{"id":10754,"date":"2025-12-16T02:12:01","date_gmt":"2025-12-16T02:12:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=10754"},"modified":"2021-01-08T17:02:30","modified_gmt":"2021-01-08T15:02:30","slug":"theiss-sitzungsdienst-des-staatsanwalts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/strafrechtsstation\/theiss-sitzungsdienst-des-staatsanwalts\/","title":{"rendered":"Thei\u00df &#8211; Sitzungsdienst des Staatsanwalts"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-10755\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/theiss-sitzungsdienst-des-staatsanwalts.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"148\" srcset=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/theiss-sitzungsdienst-des-staatsanwalts.jpg 150w, https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/theiss-sitzungsdienst-des-staatsanwalts-140x138.jpg 140w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>Die zweite Station im juristischen Referendariat ist die beim Staatsanwalt. In Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass diese Station bei einem Mangel an vorhandenen Pl\u00e4tzen auch gegen eine Station beim Strafrichter getauscht werden kann. Normalfall bleibt aber die Ausbildung bei einem Staatsanwalt. Dies bietet sich in der Praxis nat\u00fcrlich auch an, da die strafrechtlichen Klausuren im zweiten Staatsexamen zumeist auch aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft gestellt werden.<\/p>\n<p>Das Buch \u201eSitzungsdienst des Staatsanwalts\u201c ist beim C.H.Beck-Verlag erschienen. Es handelt sich nach eigener Beschreibung um ein Kompaktwerk, das eine Einf\u00fchrung in den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst geben will. Dieser selbst gestellten Anforderung wird das Buch durchaus gerecht.<!--more--><\/p>\n<p>Der Autor Christian Thei\u00df ist Richter am Amtsgericht Wunsiedel und mit der Materie gut vertraut. Seine Recherchen sind aktuell und er bezieht sich auf viele vertiefenden Kommentare. Dadurch ist es m\u00f6glich bei Bedarf bestimmte Themen anhand der angegebenen Kommentarliteratur genauer unter die Lupe zu nehmen.<\/p>\n<p style=\"border:1px solid; padding: 5px; margin: 2px 0px 10px 0px; line-height: 150%\">\n\t\t\t\tDie RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der gr\u00f6\u00dften Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt \u00fcber unser Angebot und <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/angebot.php?rel=textartikelrefnews\" target=\"_blank\">sichere Dir schnell Deine Examenskommentare<\/a>!\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>Nach einer kurzen Einf\u00fchrung zur Vorbereitung staatsanwaltschaftlicher Akten wird im Basisteil des Kompaktwerks die Hauptverhandlung dargestellt. Dies ist besonders hilfreich f\u00fcr Referendare, die sich bisher mit den Aufgaben der Staatsanwaltschaft nur oberfl\u00e4chlich besch\u00e4ftigt haben. Zumeist hatte man bisher kaum die Gelegenheit, eine solche strafrechtliche Verhandlung n\u00e4her kennenzulernen. Daher bietet es sich an, dieses Kapitel heranzuziehen, bevor man das erste mal bei seinem Praxisausbilder arbeitet. So ist man zumindest auf die Grundlagen vorbereitet und kennt den Ablauf des Verfahrens. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt hier zun\u00e4chst auf der Beweisaufnahme. Besonders wichtig ist es hier, die Abgrenzung zum zivilrechtlichen Verfahren zu kennen und sich auf die strafrechtlichen Besonderheiten einzustellen.