{"id":10620,"date":"2016-04-02T11:42:03","date_gmt":"2016-04-02T09:42:03","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=10620"},"modified":"2016-04-02T11:42:03","modified_gmt":"2016-04-02T09:42:03","slug":"niedersachsen-juristen-duerfen-klausuren-im-januar-2017-wiederholen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/niedersachsen\/niedersachsen-juristen-duerfen-klausuren-im-januar-2017-wiederholen\/","title":{"rendered":"Niedersachsen: Juristen d\u00fcrfen Klausuren im Januar 2017 wiederholen"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-7558\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/MP900309640-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/>Wir haben Informationen dazu erhalten, wann und unter welchen Bedingungen die Juristen in Niedersachsen einzelne Klausuren erneut schreiben d\u00fcrfen, die von dem Verkauf der Examenssachverhalte durch einen Richter am LJPA betroffen waren (wir <a href=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?s=verkaufte+Sachverhalte&amp;SUBMIT=Suche\">berichteten ausf\u00fchrlich in den RefNews<\/a>): Danach ist als Klausurtermin der Januar 2017 festgelegt worden. Die ggf. dann noch durchzuf\u00fchrende m\u00fcndliche Pr\u00fcfung wird dann im Mai 2017 stattfinden.<\/p>\n<p>Dies hat das LJPA Niedersachsen den betroffenen Referendaren per Schreiben in der vergangenen Woche mitgeteilt.<!--more--> Das Pr\u00fcfungsamt hat sich somit an ihre Zusage gehalten, den Klausurtermin f\u00fcr die zu wiederholenden Arbeiten so zu legen, dass die Kandidaten ausreichend Zeit f\u00fcr die Vorbereitung haben. M\u00f6chte ein Jurist eine oder mehrere Klausuren erneut schreiben, hat er nun f\u00fcr die Vorbereitung neun Monate Zeit. Zu ber\u00fccksichtigen ist hierbei allerdings, dass nahezu alle betroffenen Juristen inzwischen berufst\u00e4tig sein d\u00fcrften, sodass die Vorbereitung &#8211; von Urlaub abgesehen &#8211; nebenberuflich stattfinden muss.<\/p>\n<p>Auch wurde in dem Schreiben dar\u00fcber informiert, wie der genaue Modus f\u00fcr das Wiederholen aussieht. Hierbei gibt es dann doch einige \u00dcberraschungen! Im Einzelnen:<\/p>\n<ul>\n<li>Jeder Jurist darf w\u00e4hlen, welche der betroffenen Klausuren er wiederholen m\u00f6chte. Anders als bei einem klassischen Verbesserungsversuch muss man also\u00a0nicht alle Klausuren wiederholen, sondern kann auch die Wertung einzelner Klausuren bestehen lassen, w\u00e4hrend man andere Arbeiten neu schreiben m\u00f6chte.<\/li>\n<li>Juristen, die das 2. Examen insgesamt <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>nicht<\/strong><\/span> bestanden hatten, wurden in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass sie sich durch die Wiederholung einzelner Klausuren im Endergebnis des Examens auch verschlechtern k\u00f6nnen. Dies war im Vorfeld so auch vom LJPA kommuniziert worden. Dass das &#8222;Verschlechterungsverbot&#8220; nicht greift, d\u00fcrfte diesen Juristen aber auch egal sein, da sie &#8211; wie gesagt &#8211; eh das 2. Examen nicht bestanden hatten. Eine Verschlechterung h\u00e4tte also somit gar keine Auswirkungen.<\/li>\n<li>Anders wird es aber nach unseren Informationen gehandhabt, die das 2. Examen zwar <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>bestanden<\/strong><\/span> hatten, nun aber einzelne Klausuren wiederholen m\u00f6chten, um ein besseres Examen zu erzielen: Bei diesen Kandidaten ist eine Verschlechterung auch nach Wiederholung einzelner Klausuren ausgeschlossen! Das bislang erreichte Examensergebnis ist also gesichert. Der Grund hierf\u00fcr d\u00fcrfte sein, dass es nicht absehbare und schwierig zu bewertende Folgen haben k\u00f6nnte, wenn ein Jurist nach der Wiederholung einzelner Klausuren nun das 2. Examen nicht mehr besteht. Denn dann stellt sich die Frage, wie die Mandate zu behandeln sind, die er bislang betreut hat. War die Partei zB ordnungsgem\u00e4\u00df vor Gericht vertreten, als ein Jurist mit inzwischen fehlendem 2. Examen Antr\u00e4ge gestellt hat?<\/li>\n<li>Etwas \u00fcberraschend sind die Ausf\u00fchrungen des LJPA dazu, wie anschlie\u00dfend die Bewertung der wiederholten Klausuren angeht: Bei den Juristen, die das 2. Examen <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>bestanden<\/strong><\/span> hatten, sollen die neuen Klausurergebnisse nur \u00fcber\u00a0den Paragraphen f\u00fcr Sozialpunkte\u00a0in das Examensergebnis einflie\u00dfen, wobei auch nur maximal ein Sozialpunkt vergeben werden kann.<\/li>\n<li>Schlie\u00dflich sollen die Juristen, die das 2. Examen <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>bestanden<\/strong><\/span> hatten, keine neue m\u00fcndliche Pr\u00fcfung ablegen d\u00fcrfen. Der Grund hierf\u00fcr d\u00fcrfte die Auffassung des LJPA sein, dass diese nicht von dem illegalen Verhalten des Richters betroffen waren. Aufgrund der Vornotenorientierung vieler Pr\u00fcfer stellt sich aber die Frage, ob dies auch die betroffenen Juristen so sehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Insgesamt bleibt abzuwarten, wie viele Juristen sich nun nochmals ins Examen wagen. Aufgrund der dargelegten Ausgestaltung d\u00fcrfte die Wiederholung einzelner Klausuren f\u00fcr Juristen, die das 2. Examen bereits bestanden hatten, eher keinen Sinn machen. Dagegen werden sich alle Juristen, die durchgefallen sind, die neue Chance auf Bestehen des 2. Examens nicht nehmen lassen und eine oder mehrere Klausuren wiederholen. Mal sehen, ob das LJPA im n\u00e4chsten Jahr Zahlen hierzu ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir haben Informationen dazu erhalten, wann und unter welchen Bedingungen die Juristen in Niedersachsen einzelne Klausuren erneut schreiben d\u00fcrfen, die von dem Verkauf der Examenssachverhalte durch einen Richter am LJPA betroffen waren (wir berichteten ausf\u00fchrlich in den RefNews): Danach ist als Klausurtermin der Januar 2017 festgelegt worden. 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