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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Vor dem Referendariat

Ein Referendariat in Teilzeit – ist das die Zukunft?

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Justizminister Guido Wolf setzte sich auf Bundesebene für ein Rechtsreferendariat in Teilzeit ein, da auch in der Justiz Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelegt werden sollte. Für die erforderliche Änderung der Juristenausbildung und des Deutschen Richtergesetzes erarbeitete er mit seinem Ministerium ein Modell, welches als Basis für einen Gesetzentwurf dienen sollte. So berichteten wir bereits im Oktober 2017 hier in den RefNews. Doch jetzt die Enttäuschung: Die Länder Brandenburg und Niedersachsen, die sich Ende 2016 für eine Öffnung des Deutschen Richtergesetzes einsetzten, lassen dieses Thema aufgrund des kürzlich erfolgten Regierungswechsels in Hannover erst einmal ruhen. 

Hessens Ressortchefin Eva Kühne-Hörmann fordert eine bundeseinheitliche Regelung. Eigentlich sollte den Ländern die Wahl gelassen werden, ob sie ein Teilzeitreferendariat einführen wollen oder nicht. Doch das gefährde die Chancengleichheit und die Vergleichbarkeit der Examensergebnisse, so Kühne-Hörmann.
Auch wird zu Bedenken gegeben, dass die eh schon recht lange Juristenausbildung noch länger werden würde und es nicht zur Kürzung von AGs und Einführungslehrgängen kommen darf. Rechtsanwalt Gustav Duden, Vorsitzender des Ausschusses Juristenausbildung der Bundesrechtsanwaltskammer äußert sich so: „Zwei Wege zum Examen einzuführen wäre absurd.“ Er spricht sich für eine Sonderregelung aus sozialen Gesichtspunkten aus, lehnt aber die Wahlfreiheit ab.

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Auf der anderen Seite wird aber deutlich, wie wichtig eine solche Reform wäre. Urlaubssperren, Anwesenheitspflichten, Beantragen von Sonderurlaub, Klausurvorbereitung, ein strikter Zeitplan der durch eine Erkrankung der Kinder gefährdet wird; das sind nur einige Gründe, die ein erfolgreiches Referendariat für Mütter mit Kleinkindern sowie Pflegende Angehöriger  sehr erschwert. Antje Niewisch Lennartz, ehemalige Justizministerin in Hannover: „Keiner soll vor die Entscheidung zwischen Familie und Ausbildung zum Volljuristen gestellt werden.“ Auch sehe sie eine positive Auswirkung einer solchen Reform bezüglich des notwendigen Nachwuchses für Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung.

Mal sehen, wie es weiter geht…

Der Artikel wurde am 3. Juli 2018 von veröffentlicht.