{"id":10175,"date":"2015-07-17T15:48:16","date_gmt":"2015-07-17T13:48:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/?p=10175"},"modified":"2015-07-17T15:51:54","modified_gmt":"2015-07-17T13:51:54","slug":"verbesserungsversuch-pro-und-contra","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/examen\/verbesserungsversuch-pro-und-contra\/","title":{"rendered":"Verbesserungsversuch: Pro und Contra"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-thumbnail wp-image-7290\" src=\"https:\/\/www.juristenkoffer.de\/refblog\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/MP900315598-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" \/>Kaum ist die Pr\u00fcfungszeremonie absolviert, steht auch schon die n\u00e4chste bevor&#8230;?!<\/p>\n<p><strong>Was spricht dagegen, es nochmal zu wagen?<\/strong><\/p>\n<p>Bereits ein bescheinigtes Pr\u00e4dikat. Ganz klar auch, der bereits unterschriebene unbefristete Arbeitsvertrag bzw. die gesicherte Aussicht auf den unmittelbaren Berufseinstieg! Evtl.\u00a0das Gef\u00fchl, sogar besser weggekommen zu sein als erwartet.<!--more--> Die Einsch\u00e4tzung, dass mehr nicht drin ist. Vermutlich auch die vielleicht nicht mehr sonderlich hohe Motivation weiter zu lernen oder sogar die inzwischen eingetretene v\u00f6llige Abneigung gegen Jura und das Interesse, den Leidensweg schnellstm\u00f6glich komplett zu verlassen&#8230;<\/p>\n<p><strong>Was spricht daf\u00fcr?<\/strong><\/p>\n<p>Es ist eine Chance, bei der man nur gewinnen kann! Bestanden hat man schon, das kann einem keiner mehr wegnehmen. Gut, Zeit verliert man eventuell \u2013 wobei dies auch kaum ins Gewicht f\u00e4llt, wenn sowieso noch kein Arbeitsvertrag in Aussicht ist. Da die Examensphase bereits einmal durchlebt ist, kann man jetzt entspannter an die Sache herangehen. Au\u00dferdem ist mir aufgefallen, dass (bei nicht erreichtem Pr\u00e4dikat) alle davon auszugehen scheinen, dass man einen erneuten Anlauf wagt. Die Auskunft, nochmal zu schreiben erweckt den Eindruck der Zustimmung und die Anerkennung von Ehrgeiz und Durchhalteverm\u00f6gen durch andere Juristen und Arbeitgeber\/Personaler, etc.<\/p>\n<p>Was aus meiner Sicht ebenfalls daf\u00fcr spricht, den Antrag zun\u00e4chst fristwahrend zu stellen, ist, dass er jederzeit wieder zur\u00fcck gezogen werden kann \u2013 je nach Zeitpunkt bei voller\/teilweiser Kostenerstattung. Man kann es sich also immer noch anders \u00fcberlegen in den n\u00e4chsten Monaten.<\/p>\n<p><em>Habt ihr noch andere gewichtige Gr\u00fcnde daf\u00fcr oder dagegen? Was war f\u00fcr euch ausschlaggebend?<\/em><\/p>\n<p><strong>Verfahren\/Formalit\u00e4ten<\/strong><\/p>\n<p>Auf der Seite des JPA gibt es ein Merkblatt zur Wiederholungsm\u00f6glichkeit zum Zwecke der Notenverbesserung, das die zu beachtenden Modalit\u00e4ten verr\u00e4t.<\/p>\n<p>Wichtig ist, dass der <b>Antrag innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung <\/b>gestellt wird. Die Pr\u00fcfung ist dann <b>zum n\u00e4chstm\u00f6glichen Zeitpunkt<\/b> erneut abzulegen. Es ist also ratsam, sich genau zu \u00fcberlegen, wann man erneut an den Pr\u00fcfungen teilnehmen m\u00f6chte, weil in Hessen regelm\u00e4\u00dfig zwei Termine in Frage kommen d\u00fcrften.<\/p>\n<p>Ob einem der sp\u00e4tere Termin lieber ist, weil er zwei Monate mehr Zeit zum Lernen l\u00e4sst und die Motivation besser aufrecht erhalten kann, oder doch der fr\u00fchere, weil die Zeit zum Nachlegen auch reicht, aber die Zeit f\u00fcr das Vergessen deutlich geringer ist, kann nur jeder f\u00fcr sich selbst entscheiden. Da gibt\u2019s sicher keinen K\u00f6nigsweg.<\/p>\n<p>Wenn das durchdacht und f\u00fcr einen selbst entschieden ist, sollte der Zeitpunkt f\u00fcr das Einreichen des Antrags darauf abgestimmt werden.<\/p>\n<p>Auch, wenn man am sp\u00e4teren Termin teilnehmen m\u00f6chte, muss die 3-Monatsfrist nat\u00fcrlich nicht ausgereizt werden, aber zu fr\u00fches Absenden kann dazu f\u00fchren, dass der Antrag noch in den Zeitraum der Ladungszeit f\u00fcr den Vortermin f\u00e4llt und dann eben doch schon zwei Monate fr\u00fcher die neue Runde beginnt&#8230;<\/p>\n<p>Bei Unsicherheit kann ich empfehlen, diese auf kurzem Dienstweg zu kl\u00e4ren und einfach im JPA mal anzurufen \u2013 die netten Bearbeiter gaben bereitwillig Auskunft, bis wann der Antrag f\u00fcr den fr\u00fcheren Monat eingegangen sein muss oder ab wann fr\u00fchestens etwas eingehen sollte f\u00fcr einen gesicherten sp\u00e4teren Termin.<\/p>\n<p>Auch bei anderen Bedenken \u2013 z. B. Zeitpunkt egal, Ort w\u00e4re entscheidender \u2013 konnten am Telefon die Kapazit\u00e4ten am Wunschort f\u00fcr die entsprechende Kampagne abgesch\u00e4tzt werden.<\/p>\n<p>Der Antrag ist formlos und schriftlich auf dem Postweg an das JPA Wiesbaden zu richten. Es empfiehlt sich neben dem Namen, der Stammdienststelle und dem Tag der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung auch den angestrebten Termin f\u00fcr die Pr\u00fcfung zur Sicherheit nochmal zu nennen.<\/p>\n<p>Nach knapp zwei Wochen bekam ich den Brief mit der Eingangsbest\u00e4tigung und der Zahlungsaufforderung der Pr\u00fcfungsgeb\u00fchr von 500 Euro und erneut einen Bogen zur unverbindlichen Abgabe meiner Pr\u00e4ferenzen hinsichtlich der Wunschorte zur Anfertigung der Klausuren und Teilnahme an der m\u00fcndlichen Pr\u00fcfung. Die Ladung traf dann genau einen Monat vor Beginn der neuen Runde bei mir ein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kaum ist die Pr\u00fcfungszeremonie absolviert, steht auch schon die n\u00e4chste bevor&#8230;?! Was spricht dagegen, es nochmal zu wagen? Bereits ein bescheinigtes Pr\u00e4dikat. Ganz klar auch, der bereits unterschriebene unbefristete Arbeitsvertrag bzw. die gesicherte Aussicht auf den unmittelbaren Berufseinstieg! 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