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  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Strafrechtsstation

Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch in den Gerichtssaal?

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Es ist schon lange Thema: Das Tragen von Kopftüchern im öffentlichen Dienst. 2015 sprach sich das Bundesverfassungsgericht gegen ein pauschales Kopftuchverbot für Pädagogen aus. Doch wie sieht es in der Justiz aus?

Bezirksamt Berlin-Neukölln 2015: eine Muslimin wollte einen Teil ihrer Ausbildung bei dem Rechtsamt absolvieren, ihr wurden aber strenge Auflagen bezüglich ihres Kopftuchs gemacht. Sie suchte sich letztendlich eine andere Stelle.

Augsburg 2016: eine muslimische Jurastudentin wandte sich gegen das in Bayern seit acht Jahren praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen und bekam recht.

Hessen April 2017: das VG Frankfurt am Main räumte einer Rechtsreferendarin islamischen Glaubens das Recht ein, ihren Vorbereitungsdienst mit Kopftuch zu absolvieren.

Hessen Mai 2017: der Hessische VGH hob die Entscheidung des VG Frankfurt auf und bestätigte hiermit das Kopftuchverbot.

Die Seite der muslimischen Referendarinnen

Das Kopftuch, welches Haare und Hals bedeckt, ist Ausdruck ihrer tiefen Glaubensüberzeugung. Dieser Eingriff in die Religions- und Glaubensfreiheit und damit die Nichtbeachtung dieses Gebots kann zu schwerwiegenden Gewissenskonflikten seitens der Gläubigen führen. Auch das Grundrecht auf Berufsfreiheit wird beeinträchtigt, da die Ausbildung auch so absolviert werden können muss, wie es das Juristenausbildungsgesetz vorsieht. Also auch mit Kopftuch Tätigkeiten auszuüben, bei denen sie als Repräsentantinnen der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können. D.h. bei Verhandlungen im Gerichtssaal auf der Richterbank sitzen, Sitzungsleitungen und Beweisaufnahmen durchführen, Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft übernehmen sowie während der Verwaltungsstation Anhörungsausschusssitzungen leiten. (In einem Hinweisblatt des OLG Frankfurt wird vor Referendariatsantritt auf diese Einschränkungen hingewiesen.) Der Ausschluss von diesen Bestandteilen im Referendariat kann zu wesentlichen Nachteilen führen. Muslimisch gläubige Referendarinnen haben also einen Anspruch auf einen gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Durchlauf des Referendariats.

Die Seite der Justiz

Neutralität. Denn kein Ort muss neutraler sein als das Gericht. Eine unabhängige Entscheidung frei von weltanschaulichen, religiösen und politischen Grundeinstellungen kann von den Verfahrensbeteiligten erwartet werden. Das Tragen eines Kopftuchs, und somit das äußere Erscheinungsbild der Repräsentantin der Justiz, könnte Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz auslösen. Und auch nur die leiseste Möglichkeit einer Vertrauensbeschädigung ist Grund genug, das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. Die staatliche Neutralität muss gesichert sein.

Der Artikel wurde am 6. Juni 2017 von veröffentlicht.