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  Ausgabe 16/2024
Donnerstag, der 18.04.2024
     

 / Vor dem Referendariat

Rechtsreferendariat in Teilzeit rückt näher

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Im Sommer letzten Jahres haben wir hier schon einmal davon berichtet: Das Rechtsreferendariat soll künftig auch in Teilzeit möglich sein. Damals wurde eine entsprechende Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Brandenburg beschlossen.

Nun, knapp ein halbes Jahr später, stimmte der Bundesrat, laut eines juris-Berichts, einer Modifizierung des Deutschen Richtergesetzes zu und es wurde ein Gesetzesentwurf durch die Bundesregierung in den Bundestag gebracht. Das Richtergesetz soll dahingehend geändert werden, dass der Vorbereitungsdienst sich über einen längeren Zeitraum als die üblichen 2 Jahre erstrecken darf und somit eine Teilzeittätigkeit ermöglicht wird. Eine Länderöffnungsklausel wurde abgelehnt, da hiermit eine Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen gefährdet würde. Die Bundesregierung wird aber im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag einbringen.

Zum Hintergrund: Absolventen des Studiums und der ersten Prüfung, die minderjährige Kinder bereuen oder sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, treten den Vorbereitungsdienst entweder verzögert oder gar nicht an. So bleibt der Weg zum Volljuristen oft versperrt, da sich zwischen Familie und Ausbildung entschieden werden muss.

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Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz äußert sich so zur Entscheidung des Bundesrats: „…Sollte der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschieden, wird Niedersachsen zügig die notwendigen Weichen stellen, um angehenden Referendarinnen und Referendaren die Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung zu ermöglichen. Dies ist auch der richtige Weg, um notwendigen juristischen Nachwuchs mit der Befähigung zum Richteramt für die Anwaltschaft, die Justiz und die Verwaltung zu gewinnen…“

Wir sind gespannt, wie es weiter geht…

Der Artikel wurde am 30. Januar 2017 von veröffentlicht.