf viele vertiefende Kommentare. Dadurch ist es m\u00f6glich, bei Bedarf bestimmte Themen anhand der angegebenen Kommentarliteratur genauer unter die Lupe zu nehmen.<\/p>\n<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? 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Besonders wichtig ist es hier, die Abgrenzung zum zivilrechtlichen Verfahren zu kennen und sich auf die strafrechtlichen Besonderheiten einzustellen.<\/p>\n<p>Besonders ausf\u00fchrlich wird das Pl\u00e4doyer als solches dargestellt. Auch dies ist sachgerecht, da man im Referendariat dann auch pl\u00f6tzlich selbst Sitzungsvertretungen der Staatsanwaltschaft \u00fcbernehmen muss. Da sich dies als v\u00f6llig neue Aufgabe darstellt, bietet es sich auch hier an, sich entsprechend vorzubereiten. Auch wenn man das erste Mal ein Pl\u00e4doyer selbst verfassen muss, kann man sich hier entsprechende Anleitungen holen. Zwischendurch finden sich auch immer wieder passende Praxistipps, die im Referendariat die Arbeit erleichtern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Kurz eingegangen wird auch auf die Besonderheiten des Verfahrens vor dem Jugendgericht und auf das Berufungsverfahren. Diese beiden Themen sind besonders examensrelevant, sodass hier gute Kenntnisse aufgebaut werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Hervorzuheben ist der Anhang des Kompaktwerks. Hier befinden sich verschiedene Checklisten zur Sitzungsvorbereitung, zum Pl\u00e4doyer und zu weiteren praxisnahen Aufgabenstellungen. Diese Listen sind besonders empfehlenswert, wenn man die ersten Sitzungsvertretungen vorbereiten soll und sich erst einmal in die Materie einarbeiten muss. Auch findet sich in diesem Anhang ein Pr\u00fcfschema zur Strafzumessung. Dieses Gebiet wird im Studium meist nur am Rande behandelt, sodass hier eine vertiefte Besch\u00e4ftigung vonn\u00f6ten ist.<\/p>\n<p>Zum Schluss findet sich noch eine vergleichende \u00dcbersicht von einem Praxispl\u00e4doyer und einem Klausurpl\u00e4doyer.<\/p>\n<p>Die Darstellung im Buch selbst ist \u00fcbersichtlich. Aufgrund der geringen Buchgr\u00f6\u00dfe ist die Schrift jedoch sehr klein. Ob man damit gut arbeiten kann, ist sicherlich Geschmackssache. Es gibt wenig \u00dcbersichten und Darstellungen, sodass der Lesefluss recht gut ist. Wer allerdings gerne mit \u00dcbersichten und Tabellen arbeitet, wird hier entt\u00e4uscht sein.<\/p>\n<p>Grau schattiert hervorgehoben werden zwischendurch immer wieder Formulierungshilfen, damit man sich bei der praktischen Arbeit hieran orientieren kann. Dies ist sehr f\u00f6rderlich, weil man zu bestimmten Themen einfach nachschlagen kann und gute Empfehlungen parat hat.<\/p>\n<p>Das Werk ist, wie oben bereits erl\u00e4utert, in der Reihe \u201eJura kompakt\u201c bei C.H.Beck erschienen. In diesem Rahmen ist das Buch auch zu verstehen. Es gibt kurze, grobe Einblicke in den Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft und die dort geforderten Aufgabenstellungen. Mehr kann man aber auch nicht erwarten, da bei knapp 200 Seiten im Taschenbuchformat nicht viel Platz f\u00fcr tiefgehende Ausf\u00fchrungen ist. Wer also ein Werk sucht, das die Thematik vertieft behandelt und eine Basisgrundlage f\u00fcr strafrechtliches Wissen darstellt, sollte lieber zu einem Standardwerk in diesem Bereich greifen.<\/p>\n<p>Empfehlenswert ist das Buch aber \u00fcber die Verschaffung von Grundkenntnissen hinaus zur konkreten Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen. In der besprochenen Auflage waren alle examensrelevanten Themen bereits im Inhaltsverzeichnis mit einem Sternchen gekennzeichnet. So ist es m\u00f6glich, kurz vor der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung beispielsweise konkrete Themen kurz zu wiederholen. Diese lassen sich auch anhand des \u00fcbersichtlichen Stichwortverzeichnisses zum Schluss leicht auffinden. Wer f\u00fcr diesen Zweck Bedarf hat, kann das Buch mit gutem Gewissen kaufen.<\/p>\n<p><strong>Sitzungsvertretung, Neuauflagen und Aktenvortrag<\/strong><\/p>\n<p>Warum sich das Buch schon in der ersten Stationswoche lohnt: Nach \u00a7 142 Abs. 3 GVG k\u00f6nnen Referendaren die Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall die eines Staatsanwalts unter dessen Aufsicht \u00fcbertragen werden. In der Praxis bedeutet das vor allem Sitzungsvertretungen vor dem Amtsgericht. Wie viele Sitzungsdienste Du \u00fcbernimmst, richtet sich nach dem Ausbildungsplan Deines Landes und den Vorgaben Deines Ausbilders.<\/p>\n<p>Weil das Buch praktisch j\u00e4hrlich neu aufgelegt wird, flie\u00dfen Reformen z\u00fcgig ein, etwa die Neufassung des \u00a7 64 StGB (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) zum 1. Oktober 2023. Gebrauchte \u00e4ltere Auflagen sind deshalb nur eingeschr\u00e4nkt zu empfehlen.<\/p>\n<p>Das Pl\u00e4doyer-Training aus dem Buch hilft Dir \u00fcbrigens auch beim strafrechtlichen Aktenvortrag in der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung: freie Rede, klarer Aufbau, pr\u00e4zise Antr\u00e4ge. Typische Aktenvortragsthemen findest Du in den <a href=\"https:\/\/www.protokolle-assessorexamen.de\/\">Pr\u00fcfungsprotokollen zum Assessorexamen<\/a>.<\/p>\n<p>Das Buch ist <a href=\"https:\/\/www.referendarbuchladen.de\/theiss-sitzungsdienst-des-staatsanwalts.php\">im Referendarbuchladen erh\u00e4ltlich<\/a>. Wer einen \u00dcberblick \u00fcber die Thematik bekommen m\u00f6chte oder kurz vor den Pr\u00fcfungen zum Zweiten Staatsexamen den Stoff kompakt wiederholen m\u00f6chte, macht mit dem vorgestellten Buch sicherlich nichts falsch. [RefN]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den meisten L\u00e4ndern ist die Strafstation \u2013 meist bei der Staatsanwaltschaft \u2013 die zweite Pflichtstation im juristischen Referendariat; Reihenfolge und Dauer regelt das jeweilige Landesrecht. 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