<\/p>\n<p>Besonders ausf\u00fchrlich wird das Pl\u00e4doyer als solches dargestellt. Auch dies ist sachgerecht, da man im Referendariat dann auch pl\u00f6tzlich selber Sitzungsvertretungen der Staatsanwaltschaft machen muss. Da sich dies als v\u00f6llig neue Aufgabe darstellt, bietet es sich auch hier an, sich entsprechend vorzubereiten. Auch wenn man das erste Mal ein Pl\u00e4doyer selber verfassen muss, kann man sich hier entsprechende Anleitungen holen. Zwischendurch finden sich auch immer wieder passende Praxistipps, die im Referendariat die Arbeit erleichtern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Kurz eingegangen wird auch auf die Besonderheiten des Verfahrens vor dem Jugendgericht und auf das Berufungsverfahren. Diese beiden Themen sind besonders examensrelevant, sodass hier gute Kenntnisse aufgebaut werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Hervorzuheben ist der Anhang des Kompaktwerks. Hier befinden sich verschiedene Checklisten zur Sitzungsvorbereitung, zum Pl\u00e4doyer und weiteren praxisnahen Aufgabenstellungen. Diese Listen sind besonders empfehlenswert, wenn man die ersten Gutachten f\u00fcr den Praxisausbilder erstellen soll und sich erst einmal in die Materie einarbeiten muss. Auch findet sich in diesem Anhang ein Pr\u00fcfschema zur Strafzumessung. Dieses Gebiet wurde bisher in der juristischen Ausbildung noch \u00fcberhaupt nicht behandelt, sodass hier eine vertiefte Besch\u00e4ftigung vonn\u00f6ten ist.<\/p>\n<p>Zum Schluss findet sich noch eine vergleichende \u00dcbersicht von einem Praxispl\u00e4doyer und einem Klausurpl\u00e4doyer.<\/p>\n<p>Die Darstellung im Buch selber ist \u00fcbersichtlich. Aufgrund der geringen Buchgr\u00f6\u00dfe ist die Schrift jedoch sehr klein. Ob man damit gut arbeiten kann, ist sicherlich Geschmackssache. Es gibt wenig \u00dcbersichten und Darstellungen, sodass der Lesefluss recht gut ist. Wer allerdings gerne mit \u00dcbersichten und Tabellen arbeitet, wird hier entt\u00e4uscht sein.<\/p>\n<p>Grau schattiert hervorgehoben werden zwischendurch immer wieder Formulierungshilfen, damit man sich bei der praktischen Arbeit hieran orientieren kann. Dies ist sehr f\u00f6rderlich, weil man zu bestimmten Themen einfach nachschlagen kann und gute Empfehlungen parat hat.<\/p>\n<p>Das Werk ist, wie oben bereits erl\u00e4utert, in der \u201eJuraKompakt\u201c-Reihe bei C.H.Beck erschienen. In diesem Rahmen ist das Buch auch zu verstehen. Es gibt kurze, grobe Einblicke in den Sitzungsdienst der Staatsanwaltschaft und die dort geforderten Aufgabenstellungen. Vielmehr kann man aber auch nicht erwarten, da bei 182 Seiten Text nicht viel Platz f\u00fcr tiefgehende Ausf\u00fchrungen ist. Wer also ein Werk sucht, dass die Thematik vertieft behandelt und eine Basisgrundlage f\u00fcr strafrechtliches Wissen darstellt, sollte lieber zu einem Standardwerk in diesem Bereich greifen.<\/p>\n<p>Empfehlenswert ist das Buch aber \u00fcber die Verschaffung von Grundkenntnissen hinaus zur konkreten Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen. Dies erkl\u00e4rt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle examensrelevanten Themen (mit einem Sternchen) bereits im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet sind. So ist es m\u00f6glich kurz vor der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung beispielsweise konkrete Themen kurz zu wiederholen. Diese lassen sich auch anhand des \u00fcbersichtlichen Stichwortverzeichnisses zum Schluss leicht auffinden. Wer f\u00fcr diesen Zweck Bedarf hat, kann das Buch mit gutem Gewissen kaufen.<\/p>\n<p>Das Buch ist\u00a0<a href=\"https:\/\/www.referendarbuchladen.de\/theiss-sitzungsdienst-des-staatsanwalts.php\">im Referendarbuchladen erh\u00e4ltlich<\/a>. Wer einen \u00dcberblick \u00fcber die Thematik bekommen m\u00f6chte oder kurz vor den Pr\u00fcfungen zum Zweiten Staatsexamen den Stoff kompakt wiederholen m\u00f6chte, macht mit dem vorgestellten Buch sicherlich nichts falsch.\u00a0[RefN]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die zweite Station im juristischen Referendariat ist die beim Staatsanwalt. In Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass diese Station bei einem Mangel an vorhandenen Pl\u00e4tzen auch gegen eine Station beim Strafrichter getauscht werden kann. Normalfall bleibt aber die Ausbildung bei einem Staatsanwalt. 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